Maximale Entfernung des Einsatzortes?

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
nurmel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Maximale Entfernung des Einsatzortes?

Ich wünsche allen hier erstmal ein frohes Neues!

Meine Schwägerin beendet am 7.1. ihre Elternzeit, und ihr Beziksleiter hat ihr gesagt, wenn sie danach nicht "flexibel einsetzbar" sei, müsse er ihr kündigen. Nun ist sie wieder frisch wieder schwanger, wodurch sie mMn wieder Kündigungsschutz genießt. Praktisch wird ihr das Arbeiten aber wohl sehr unangenehm gemacht werden, damit sie freiwillig geht. Weiß jemand, wie weit sie maximal fahren muß?
Danke schonmal.
LG, nurmel

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

Klar hat sie wieder Kündigungsschutz.

Als was arbeitet sie denn, dass sie da evtl. weiter fahren muss?

Freiwillig gehen würde ich auf keinen Fall, der AG hat ihr einen schwangergerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Ansonsten falls dies nicht möglich ist, muss er sie sogar bezahlt von der Arbeit freistellen. Also nicht unterkriegen lassen!

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
nurmel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist Marktleiterin in einem Lebensmittelladen, der 50km entfernt von ihrem Wohnort ist. Dort müsste sie wieder anfangen, was aber nicht machbar ist, da sie ein Kind im Kindergartenalter hat. Außerdem ist ihre Position eh neu besetzt.
Nun KÖNNTE sie in einem Laden ca. 10km enfernt arbeiten, das will aber der BL wohl nicht, weil sie ja auch zeitlich gebunden ist und, wenn alles gut geht, in einem guten halben Jahr wieder in Elternzeit geht.
Natürlich wäre es extrem ärgerlich, eine Festanstellung aufgeben zu müssen, aber sie hat Bedenken, daß sie die geforderte Flexibilität in Zeit und Fahrtstrecke nicht mit der Versorgung ihrer Tochter unter einen Hut bringen kann und dann selber kündigen muß und sich ev. auch noch eine Sperre einhandelt.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
nurmel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Boogus, das ist ein guter
Ansatz! Ein Attest sollte kein Problem sein. Das ist einen Versuch wert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ein Attest dürfte nicht reichen. Der Arzt müsste schon ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dafür sehe ich aber keine Grundlage.

Da der Arbeitsplatz vor der Elternzeit auch bereits 50km entfernt war, ist dem AG kein Vorwurf zu machen, wenn jetzt wieder ein Arbeitsplatz in gleicher Entfernung angeboten wird. Wie hat die Schwägerin das eigentlich bei der ersten Schwangerschaft gemacht?

Dass jetzt noch das Problem der Kinderbetreuung hinzukommt, ist bitter für Deine Schwägerin, aber von ihr irgendwie zu lösen. Sie genießt zwar Kündigungsschutz, der reicht aber nicht so weit, dass sie eine vergleichbare Tätigkeit in vergleichbarer Entfernung wie vor der Elternzeit ablehnen darf.

Anders sieht es aus meiner Sicht nur aus, wenn die Postition einer Marktleiterin in einer nahen Filiale tatsächlich vakant wäre.

-- Editiert von hh am 02.01.2009 22:06

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.873 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen