Mediationsverbände fordern Mediationskostenhilfe

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Gesetzgeber soll Gegenstück zur Prozesskostenhilfe einführen, um finanziellen Anreiz zur Durchführung eines Mediationsverfahrens zu schaffen

Das Mediationsgesetz in Deutschland hat es bisher versäumt, den finanziellen Anreiz zu schaffen, statt des Rechtsweges ein Mediationsverfahren zu wählen. Konfliktbeteiligte ohne den notwendigen finanziellen Rückhalt werden über die Regelungen zur Prozesskostenhilfe vom Staat dabei unterstützt, ihr gutes Recht vor Gericht einklagen zu können.

Fehlende finanzielle Unterstützung bedeutet Wettbewerbsnachteil für Mediation

Diesen Weg im Sinne der Streitvermeidung jedoch gar nicht erst einzuschlagen, sondern sich außergerichtlich zu einigen, ist momentan vom Gesetzgeber noch nicht vorgesehen. Damit hat das Gerichtsverfahren, bzw. dann im Laufe des Verfahrens die kostenlose (mediative) Verhandlung vor dem Güterichter eindeutig einen massiven Wettbewerbsvorteil gegenüber der Mediation auf dem freien Markt.

Die "Ludwigsburger Erklärung zur Mediationskostenhilfe"

Um diese Ungerechtigkeit abzuschaffen wurde auf dem ersten gemeinsamen Mediationskongress der drei deutschen Mediationsverbände BM, BMWA und BAFM in Ludwigsburg die sogenannte "Ludwigsburger Erklärung zur Mediationskostenhilfe" verabschiedet und im Dezember veröffentlicht.

Wortlaut der Erklärung:

"Der Sprung des Mediationsgesetzes in die Realität ist zu kurz geraten, weil Bundesregierung und Bundestag - anders als die meisten unserer Nachbarländer (NL, Österreich, UK, FR, ITA, ESP) - keinerlei finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt haben. Das ist kurzsichtig, zumal ein erhebliches Einsparpotential zur "Refinanzierung" einer solchen Anschubfinanzierung in Gestalt unserer hohen Ausgaben zur Finanzierung der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts, vorhanden ist.

Die Finanzkrise ist nur auf den ersten Blick eine verständliche Erklärung für diese vermeintliche Sparsamkeit. Wir sind heute mehr denn je auf intelligente und kreative Schritte angewiesen, um die öffentlichen Ausgaben zu begrenzen, ohne die notwendigen Investitionen in zukunftsträchtige Maßnahmen zu unterlassen.

Der Bund und die Länder werden aufgefordert, unverzüglich die Voraussetzung für die Bewilligung von Mediationskostenhilfe zu schaffen.
Ludwigsburg, den 16. November 2012"

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