Mauerbau

18. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476692-26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mauerbau

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Grenzbebauung und hoffe, jemand kann helfen!
Unser Nachbar hat eine 9m lange Garagenwand direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut-das war auch mit uns abgesprochen und ist in Ordnung. Unser Gartenplaner hat nun an unserer Grundstücksgrenze zwei Mauerelemente geplant (jeweils 2m hoch und etwa 2 m lang). Diese laufen natürlich zum Teil an der Garagenwand entlang. Das Fundament dazu haben sie direkt (!) an seine Garagenwand gegossen, worüber er sich ärgert, da er stehendes Wasser befürchtet. Wir sind nun natürlich Laien und haben uns auf die Experten verlassen. Sind die Wände nicht ok? Hätten wir Abstand halten sollen? Er meinte auch, er müsste ja an seine Wand zum Streichen noch rankommen müssen-dieses ginge ja aber nur von unserem Grundstück aus und wir sollen von der Terrasse aus auf die weiße Wand gucken müssen..Wir wollen natürlich keinen Streit!
Vielen Dank im Vorfeld
K.

Verbaut?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Der Nachbar hat zwar das Recht, von eurem Grundstück aus seine Außenwand zu streichen bzw. zu reparieren, aber er hat keinen Anspruch darauf, das ihr euren Garten so gestaltet, das er dies jederzeit problemlos tun kann. Falls er durch seine Streichaktion etwas bei euch beschädigt (Pflanzen, Terrassenplatten usw.), muss er nach dem Streichen den alten Zustand wieder herrichten.

Durch eure Baumaßnahme darf natürlich auch kein Wasser von eurem Grundstück gegen sein Wand geleitet werden. Dafür seid ihr verantwortlich.

Ihr solltet die Lücke zwischen eurer Mauer und der Garagenwand so abdichten, das kein Wasser eindringen kann, dann gibt es hier weder Stauwasser noch den Bedarf eines Neuanstrichs. Sprecht aber vorher mit dem Nachbarn darüber, ob er damit einverstanden ist.

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