Maximaler Anspruch auf Urlaub in den Ferien ?

21. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
liahen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Maximaler Anspruch auf Urlaub in den Ferien ?

Einen schönen guten Abend zusammen

Anfang des Jahres gibt es bei uns im Betrieb immer wieder die lange und unschöne Diskussion über Urlaubsansprüche in den Ferien.
Es bei uns gibt mehrere Eltern mit Kindern im Schulpflichtigen Alter, die -natürlich- am liebsten ihren Urlaub in die Ferien legen. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden und auch verständlich. Proplematisch ist es allerdings, wenn zeitgleich 5 Leute ihre Urlaube planen und nur noch 3 Kollegen verbleiben würden.
Einige sind zu Kompromissen bereit - andere nicht. Es ist sogar so, dass einige dieser Eltern sich für : 2Wochen Ostern UND 3Wochen Sommer UND 2 Wochen Herbst eingetragen haben und nicht bereit sind, von diesen Planungen auch nur eine Woche abzuweichen. Das führt natürlich zu Unmut der anderen Kollegen.
Ein Diskussionsbeitrag der letzten Runde war, dass Eltern einen rechtlichen Anspruch auf höchstens 2 Ferienwochen hätten und alles darüber hinausgehende quasi Goodwill des Arbeitgebers ist.
Weiss jemand, ob das stimmt ? Wenn ja, wo könnte ich das nachlesen ?
Danke schon einmal für Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

quote:
Ein Diskussionsbeitrag der letzten Runde war, dass Eltern einen rechtlichen Anspruch auf höchstens 2 Ferienwochen hätten und alles darüber hinausgehende quasi Goodwill des Arbeitgebers ist.


Frag mal nach der Quelle, wo das steht und schon hat es sich erledigt.


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12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... da drückt sich der AG vor seiner verantwortung und überlässt eine interessenbelastete frage den betroffenen. offenkundig konkurrieren hier doch im prinzip gleichrangige ansprüche


quote:

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.


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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
2Wochen Ostern UND 3Wochen Sommer UND 2 Wochen Herbst


Sind bei mir schon 7 Wochen sprich 35 Arbeitstage?
zusätzlich haben die Kinder ja auch noch Brückentage, Fasching, Fortbildungen u.ä. frei - gelegentlich braucht man ja auch noch einen Urlaubstag um "kinderfremde" Dinge zu erledigen - wie soll das funktionieren oder habt ihr mehr Urlaubstage als der Durchschnittsarbeitnehmer?

Urlaubsgenehmigung obliegt dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der sozialen Gesichtspunkte, wobei Eltern nicht einfach grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub in allen Ferien haben.

Hier wäre auch der Betriebsrat gefordert.

Grüße
Kleine Hexe






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#4
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

@ Kleine Hexe

quote:
Urlaubsgenehmigung obliegt dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der sozialen Gesichtspunkte, wobei Eltern nicht einfach grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub in allen Ferien haben.

Kannst du mir hierfür eine Quelle wie ein Urteil nennen?

Vielen Dank im Voraus.
Hogwarts

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Quelle ist das Bundesurlaubsgesetz, in dem die Aussage von kleinehexe zwar nicht genauso formuliert ist, sie ergibt sich aber aus §7:

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen , entgegenstehen.


Das Elternsein ist nicht der vorrangigste soziale Gesichtspunkt. Es kann auch sein, dass der Ehepartner in einem anderen Unternehmen seinen Urlaub nur so und so planen kann und es dir auch möglich sein muss, mit deiner Frau zusammen Urlaub zu verbringen u. ä.. Es ist nicht immer einfach alle sozialen Gesichtspunkte gleichwertig zu berücksichtigen, aber der AG muss eine Regelung finden, z. B. kann man es so gestalten, dass jeder AN im jährlichen Wechsel ´´vor- und nachrangigen´´ Urlaubsanspruch hat, wenn die zu berücksichtigenden sozialen Aspekte gleichrangig sind. Also in einem Jahr werden die Urlaubswünsche von A vor die von B gestellt und im Jahr darauf hat dann B die erste Wahl (aber nur in dem Rahmen, dass manchmal einfach einer zurückstecken muss, damit der Betrieb weiterlaufen kann, dabei aber nicht immer nur der Benachteiligte ist, weil er keine Kinder hat).

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