Mehrfachverwendung einer Wort-Bild-Marke möglich ohne mehrfach-Registrierung?

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
sedosch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrfachverwendung einer Wort-Bild-Marke möglich ohne mehrfach-Registrierung?

Hallo liebe Community, mir brennt schon lange eine Frage auf der Zunge. Ich kann sie schlecht formulieren und versuche es hier mal anhand von Beispielen:

Firma "AB GmbH" stellt Produkte in 2 unterschiedlichen Branchen her. "Branche 1" und "Branche 2" und hat jeweils eine Marke erschaffen, die ein Teil des Firmennamens + Branche enthält.

Die Firma hat ein Logo entworfen "Logo1", allerdings noch nirgends registriert. Die Firma möchte dieses Logo (ohne Branchen bzw. Markennamen) sowohl auf den Produkten der "Branche 1" als auch von "Branche 2" verwenden. Es sollen allerdings unter anderem unterschiedliche Briefköpfe für Rechnungen usw. erstellt werden. Dafür möchte die Firma das Logo ein wenig abwandeln:
Branchen1 Logo
Branchen2 Logo

Es werden alle 3 Logovarianten verwendet:
"Logo 1" auf ALLEN Produkten
"Branchen1 Logo" + "Branchen2 Logo" jeweils z.B. auf dem Briefkopf, oder Visitenkarte, Website etc....


Die Frage(n):
Wie viele Logos müssen registriert werden? Alle 3? Oder reicht es das Hauptlogo (Logo1) zu registrieren und man kann hinzufügen was man möchte und man ist trotzdem davor geschützt, dass jetzt jemand kommt und seine eigenen Produkte unter der Marke "AB Branche1" verkauft?

Oder umgekehrt: Falls nun die Firma das Logo "Branchen1 Logo" für eine Ihrer Marken registriert, kann sie nun das darin enthaltende "Logo1" ohne die Branchenangabe auf allen Produkten verwenden und ist somit vor einer Nachahmung der Marke geschützt? In diesem Fall müsste ggfs, noch die Marke der 2ten Branche registriert werden, oder? Würde es hier nun zu Komplikationen kommen, wenn jeweils die Marken der beiden Branchen registriert sind (die sich ja ein wenig unterscheiden), auf allen Produkten aber das "Logo1" verwendet wird?

Um es mit der Realität zu verknüpfen:
Firma "Phillips" stellt Fernseher und Medizinsche Geräte her. Auf allen Produkten soll nur "Phillips" stehen. Auf Briefen oder Internetauftritten usw. soll allerdings z.B.: "Phillips Fernseher" oder " Phillips Medical" stehen und auch tatsächlich die eigentlichen Marken sein. Wenn Phillips jetzt nur sein Logo "Phillips" registriert hat, kann jetzt ein Mitbewerber kommen und seine Produkte unter "Phillips Fernseher" verkaufen?

Natürlich ist der Firmenname durch die Eintragung ins Handelsregister geschützt, dass meine ich auch nicht. Es geht rein um die Marken.


Ich hoffe, dass mich jemand versteht und mit eine hilfreiche Antwort geben kann.

Vielen Dank!!!



-- Editier von sedosch am 04.05.2017 01:02

-- Editier von sedosch am 04.05.2017 01:02

-- Editier von sedosch am 04.05.2017 01:04

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sedosch):
Wie viele Logos müssen registriert werden?

Gar keines.
Schlicht weil es keine Pflicht dazu gibt.


Es ist aber durchaus besser so ein Logo und auch die dazugehörige Marke zu registrieren, man kann diese dann besser verteidigen.

Unter diesem Gesichtpunkt würde ich alle 3 registrieren, vor allem wenn man plant diese langfristig zu nutzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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