Mediationsgesetz: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

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Mediation für Dauerbeziehungen vorteilhaft

In der Mediation spricht man miteinander, versucht den Gegenüber zu verstehen und so einen Konflikt zu lösen. Die Konfliktparteien entscheiden dabei selbst, wie sie das Mediationsverfahren durchführen.

Ganz bewusst hat der Gesetzgeber auf eine Definition für das Mediationsverfahren verzichtet. Die Verfahrensregeln und der Verfahrensablauf unterliegen der Autonomie der Parteien. Diese wird durch gesetzlich vorgeschriebene Rechte, Pflichten und Verbote des Mediators eingerahmt. Zu den Pflichten des Mediators gehört

  • die Hinweispflicht auf Überprüfung der Mediationsvereinbarung durch externe Berater, §2 Abs. 6 MediationsG
  • die Offenbarungspflicht auf Umstände, die die Unabhängigkeit und Neutralität des Mediators beeinträchtigen könnten, § 3 Abs. 1 MediationsG
  • die Informationspflicht auf Verlangen der Parteien über den fachlichen Hintergrund, Ausbildung und Praxiserfahrung des Mediators, §3 Abs. 5 MediationsG
  • die Verschwiegenheitspflicht und die Pflicht zur Information der Parteien über die Verschwiegenheitspflicht, § 4 MediationsG
  • die Forbildungspflicht des zertifizierten Mediators, § 5 Abs. 3 MediationsG

Zu den Rechten des Mediators gehört

  • die Befugnis zu Einzelgesprächen im Einverständnis mit den Parteien, §2 Abs. 3 MediationsG
  • das Recht zur Verfahrensbeendigung, § 2 Abs. 5 MediationsG

Tätigkeitsbeschränkungen ergeben sich für den Mediator

  • bei Vorbefassung in derselben Sache für eine Partei vor, während oder nach der Mediation, § 3 Abs. 2 MediationsG
  • bei Vorbefassung eines Kollegen des Mediators ("Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft") in derselben Sache für eine Partei, vor, während oder nach der Mediation § 3 Abs. 3 MediationsG (Die Parteien können diese in Abs. 3 geregelte Tätigkeitsbeschränkung allerdings aufheben, § 3 Abs. 4 MediationsG.)

Was ist die Mediation?

Mediation ist ein Verfahren, das außerhalb der Gerichtssäle Streitigkeiten löst. Die Parteien setzen sich entweder alleine oder im Beisein ihres Anwalts an einen Tisch und finden durch das gemeinsame Gespräch eine Lösung. Durch das Verfahren leitet ein Mediator. Er ist neutral und hat die Aufgabe, beide Parteien dazu zu befähigen, mit dem anderen konstruktiv zu reden. Beleidigungen sind tabu. Das Handeln des Gegenübers zu verstehen (nicht ihm Recht zu geben!) ist das Ziel des Verfahrens. Solange die Parteien bereit sind miteinander zu sprechen und gemeinsam eine Lösung finden wollen, ist Mediation für jeden Konflikt geeignet.

Mediation ist gegenüber einem Gerichtsverfahren vor allen Dingen bei Konflikten in Dauerbeziehungen (Familie, Mieter, Wohnungseigentümer, Nachbarn, Geschäftspartner, Arbeitskollegen) sinnvoll, weil nicht nur die Sachthemen zur Sprache kommen, sondern auch die Themen auf der Beziehungsebene besprochen werden. Die Verfahrendauer ist abhängig von der Komplexität des Konflikts und der Anzahl der Beteiligten, ebenso die Kosten des Verfahrens.

Wie kann eine Mediation in der Praxis ablaufen?

Zu Beginn einer Mediation müssen sich die Konfliktparteien zunächst darüber einigen, was das Ziel der Mediation sein soll. Dann lässt sich der Mediator von jedem Konfliktbeteiligten den Konflikt aus seiner Sicht schildern. Im Anschluss daran werden alle Themen gesammelt, die die Parteien in der Mediation klären wollen und legen eine Bearbeitungsreihenfolge fest. Thema für Thema wird nun so geklärt, dass allen Beteiligten klar wird, was die Bedürfnisse und Beweggründe des anderen für seine Meinung oder sein Verhalten gewesen sind. Tritt der "Aha-Effekt" ein, können die Parteien Ideen für Lösungen entwickeln. Welche dieser Ideen in die gemeinsame Abschlussvereinbarung aufgenommen werden, beschließen die Parteien erst danach.

Tauchen während des Mediationsverfahrens Fragen auf, die von den Beteiligen mangels (rechtlicher) Kenntnisse nicht beantwortet werden können, sind Experten wie z.B. Anwälte, Gutachter, etc. in das Verfahren miteinzubeziehen. In wielen Mediationen mit wirtschaftsrechtlichem Bezug ist es üblich, nie ohne anwaltliche Beratung in ein Mediationsverfahren zu gehen, um Rechtsfragen an Ort und Stelle bearbeiten zu können.

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