Mehr Stornogebühren verlangt als angegeben

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Winston_Smith
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehr Stornogebühren verlangt als angegeben

Hallo,

eine Ferienwohnung wurde gemietet, es wurde um Anzahlung von 35 % gebeten. Die Anzahlung wurde getätigt. Bei Stornierung der Buchung sollten 35 % der Übernachtskosten berechnet werden.

Der Interessent storniert am Tag der Anreise (Zugang zur FeWo ab dem Nachmittag). Der Vermieter verlangt nun mehr als 35 % - ist das rechtens?

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

massgebend ist was schriftlich vereinbart wurde.

Wurde nichts vereinbart, dann gilt im Mietrecht, dass man Mietvertraege nur mit einer Frist von 90 Tagen kuendigen kann. Das faellt hier also flach. Sie haetten also den vereinbarten Mietpreis abzueglich ersparter Aufwendungen zu zahlen.

Wenn schriftlich vereinbart wurde, dass im Stornofalle, unabhaengig davon, wie lang- oder kurzfristig storniert wird, 35 % des Mietpreises zu zahlen sind, dann haben Sie diese Gebuehren zu entrichten. Dann kann der Vermieter keine hoehere Zahlung verlangen.

Wurde eine Staffelung der Gebuehren vereinbart, je kuerzer zum Mietbeginn je hoeher die Gebuehren, dann gilt die entsprechende Staffelstufe.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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