Mehr Stunden als im Vertrag

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)
Mehr Stunden als im Vertrag

Hallo zusammen....

In einem Arbeitsvertrag stehen monatlich 168 Stunden von Montag bis Sonntag. Nachtschicht, Spätschicht und Frühschicht.
Im Monat werden durchschnittlich 20 bis 30 Stunden mehr gearbeitet. Das ganze Jahr.
Monat für Monat.
Es steht desweiteren drin, dass die tatsächlich geleistete Anzahl an Stunden bezahlt wird, was sie auch tatsächlich wird.

Verliert der Arbeitnehmer dadurch Anrecht auf jeglichen Freizeitausgleich?
Eine Schicht geht 4 Tage. Der fünfte Tag ist immer frei. Dann wieder 4 Tage arbeiten.
Weil durch das System ist ja schon ein freier Tag, wenn zum Beispiel der Sonntag zuvor gearbeitet wurde.

Danke

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Verliert der Arbeitnehmer dadurch Anrecht auf jeglichen Freizeitausgleich?

Wieder einmal eine der Anfragen, die wegen fehlender Infos nicht zu beantworten sind.
Also: Was steht im AV zu Mehrarbeit und Zeitausgleich.
Und: Wie kommt diese Rechnung zustande? Denn eines ist sicher: 'Im Monat werden durchschnittlich 20-30 Stunden mehr gearbeitet' als der Vertrag vorsieht, geht nicht, auch wenn die Stunden bezahlt werden.

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#2
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Verliert der Arbeitnehmer dadurch Anrecht auf jeglichen Freizeitausgleich?

Wieder einmal eine der Anfragen, die wegen fehlender Infos nicht zu beantworten sind.
Also: Was steht im AV zu Mehrarbeit und Zeitausgleich.
Und: Wie kommt diese Rechnung zustande? Denn eines ist sicher: 'Im Monat werden durchschnittlich 20-30 Stunden mehr gearbeitet' als der Vertrag vorsieht, geht nicht, auch wenn die Stunden bezahlt werden.


Klar geht das.
Im Arbeitsvertrag stehen wortwörtlich 38 bis 42 Stunden in der Woche. Durch das 4 Schichtsystem kommen wir immer auf 23 Arbeitstage mindestens 22.
Weniger sind es nie. Jeweils 8 Stunden am Tag. Da kann man sich ja ausrechnen wieviele Stunden es sind. Auf der Lohnabrechnung sind die Stunden ja auch zu sehen.
4 Tage Arbeit 1 Tag frei, 4 Tage Arbeit 1 Tag frei durchweg das ganze Jahr, Samstag, Sonntag, Feiertage, Ostern, Weihnachten, Pfingsten.
Wer rechnen kann ist klar im Vorteil. Und nicht "so was geht nicht"

Und ansonsten steht folgendes dort....

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt zwischen 38 und 42 Stunden und ist vom 4 Schichtplan abhängig.
Eventuelle Mehrarbeit richtet sich nach nach den betrieblichen Erfordernissen und bedarf der ausdrücklichen Anordnung des Vorgesetzten, die jederzeit erfolgen kann. Grundlage für die Vergütung nach § 6 Abs. 1 ist die tatsächlich geleistete Stundenzahl.

Ob das alles rechtens ist, keine Ahnung. Aber die Ruhezeit wird ja eingehalten und eine Genehmigung für Sonntagsarbeit hängt aus.
Gerne würde ich den Plan hochladen, aber die Funktion gibt es ja nicht.
Januar 18... 23 Arbeitstage
Februar 18.... 22 Arbeitstage
März 18....23..... Arbeitstage
April 18...23 Arbeitstage
Mai 18.... 23 Arbeitstage
Juni 18..... 22 Arbeitstage
Juli 18..... 23 Arbeitstage
Usw....

Den Plan gibt es immer für das ganze Jahr und toll ist der sicher nicht.

Von Zeitausgleich steht gar nichts da. Nur das was ich über die Vergütung abschrieb.




-- Editiert von mecksi am 14.02.2018 18:05

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es gilt kein Tarifvertrag?
Es gibt keine Personalvertretung?
Was steht zu Überstunden und zum Zeitausgleich im Vertrag?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Es gilt kein Tarifvertrag?
Es gibt keine Personalvertretung?
Was steht zu Überstunden und zum Zeitausgleich im Vertrag?


Es steht sonst zu Überstunden nichts da. Gar nichts. Nur das mit der Mehrarbeit. Ich dachte damit sind die Überstunden gemeint???
Nein keine Vertretung, kein BR, nicht tarifgebunden. Und das bei 240 Mitarbeitern. Wir fühlen uns verheizt bis zum umfallen. Ich würde mich gerne dagegen wehren und will mich vorher schlau machen.

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#5
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

Theoretisch sind ja alle Stunden über 168 Stunden Überstunden oder nicht?

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Angabe von 168 Stunden aus der Frage ist also nicht richtig.
Es sind ca. 38-42 Stunden. Was steht da genau! wortwörtlich??


Überstunden und Mehrarbeit sind zwar unterschiedliche Tatbestände, die Begriffe werden aber doch meist gleich verwendet.
Wenn Sie sich nicht länger verheizt fühlen wollen können Sie in so einem großen Unternehmen jederzeit einen Betriebsrat einrichten. Die Gewerkschaft hilft dabei sehr gerne, und das auch Nichtmitgliedern. Ganz einfach, weil es natürlich in dem Interesse der Gewerkschaft liegt, in einem so großen Unternehmen Einfluss nehmen zu können und Arbeitsrechte durchzusetzen.
Einfach mal die Gewerkschaft anrufen. Läuft dann.

-- Editiert von altona01 am 14.02.2018 18:33

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Die Angabe von 168 Stunden aus der Frage ist also nicht richtig.
Es sind ca. 38-42 Stunden. Was steht da genau! wortwörtlich??


Überstunden und Mehrarbeit sind zwar unterschiedliche Tatbestände, die Begriffe werden aber doch meist gleich verwendet.
Wenn Sie sich nicht länger verheizt fühlen wollen können Sie in so einem großen Unternehmen jederzeit einen Betriebsrat einrichten. Die Gewerkschaft hilft dabei sehr gerne, und das auch Nichtmitgliedern. Ganz einfach, weil es natürlich in dem Interesse der Gewerkschaft liegt, in einem so großen Unternehmen Einfluss nehmen zu können und Arbeitsrechte durchzusetzen.
Einfach mal die Gewerkschaft anrufen. Läuft dann.

-- Editiert von altona01 am 14.02.2018 18:33


Ich schrieb ja was wortwörtlich da steht...

Und zwar...

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt zwischen 38 und 42 Stunden und ist vom 4 Schichtplan abhängig.
Eventuelle Mehrarbeit richtet sich nach nach den betrieblichen Erfordernissen und bedarf der ausdrücklichen Anordnung des Vorgesetzten, die jederzeit erfolgen kann. Grundlage für die Vergütung nach § 6 Abs. 1 ist die tatsächlich geleistete Stundenzahl.


Mehr nicht.... Nix.... Danach geht es gleich mit den 28 Urlaubstagen weiter.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nachfragen tun hier leider not ob des merkwürdigen Vertrages, den Sie da haben:
Was steht genau in §6 Absatz1?

In einem Arbeitsvertrag ist die wöchentliche Stundenzahl festzulegen, dass ist u.a. der Sinn eines AV. Eine schwankende Arbeitszeit ist m.E. nicht zulässig. Wieviele Stunden werden pro Woche bei Urlaub und Krankheit bezahlt?

-- Editiert von altona01 am 14.02.2018 19:26

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Klar geht das

Mag sein. Wenn die Informationen vollständig und nachvollziehbar sind.
Deine Frage, ob du dein Anrecht auf Ausgleich von Mehrarbeit/Überstunden verlierst, lässt sich nicht aus der Aufstellung von Monatsstunden beantworten. Das ist eine ganz andere Fragerichtung.
Offen auch, ob die Aufstellung selbst korrekt ist: Wenn die Schicht 8 h beträgt, dürfte die reine AZ 7,5 h betragen. Aus deinen Angaben macht das - aus einem Vierteljahr berechnet - einen Unterschied von 41,84 Wochenstunden bei 8 h/ Schicht zu 39,23 h bei 7,5 Arbeitsstunden/Schicht. Ganz ohne die Arbeit einer übersichtlichen Aufstellung geht es nun mal nicht.
Aber du hast diese Frage ja schon früher vergeblich gepostet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Nachfragen tun hier leider not ob des merkwürdigen Vertrages, den Sie da haben:
Was steht genau in §6 Absatz1?

In einem Arbeitsvertrag ist die wöchentliche Stundenzahl festzulegen, dass ist u.a. der Sinn eines AV. Eine schwankende Arbeitszeit ist m.E. nicht zulässig. Wieviele Stunden werden pro Woche bei Urlaub und Krankheit bezahlt?

-- Editiert von altona01 am 14.02.2018 19:26


Bei Urlaub oder Krankheit werden die Stunden bezahlt, die man hätte arbeiten müssen. Da der Schichtplan fortlaufend für das ganze Jahr durchweg ist, ist das ja gut nachvollziehbar.

Was da steht weiß ich nicht. Denn mehr wie der Paragraph steht nicht da. Keine Erklärung. Gar nichts. Ich sagte ja, es geht dann gleich mit den Urlaubstagen weiter.

Ich würde es ja gerne hochladen, aber die Funktion steht leider nicht zur Verfügung.
Aber wie schon gesagt, ich habe es wortwörtlich abgeschrieben und jetzt mehrfach nachgesehen.

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#11
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Klar geht das

Mag sein. Wenn die Informationen vollständig und nachvollziehbar sind.
Deine Frage, ob du dein Anrecht auf Ausgleich von Mehrarbeit/Überstunden verlierst, lässt sich nicht aus der Aufstellung von Monatsstunden beantworten. Das ist eine ganz andere Fragerichtung.
Offen auch, ob die Aufstellung selbst korrekt ist: Wenn die Schicht 8 h beträgt, dürfte die reine AZ 7,5 h betragen. Aus deinen Angaben macht das - aus einem Vierteljahr berechnet - einen Unterschied von 41,84 Wochenstunden bei 8 h/ Schicht zu 39,23 h bei 7,5 Arbeitsstunden/Schicht. Ganz ohne die Arbeit einer übersichtlichen Aufstellung geht es nun mal nicht.
Aber du hast diese Frage ja schon früher vergeblich gepostet.


Ich habe auch des öfteren schon den gesamten Schichtverlauf gepostet über Monate hinweg und mehr konnte man mir dann auch nicht sagen.
Drum wäre eine Funktion zum hochladen sehr hilfreich. Pause wird bei uns bezahlt. Wir können mal 5 Minuten raus wenn Zeit ist, ansonsten Pech. Es werden 8 Stunden täglich bezahlt. Diese findet man auch auf der Lohnabrechnung.
Nur mal so als Beispiel.
Oktober 193 Stunden
November 184 Stunden
Dezember 174 Stunden
Januar 193 Stunde
Usw.....
Kann ja nicht sein dass man da nix machen kann.
Ich verzichte lieber auf ein paar Euro als so weiter zu machen.
Es kann ja auch nicht so schwer sein zu verstehen, dass wir 4 Tage arbeiten, der fünfte ist frei, wieder 4 Tage arbeiten und der fünfte wieder frei, 4 Tage arbeiten der fünfte frei und das dass ganze Jahr durch. Und 8 Stunden werden bezahlt. Sich 30 Minuten oder 2x 15 irgendwo hinsetzen davon träumen wir höchstens.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

42 Wochenstunden wären ja maximal 168 Stunden...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von mecksi):
Pause wird bei uns bezahlt. Wir können mal 5 Minuten raus wenn Zeit ist, ansonsten Pech
Dann macht ihr eure Pause also drinnen wenn ihr nicht raus könnt, denn 1/2h ist nach 6h zwingend vorgeschrieben.

Signatur:

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Wir können mal 5 Minuten raus wenn Zeit ist, ansonsten Pech

Nö - kein 'Pech', sondern schlicht gesetzeswidrig.
Und du hast einen Anspruch darauf, vertragsgemäß beschäftigt zu werden. Folglich müssten angesichts der geposteten Monatsarbeitsstunden Schichtpläne aufzustellen sein, die von Zeit zu Zeit eine Freiwoche vorsehen, so dass übers Jahr hin z.B. die Stundenmenge lt. Vertrag im Schnitt erreicht wird. Das ist aber dann auch schon alles, was im Forum dazu zu sagen ist.
Der Rest ist dann aber Sache der AN: nämlich sich zu wehren und die AN-Rechte auch einzufordern, ggf. vor Gericht. Dein Recht auf irgendetwas verlierst du also durch eigenes Nichtstun.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Wir können mal 5 Minuten raus wenn Zeit ist, ansonsten Pech

Nö - kein 'Pech', sondern schlicht gesetzeswidrig.
Und du hast einen Anspruch darauf, vertragsgemäß beschäftigt zu werden. Folglich müssten angesichts der geposteten Monatsarbeitsstunden Schichtpläne aufzustellen sein, die von Zeit zu Zeit eine Freiwoche vorsehen, so dass übers Jahr hin z.B. die Stundenmenge lt. Vertrag im Schnitt erreicht wird. Das ist aber dann auch schon alles, was im Forum dazu zu sagen ist.
Der Rest ist dann aber Sache der AN: nämlich sich zu wehren und die AN-Rechte auch einzufordern, ggf. vor Gericht. Dein Recht auf irgendetwas verlierst du also durch eigenes Nichtstun.


Ich will halt nicht "umsonst" zum Anwalt.
Aber ich denke bei den Stunden an Mehrarbeit und das jeden Monat müsste man was machen können.


Wir haben Pausenräume die quasi nicht genutzt werden. Wenn wir die Maschine "beladen" haben können wir mal schnell eine rauchen gehen. So 3 bis 4 Minuten 5 bis 6 mal.

Gibt es keine Möglichkeit den Schichtplan mal zu zeigen?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

Das Schichtsystem führen sie seit 99 so. Alles ziemlich veraltet. Die Geschäftsführung ist einfach sturr.
Ich habe bereits das Gewerbeaufsichtsamt anonym informiert, ob es nutzt wird sich zeigen.
Ab und zu kommen Leute von der igbc wollen Mitglieder werben, die werden von den Höheren Leuten verscheucht.
Hinzu kommen ja Dinge wie, dass wir ständig mit Verdünnung und anderen Chemikalien in Berührung kommen.
Oft sind die Ozonwerte extrem hoch und die Abzüge fallen aus. Wenn jemand zur Kontrolle kommt weiß die Geschäftsführung komischerweise Wochen zuvor Bescheid und es wird alles daran gesetzt dass dann alles funktioniert.
Aber das ist wieder ein anderes Thema.

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