Hallo
ich habe mal nee Frage. Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, wo drin steht das ich im Monat 4 Bewerbungen schreiben muss.
Ich schreibe aber jeden Monat so 6 bis 12 Bewerbungen. Das Arbeitsamt sagt das sie mir aber nur die 4 Bewerbungen im Monat zahlen aber den Rest nicht.
Meine Frage ist dürfen die das? Und wieso darf man sich nicht mehr Bewerben trotz Eingliederungsvereinbarung? Bleibe ich jetzt auf den rest sitzen?
Ach ja ich bekommen ALG1 und diese 260 Eur die man im Jahr bekommt für Bewerbungskosten habe ich noch nicht überschritten.
Und wenn es jemand weis, wie es wenn man ALG2 bekommt und sowas unterschrieben hat?
Danke im Vorraus für die Hilfe
Lg
Michael
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Mehr Bewerbungen trotz Eingliederungsvereinbarung
18. November 2009
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Frage vom 18. November 2009 | 15:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 18. November 2009 | 16:08
Von
Status: Philosoph (13043 Beiträge, 4441x hilfreich)
@Schlumpfi:
Da es sich bei den Bewerbungskosten ohnehin um Kann-Leistungen handelt, ist es relativ schwierig, hier einen Anspruch durchzusetzen.
Allerdings bedeutet Kann-Leistung nicht, dass die Behörde willkürlich entscheiden darf. Vielmehr muss pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt werden. Mit der Begründung, es werden nicht mehr Bewerbungen gezahlt, als in der EGV stehen, wird die AA vor dem SG mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Nase fallen.
Grundsätzlich sind die Bewerbungskosten für ALG I und ALG II Empfänger identisch geregelt.
Gruß,
Axel
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