Mehr Lohn auf Montage?

12. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Marco Pfrang
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehr Lohn auf Montage?

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage. Bin seit 4 Jahren in der Firma, hab dort gelernt und es gibt jedes Jahr für die Abteilungen ein Budget. Dieses vergibt der Meister an Mitarbeiter, habe nie was bekommen nun möchte ich um meinen Willen nachdruck zu verleihen nicht mehr auf Montage gehen. In meinem Vertrag steht jedoch das ich arbeiten bei Kunden und das Aufstellen von Anlagen übernehmen muss. Jezt wollte ich fragen ob es auch rechtens ist mir auf Montage nur Meinen Stundenlohn + 1,00 Euro zu zahlen, wenn vertraglich nichts festgelegt ist. und ich möchte gerne wissen, ob man nicht mehr bekommen muss auf Montage habe da was von Stundenlohn + 60% gehört. Ich danke für die Antworten.

Danke Marco

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Nö, es ist seit Jahren schon die gängige Praxis, dass für Montage- Tätigkeit nichts extra bezahlt werden muss.
Mein Mann war 7 Jahre lang auf Montage. Die Auslöse wurde immer weniger, am Ende gabs gar nichts mehr. Mein Mann weigerte sich dann und hatte Glück, dass er nur noch Tätigkeiten hier im Ort bekam. Der AG ging dann aber leider pleite. Alle folgenden AG, bei denen er sich bewarb, setzten voraus, dass generell keine Auslöse mehr bezahlt wird. Viele gingen sogar soweit, dass mein Mann als Trainingsmaßnahme (6 Wochen lang) für sie auf Montage ging, mit eigenem PKW ohne Bezahlung. Also er hätte in dieser Zeit nur sein reguläres ALG 1 gehabt.

LG beijing

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
Ansprüche auf höherer Zahlungen gibt es nur, wenn dies arbeits- oder tarifvertraglich geregelt wurde.
Also dann mal in Ruhe einen Chef suchen, der mehr zahlt

Gesetzliche Ansprüche auf Nachvergütung gibt es allenfalls bei sittenwidrigen Löhnen bzw. Lohnwucher. Dürfte hier kaum der Fall sein.

Es könnte sich aber durch die jahrenlangen Zuschläge eine betriebliche Übung entwickelt haben, wo dann doch ein Anspruch von einem Gericht bejaht werden würde. Das hängt stark vom Einzelfall ab und müsste von einem Profi und nicht einem Laiennforum beurteilt werden (=> Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Gruß
M.

-- Editiert von Maestro1000 am 12.01.2009 20:05

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#3
 Von 
go601378-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in Nrw. Weiss ich muss bei Montagearbeiten die eine 24stunden Außerhaus zeit forden .. was immer aufjedefall schon der fall ist wenn der Fahrzeugführer mehr wie 2stunden zu montagestelle braucht und dort 8stunden arbeitet. In diesem fall zählt die fahrt als Arbeitszeit mehr wie 10stunden darfst du nicht arbeiten und du bist gesezlich zu einer 11stündigen ruhe phase verpflichtet ... Stehen dir 34€ auslöse zu .. sollte deine unterbringung Halbpension sein darf der chef dir die malzeit abziehen ...

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#4
 Von 
go601378-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in Nrw. Weiss ich muss bei Montagearbeiten die eine 24stunden Außerhaus zeit forden .. was immer aufjedefall schon der fall ist wenn der Fahrzeugführer mehr wie 2stunden zu montagestelle braucht und dort 8stunden arbeitet. In diesem fall zählt die fahrt als Arbeitszeit mehr wie 10stunden darfst du nicht arbeiten und du bist gesezlich zu einer 11stündigen ruhe phase verpflichtet ... Stehen dir 34€ auslöse zu .. sollte deine unterbringung Halbpension sein darf der chef dir die malzeit abziehen ...

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Ob das den TE nach 13 Jahren noch interessiert :augenroll:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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