Medizinrecht - Wo finde ich einschlägige Urteile?

1. Mai 2001 Thema abonnieren
 Von 
Gerhard Bonn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Medizinrecht - Wo finde ich einschlägige Urteile?

Empfängnisverhütung fehlgeschlagen.
Eine "Spirale" wurde eingesetzt und doch schwanger geworden. Vermutlich Arztfehler, da die Spirale plötzlich nicht mehr das ist. Wo finde ich einschlägige Urteile?

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9 Antworten
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#1
 Von 
Matlach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Es gibt in den neuesten Komentar zum BGB zum Schadensbegriff Hinweise auf Rechtsprechung die sich mit Ihrem Problem beschäftigt. Im letzten Jahr wurde die streitige Frage geklärt, ob die ungewollte Schwangerschaft die zur Geburt eines Kindes führt einen Schaden im Sinne des BGB darstellt. Hier dürfte auch die Lösung Ihres Problems zu suchen sein. Es handelt sich offensichtlich um eine Schlechtleistung des Behandlungsvertrages mit dem beauftragten Arzt. Schadensersatz müßte auf jeden Fall drin sein, ggf. sogar ein Schmerzensgeld. Letzteres dürfte jedoch schon etwas schwieriger werden.
Viel Glück bei den Recherchen,
Olaf Matlach, Rechtsanwalt
matlach@ksm-anwaelte.de

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#2
 Von 
William.Mutter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe momentan eine Klage laufen bei der Amtsgericht Flensburg gegen Meine Ehemalige Hausartzt, die Amtsgericht hat eine gutachten angefordert von eine andere Artz, nür stelt es sich raus das beide Ärtzte sich kennen, und in eine ein und halb sietigen Gutachten findet er das Meine Ehemalige Hausartzt richtig gehandelt hatte, obwohl alles der gegen spricht
Ich wurde Mich intresserien ob ich Europäsche rechtlich vor gehen kan

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#3
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

Vor den Europäischen Gerichtshof können Sienach dem mitgeteilten Sachverhalt wohl nicht damit. Soweit das Verfahren noch andauert, können Sie ggf. den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit zurückweisen. Die Gründe, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit ergibt, müssen Sie glaubhaft machen. Die bloße Behauptung "die Ärzte kennen sich" reicht da nicht aus.

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#4
 Von 
William.Mutter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Beide Artzte haben in eine Seminar von Ärtzte kammer Schleswig-Holstein tiel genommen zur gleichen zeit, Die Gutachter von Schlichtungsstelle nord hatte eine Vierseitige gutachten angeferdigt, die gutachter der Krankenkasse eine Sechsseitige und den letzte uber den Ich schreibe ein und halb seiten

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#5
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

Ich sehe da keinen Anhaltspunkt für eine Befangenheit des Gutachters.

Allein der Umstand, dass beide Ärzte an dem gleichen Seminar teilgenommen haben, rechtfertigt das Mißtrauen wohl nicht. Auch die Seitenzahl des Gutachtens sagt nichts über eine mögliche Befangeheit aus.

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#6
 Von 
Lorraine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute hatte ich einen Arzttermin bei einem kassenzugelassenen Arzt, Chirurg und Chiropraktiker (ich habe schlimme Wirbelsäulenprobleme), mein Hausarzt hatte mich auf meinen Wunsch an diesen Arzt überwiesen (bin Kassenpatient). Nachdem meine Patientendaten von meiner Versicherungskarte von der Helferin an der Rezeption erfasst waren und ich eine Stunde gewartet hatte, wurde ich ebenfalls von der Helferin in einen Behandlungsraum gesetzt. Die Arzthelferin setzte sich an den Computer und fragte meine Anamnese ab und tippte alle Angaben in ein Formblatt auf dem Bildschirm (sollte nicht der Arzt die Anamnese erheben???). Dann ging sie wieder, der Bildschirm blieb an und war weder im Ruhemodus noch gesichert, also für jeden lesbar. Ich musste ca. 15 Minuten allein in diesem Behandlungsraum warten, schaute mir Bilder an der Wand an, und schaute den Bildschirm mit meinen Daten an (waren ganz schön Fehler drin, Tippfehler und Verdrehungen meiner Angaben). Als ich mich vor dem Bildschirm befand, kam der Arzt rein, ich war mir überhaupt keiner Schuld bewusst. Aber er hat sofort sehr cholerisch reagiert und ohne mich zu Wort kommen zu lassen aus der Praxis hinausgeworfen. Er hat gesagt er werde Strafanzeige erstatten, weil ich die Angaben auf dem Bildschirm gelesen habe. Das sei verboten. Er hat mich nichts erklären lassen, sondern mich richtig rausgeschmissen, wie peinlich, da er auch vor den anderen Patienten diesen Streit austrug; kurz und gut: Kann der Arzt wirklich eine Strafanzeige erstatten und weswegen könnte er mich anzeigen. Das was ich gelesen habe waren nur die von der Helferin von mir abgefragten Daten, also nichts was dieser Arzt geschrieben hätte, denn zu einer Behandlung kam es nicht mehr. Gab es eigentlich einen Behandlungsvertrag? Und wie ist es mit Computern, die ungesichert in Behandlungsräumen herumstehen, welcher Patient schaut da nicht drauf??? Habe ich wirklich gegen ein Gesetz verstossen?

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#7
 Von 
Bareksei
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo!
ich habe eine generelle frage zum medizinrecht.
ich möchte in nächster zeit mit meinem studium beginnen. nun bin ich allerdings leicht verunsichert worden,da jemand aus meinem bekanntenkreis mir die frage gestellt hat, ob man denn mit internationalem medizinrecht später auch gute chancen auf karriere und einen sicheren arbeitsplatz hat. mit dieser frage beschäftige ich mich in letzter zeit und finde leider keine antwort. es wäre sehr hilfreich, wenn eine erfahrene und kompetente person sich zu dieser frage äußern würde. ich danke im voraus und freue mich auf eine baldige antwort

-- Editiert von Bareksei am 13.10.2005 20:15:33

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#8
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

@Lorraine

Ich kann am Lesen der eigenen Patientendaten nichts verwerfliches finden. Anders wäre es, wenn man sich vor dem Computer setzt und ein bißchen in den Patientendaten stöbert. Es hätte ja auch sehr leicht abhilfe geschaffen werden können, indem z.B. ein Bildschirmschoner mit Passwortabfrage installiert wird oder die Patienten nicht alleine schon mal in die Behandlungszimmer verteilt werden.

Ich denke daher, von diesem Arzt werden Sie nichts weiter hören. Falls Doch gehen Sie zu einem Anwalt und bitten Sie ggf. Bekannt auch diesen Arzt aufzusuchen, um Ihre Angaben zur Situation in der Praxis von neutraler Seite zu bestätigen. Evtl. kennen Sie ja auch bereits weitere Patienten.

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#9
 Von 
Lorraine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, tompetti, ich habe tatsächlich nichts mehr von diesem Dr. Seltsam gehört. Ich vermute inzwischen, dass es unter "Kassenpatienten wegekeln" gelaufen sein könnte, da es Ende des Quartals war und sein Budget ausgeschöpft gewesen sein dürfte.
Tja, so ist das, wenn man "nur" gesetzlich krankenversichert ist.

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