Wir haben die folgende Frage:
Ueber das Internet, bei einem sogenannten Nachweismakler (Sitz in Deutschland bzw. es gilt deutsches Recht), haben wir ein Expose angefordert fuer eine Mietwohnung in (Tirol) Oesterreich (Hauptwohnsitz).
Bevor wir das Expose empfangen haben sollten wir eine Auftragbestaetigung unterschreiben. Hierin werden wir unter anderem darauf hingewiesen wie hoch die Miete ist (10.000 pro Jahr), Verfuegbarkeit sofort und die Provision von 2000,- exkl. 20% Mwst). Dieses haben wir unterschrieben und das Expose empfangen. (Datum 27 Mai 2017)
Wir sollten selber einen Besichtigungstermin ausmachen mit dem Vermieter. Mit den Vermietern haben wir uns geeinigt, ein
Mietvertrag ist allerdings (noch) nicht unterschrieben.
Es hat sich herausgestellt, dass das Haus nicht sofort aber ab einem abgesprochenen Datum, ab dem 01. Oktober, verfuegbar ist. Wir haben eine Miete von 9000,- pro Jahr vereinbart.
Der Vermieter wollte uns erst 'nur' einen 1 Jahresmietvertrag anbieten, wonach wir uns nach dem ersten Jahr zusammen setzen und dies aendern. Ein sogenanntes 'Probejahr'.
Jetzt ist unsere Frage, unter der oben geschilderten Situation, wieviel Provision kann der Makler jetzt von uns verlangen?
Oder ist jede 'Verhandlung' unzulaessig, weil wir eine Auftragbestaetigung unterschrieben haben?
Es wurde uns z.B im vorfeld nicht gesagt, dass es sich um 'nur' um einen 1-Jahresvertrag handelt. (von anderen Informationsquellen haben wir gehoert, dass ein 1-Jahresvertrag sowieso nicht zulaessig sei? Vielleicht koennen Sie uns hierueber auch Informationen bzw. eine Reaktion geben?)
Ueber eine Antwort wuerden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus,
LG
Maximale Maklerprovision bei ein 1 Jahresmietvertrag?
22. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2017 | 15:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Maximale Maklerprovision bei ein 1 Jahresmietvertrag?
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#1
Antwort vom 22. Juli 2017 | 15:48
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Ich würde das nicht hier im Forum vortragen, sondern mit dem Makler verhandeln, der ist Ansprechpartner.
#2
Antwort vom 22. Juli 2017 | 16:08
Von
Status: Unparteiischer (9870 Beiträge, 4477x hilfreich)
Sicher? Geht es um eine Wohnung?ZitatSitz in Deutschland bzw. es gilt deutsches Recht :
Hintergrund: In Deutschland darf der Makler normalerweise kein Honorar vom Mieter verlangen, wenn er eine Wohnung aus seinem eigenen Bestand anbietet.
-- Editiert von cauchy am 22.07.2017 16:08
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Juli 2017 | 17:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatJetzt ist unsere Frage, unter der oben geschilderten Situation, wieviel Provision kann der Makler jetzt von uns verlangen? :
2000,- + 20% Mwst
ZitatOder ist jede 'Verhandlung' unzulaessig, weil wir eine Auftragbestaetigung unterschrieben haben? :
Nein, nachverhandeln kann man immer.
ZitatEs wurde uns z.B im vorfeld nicht gesagt, dass es sich um 'nur' um einen 1-Jahresvertrag handelt. :
Woher sollte der Makler das wissen?
Wurde dem Makler nachweislich gesagt das man an befristeten Verträgen kein interesse hat?
Zitat(von anderen Informationsquellen haben wir gehoert, dass ein 1-Jahresvertrag sowieso nicht zulaessig sei? :
Das ist - zumindest für Deutschland - falsch.
Hat man alles mit dem Makler über Fernkommunikationsmittel geklärt?
Gab es eine Widerrufsbelehrung seitens des Maklers?
Und jetzt?
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