Mein Anwalt hat nichts für mich getahn und berechnet dafür noch Honorar

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
sagitarius
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Mein Anwalt hat nichts für mich getahn und berechnet dafür noch Honorar

Hallo,
ich ärgere mich wahnsinig über meinen Anwalt, den ich lange gekannt habe und dem ich auch vertraut habe, bis zu dem letzten Fall, wo ich durch sein Nichtstun in einer Strafsache gegen mich beinahe zu Unrecht eine Strafe bekommen hätte.
Fer fall war folgendermaßen: Mein elfjahriger Sohn besucht eine Waldorfschule, die sich leider in einer Wohngegend befindet, die man auch als sozial brenzlich bezeichnen kann. Im november letzten Jahres war Schulfest an seiner Schule. Es war daher schwer in der Gegend einen Parkplatz zu finden. Als ich dann einen gefunden hatte und das Auto gerade verlassen hatte, wurde ich von einer sehr dicken und primitiv wirkenden, jungen Frau angepöbelt, das ich hier nicht parken dürfe sondern nur Bewohner. Völlig zu Unrecht, denn es waren nirgendwo Schilder, die dieses vorschrieben. Die Frau fotografierte dann mein Auto und meinte mich anzeigen zu wollen. Als ich dann auch mein Handy zückte um meinerseits ein Foto von meinem Auto machen zu wollen, griff mich die Frau ohne Vorwarnung an, schubste mich auf die Motorhaube meines Wagens, schlug auf mich ein und wollte mir mein Handy entreißen.Ich fühlte mich in einer nicht fassbaren Situation: Ich hielt in der linken Hand mein Handy, das sie mir entreißen wollte in die Höhe, in der rechten hatte ich meine Autoschlüssel und lag bäuchlings auf der Motorhaube und meine brille rutschte mir von der Nase.Ich machte dann, wie im Reflex einen Tritt nach hinten, wo ich die Frau im Brustbereich traf und diese von mir weg flog.
Ich steckte zuerst Handy und Schlüssel ein und wollte fliehen, aber plötzlich kam ein Mann von der Seite , schubste mich an eine Mauer und brüllte mich an, das er mich platt machen wolle, weil ich eine Frau getreten hätte. Die Frau war auch wieder aufgestanden und dabei mich wieder angreifen zu wollen. Mir gelang es zum Glück soweit erstmal zu beschwichtigen indem ich signalisierte, mein Auto weg zu fahren. Ich habe allerdings den Wagen so hecktisch gestartet, das der Motor mir abgesoffen ausging und nicht mehr ansprang. Darauf hin kamen der Mann und die Frau wieder ans Auto und berdrohten und beschimpften mich. Ich sagte dann zu denen, dass sie meinetwegen die Polizei holen könnten, dann solle die das klären.
Ich fühlte mich völlig unschuldig und als Opfer der Tritt war mir gar nicht mehr bewusst, ich wollte nur aus diese bedrohlichen Situation raus.Als dann die Polizei gekommen warfühlte ich mich aber erst recht im falschen Film.Die Frau hatte sich plötzlich von der agressiven Agressorin in ein weinendes armes Opferlamm verwandelt und es tauchte noch ein weiterer Mann im Bademantel als Zeuge gegen mich auf. Die Frau erstattete natürlich Anzeige gegen mich wegen Körperverletztung und ich war allerdings froh, das ich, nachdem ich der Polizei mein Erleben der Sache geschildert und eine Gegenanzeige gemacht hatte, da weg zu kommen. Die darauffolgenden Tage war ich immer noch geschockt, da riet ein Freund, dem ich von der Sache erzählte umbedingt eine Anzeige in der regionalen Wochenzeitung zu schalten um mögliche Zeugen zu finden.Das tat ich darauf und hatte dann doch das Glück, das sich zwei Frauen meldeten, die bereit waren für mich auszusagen, das ich angegriffen worden bin und mich nur in Notwehr gewehrt hätte. Als ich dann kurze Zeit später ein Anhörungsschreiben von der Polizei bekam, suchte ich meinen Anwalt auf, schilderte die Lage nannte ihm auch die Zeuginnen, zeigte ihm auch Fotos, die ich vom "Tatort" und der Umgebung gemacht hatte und wollte eigentlich erstmal nur einen Rat, wie ich mich am besten verhalten solle. Der Anwalt reagierte ganz cool und meinte ich solle ihn das machen lassen er sei ja schließlich Profi.
Als ich noch meinte, in der Sache, in die ich völlig unvorhergesehen und unschuldig hineingeraten war, nicht groß finanziell "Federn" lassen zu wollen, die Beschuldigung bei einem Vorsatzdelikt, zahlt ja keine Rechtsschutz, lehnte er sich arogant zurrück, formte seine Hände zu einer "Merkelraute" und sagte, das sei halt Lebensrisiko außerdem würde er nicht verstehen, das ich meinen Sohn auf eine Schule schicken würde, die in so einer Assigegend liegt. Erst jetzt geht mir seine arogante Art auf, als ich ihn aufsuchte war ich noch zu durcheinander um es zu bemerken.Er lies dann die Akte kommen und schrieb daraufhin nur kurz an die Polizei, das er mich vertreten würde, ich von der Frau angegriffen wurde, mich nur gewehrt und auch angezeigt hätte und ich von meinem Recht Gebrauch machen würde, or der Polizei keine Aussage zu machen. Meine beiden Zeuginnen erwähnte er nicht. Ich vertraut ihm, besonders weil ich mal die Erfahrung gemacht habe, das man sich als Nichtjurist eher selber belasten kann, wenn man sich mit gesundem Menschenverstand aus dem Bauch heraus selber verteidigt.
Es passierte dann fast ein halbes Jahr gar nichts, dann erhielt ich eine Email von meinem Anwalt mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft im Anhang wo ich mich einer Straftat der vorsätzlichen Körperveletzung verdächtig gemacht hätte. Das Verfahren gegen meine Gegnerin hätten sie wegen Gringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesse ohne Auflagen eingestellt.Deren Zeugen müssen zumindest gute Bekannte, wenn nicht Angehörige gewesen sein. Gegen mich wäre die Staatsanwaltschaft auch bereit, das Verfahren einzustellen, allerdings nur gegen eine Geldauflage von 500,-Eur an die zusständige Gerichtskasse.Ich rief den Anwalt an, und fragte, was das denn sei und warum er meine Zeuginnen nicht genannt hätte. Er antwortete mir, das er das sehr ungerecht fände und er es der StA auch direkt schreiben wolle. Ich rief dann doch bei den beiden Zeuginnen an und fragte, ob sich mal mein Anwalt oder die StA bei ihnen gemeldet hätten, was sie verneinten. Ich schrieb dann selber sie Staatsanwaltschaft an, nannte denen Namen und Anschrift der Zeuginnen und bat sie darum, diese zu befragen und die Ermittlungen noch nicht abzuschließen. Ich rief dann meinen Anwalt an und warf ihm vor, eigentlich außer der Ateneinsicht, die ich nie gesehen habe und dem nichtssagenden Brief ohne Nennung der Zeuginnen nichts gemacht zu haben und das ich nicht weite von ihm vertreten werden möchte. Er redete auf mich ein, das er es schon regeln werde er sich mir als mein Freund verpflicht fühle mir zu helfen. Vier Wochen später leitete er mir fast kommentarlos das Schreiben der Staatsanwaltschaft per Email weiter, wo sie nun auch das Verfahren gegen mich ohne Geldauflage eingestellt hätte.
Vier Wochen später schickte mir mein Anwalt ein kruze Mal, in der er wegen der Kosten in der Strafsache um einen zeitnahen Rückruf bitte. Ich war sehr empört und wollte ihn anrufen um ihm die Meinung zu sagen, über die Unverschämtheit, nicht das er nur untätig war, sondern er dadurch die Sache für mich so verzögert hat, das ich beinahe zu Unrecht bestraft worden wäre. Was ihm wol egal gewesen wäre, er würde ja auch bei einem Misserfolg sein Honorar fordern. Ich habe ihm als Anwalt vertraut
Und da hält man sich daran, keine Verteidigung in Eigenregie zu machen. Als ich die StA selber angeschrieben habe, war das Kind schon fast im Brunnen. Eine Freundin riet mir dann, ihn auf keinen Fall anzurufen, sondern ihm das zu schreiben und ihn bei einer Honorarforderung der Anwaltskammer zu melden. Ich schrieb ihm das, daraufhin schickte er mir seine Kostennote über:
Grundgebühr 200,-Eur
Verfahrensgebühr 165,-Eur
Pauschale für Post u. Tel. 20,-Eur.
Mwst 19% 73,15Eur.

Gesamt 458,15Eur.

Ich bin richtig wütend und fühle mich abgezogen ud sogar betrogen. Es war letztendlich mein Schreiben an die Behörde, die mich aus der Sache gerettet hätte. Ich wäre mit der 500,-Eur Auflage zwar nicht vorbestrsaft gewesen , habe aber gehört ,das so etwas als "Internes Vermerk" für zwei Jahre für die Polizei und StA abrufbar gespeichert bleibt. Und das ganze hätte mich dann an die 1000,-Eur. gekostet, Auflage und Honorar. Ganz zu schweigen von der seelischen Depression und Wut, wenn man völlig unschuldig kriminalisiert und bestraft wird.

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120345 Beiträge, 39879x hilfreich)

Tolle Textwand ... schon mal überlegt, das Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen?



Zitat (von sagitarius):
Es war letztendlich mein Schreiben an die Behörde, die mich aus der Sache gerettet hätte.

Hätte oder hat?



Zitat (von sagitarius):
Grundgebühr 200,-Eur
Verfahrensgebühr 165,-Eur
Pauschale für Post u. Tel. 20,-Eur.
Mwst 19% 73,15Eur.

Gesamt 458,15Eur.

Was genau hat er denn an Tägikeiten gemacht?
Rechnung liest sich nach dem üblichen wie Kommunikation mit den Ermittlern, Akteneinsicht und Fallbesprechung mit dem Mandanten.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von sagitarius):
Es war letztendlich mein Schreiben an die Behörde, die mich aus der Sache gerettet hätte


Das vermuten Sie, aber wissen können Sie es nicht, dazu fehlt Ihnen die Einsicht in die Akten.

Letztendlich ist das auch egal, der Anwalt wurde von Ihnen beauftragt, Sie haben ihm den Sachverhalt geschildert, er hat sich bei der StA für Sie bestellt, es schein einen Strafbefehl gegeben zu haben, letztendlich wurde die Sache eingestellt (die Frage ist noch nach welchen §§).

Der Anwalt ist für Sie tätig gewesen, nicht in der Form, wie Sie es erwartet haben, aber die Gebühren stehen ihm zu. Das ist jetzt für Sie nicht schön, aber rechtlich gibt es nix daran zu rütteln.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Textwüste.

Zitat (von sagitarius):
Es war letztendlich mein Schreiben an die Behörde, die mich aus der Sache gerettet hätte.


Spekulation.

Zitat (von sagitarius):
er würde ja auch bei einem Misserfolg sein Honorar fordern.


Ja.


Der Ärger ist verständlich, aber es gab ein Mandat. Zahlen und den Freund in Zukunft als Anwalt meiden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sagitarius
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von sagitarius):
Es war letztendlich mein Schreiben an die Behörde, die mich aus der Sache gerettet hätte


Das vermuten Sie, aber wissen können Sie es nicht, dazu fehlt Ihnen die Einsicht in die Akten.

Letztendlich ist das auch egal, der Anwalt wurde von Ihnen beauftragt, Sie haben ihm den Sachverhalt geschildert, er hat sich bei der StA für Sie bestellt, es schein einen Strafbefehl gegeben zu haben, letztendlich wurde die Sache eingestellt (die Frage ist noch nach welchen §§).

Der Anwalt ist für Sie tätig gewesen, nicht in der Form, wie Sie es erwartet haben, aber die Gebühren stehen ihm zu. Das ist jetzt für Sie nicht schön, aber rechtlich gibt es nix daran zu rütteln.






Finde ich absolut nicht, er hat es versaümt, die zwei Zeuginnen aufzuführen, die sich gemeldet haben. Das ich es dann selber gemacht habe hat mich aus der Sache gerettet

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sagitarius
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Tolle Textwand ... schon mal überlegt, das Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen?



Zitat (von sagitarius):
Es war letztendlich mein Schreiben an die Behörde, die mich aus der Sache gerettet hätte.

Hätte oder hat?



Zitat (von sagitarius):
Grundgebühr 200,-Eur
Verfahrensgebühr 165,-Eur
Pauschale für Post u. Tel. 20,-Eur.
Mwst 19% 73,15Eur.

Gesamt 458,15Eur.

Was genau hat er denn an Tägikeiten gemacht?
Rechnung liest sich nach dem üblichen wie Kommunikation mit den Ermittlern, Akteneinsicht und Fallbesprechung mit dem Mandanten.


Die blöde Besserwisserei über die Rechtschreibung, könnt ihr euch sparen. Habe den Text in Wut und Zeitdruck spontan geschrieben

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120345 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von sagitarius):
Die blöde Besserwisserei über die Rechtschreibung, könnt ihr euch sparen.

Es geht nicht um Rechtschreibung sondern um Lesbarkeit, Verständlichkeit, Struktur, Übersicht.
Man sollte - wenn man schon Hilfe erwartet - den Sachverhalt im eigenen Interesse entsprechend schildern. Sonst könnten wichtige Details verloren gehen / übersehen werden.

Rückfragen beantworten wäre im übrigen auch durchaus nützlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Die Kostennote ist nicht zu beanstanden, wenn der arme Kollege nach Ihrer Darstellung eine Einlassung geschrieben hat.

Und wenn man hier Fragen stellt (oder was auch immer), sollte schon ein gewisses Mindestmaß an Höflichkeit bestehen. Denn mit "blöder Besserwisserei" ist es immer so eine Sache, wenn man offenbar keine Ahnung hat. Und Texte in Wut zu verbreiten, kann dumme Folgen haben und dann brauchen Sie ggfs. wieder einen Rechtsanwalt

MfG

RA Thomas Bohle

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Es war letztendlich mein Schreiben an die Behörde, die mich aus der Sache gerettet hätte.

Das ist auch gut so. Denn dadurch haben Sie sich noch die Einstellungsgebühr (Nr. 4141 RVG) von weiteren 65€+MwSt erspart.
Schafft es der Anwalt durch eigene Tätigkeit, eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden, steht ihm diese Gebühr zusätzlich zu. Und die hat der Anwalt ja nicht in Rechnung gestellt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.