Masterstudium mit unterhaltspflichtigem Kind

21. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go476823-58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Masterstudium mit unterhaltspflichtigem Kind

Hallo zusammen,

ich würde Ihnen gerne meinen Sachverhalt beschreiben:

Ich bin männlich, 25 Jahre alt und zahle meiner Tochter Kindesunterhalt. Ich bin Bachelor-Absolvent der Betriebswirtschaft und arbeite seit Februar 2017 bei einem Unternehmen mit einem befristeten Arbeitsvertrag, der zum September 2018 abläuft. Ich hatte gestern ein Gespräch mit meiner Vorgesetzten, wie meine Zukunftschancen für eine Festeinstellung aussehen. Leider werde ich keine Festeinstellung nach der Befristung bekommen. Ich habe schon länger das Ziel gehabt den Master zu beginnen. Aufgrund der aktuellen Situation würde ich gerne ab dem Sommersemester (Mitte März 2018) den fortführenden Master zu meinem Bachelor-Studiengang anstreben.

Ist es überhaupt möglich den fortführenden Master anzustreben, obwohl ich unterhaltspflichtig bin und schon fast 9 Monate Berufserfahrung gesammelt habe?

Hierfür sind mir zwei Szenarien eingefallen, die in Frage kommen könnten:

1. Ist es möglich, Bafög beantragen zu können und den Kindesunterhalt, während des Masterstudiengangs, auszusetzen?

2. Den Master weiterführen zu dürfen aber dabei als bspw. Werkstudent (ca. 800 €) zu arbeiten und von einem Teil dieses Geldes den aktuellen Kindesunterhalt weiter zu bezahlen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wie auch immer Sie es machen, der Kindesunterhalt ist zu zahlen. Demnach fällt 1 aus und 2 ginge, wenn Sie das gestemmt kriegen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

A) ist es Ihre Erstausbildung oder haben Sie bereits einen Berufsabschluss?

B) ist der Master notwendiges Zubrot um die Berufs- und Gehaltschancen zu steigern, oder ist er in dem Studiengang mehr oder weniger verpflichtend, da man ohne keine Chance hat.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go476823-58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

A) Ich habe schon den Bachelor abgeschlossen.

B) Sowohl um meine Karriere- und Gehaltschancen zu stiegern als auch meine Perspektiven auf einen Job. Ich habe nämlich meine Schwierigkeiten irgendwo unter zu kommen. Selbst bei meinem jetzigen Arbeitgeber kam ich über Vitamin B rein.

Ob man ohne den Master etwas finden kann, könnte ich meiner Meinung nach eher subjektiv betrachten und die Schwierigkeiten sind einfach da.

Klar, weiß ich, dass meine Tochter an die Mutter den Unterhaltsanspruch hat, den ich ja immer zahle. Die Frage ist eher, ob es in irgendeiner Art und Weise die Möglichkeit gibt, die Karriereleiter weiter zu steigen. Ich würde es echt Schade finden, wenn es einer Person verwehrt bleibt, nur weil ein Kind zur Welt gebracht wurde. Ich zahle es gerne, schließlich ist es notwendig aber mir dann die Tür zur Karriereverbesserung völlig zu schließen, finde ich sehr widersprüchlich, wenn davon gesprochen wird, dass man etwas anständiges aus sich machen soll.

-- Editiert von go476823-58 am 21.10.2017 12:23

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go476823-58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

tut mir Leid. Ich habe Ihre erste Frage missverstanden. Der Bachelor ist meine Erstausbildung, das ich abgeschlossen habe.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Solange du zahlen kannst, hat es der Mutter egal zu sein, ob du den Master absolvierst.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zahlen müssen Sie nur, wenn Sie ein (ausreichend hohes) Einkommen haben. Das wird bei ABlauf der Befristung oder Kündigung erstmal nicht mehr der Fall sein. Entgegen der anderen Anwtorten hier müssten Sie dann wegen Leistungsunfähigkeit auch keinen Unterhalt zahlen.

Davon wäre eine Ausnahme zu machen, wenn die Leistungsunfähigkeit mutwillig herbeigeführt wird, also ohne berechtigtes Interesse das Arbeitsverhältnis gekündigt beziehungsweise kein neues gesucht wird. Ein berechtigtes Interesse besteht aber grundsätzlich darin, zunächst eine eigene (angemessene) Ausbildung nachzugehen. Widmen Sie sich also statt der Einkommenserzielung dem witeren Studium, dann entspricht das grundsätzlich einem berechtigten Interesse, sodass diese Ausnahme nicht zu machen ist und es bei dem oben genannten Grundsatz (keine Unterhaltspflicht ohne Einkommen) bleibt.

Gefährlich würde es nur für Sie werden, wenn man Ihnen streitig machen will, dass der Master noch zum berechtigten Interesse dazu gehört. Regelmäßig ist das aber kein Problem, da Bachelor+Master eine (Hochschul-)Ausbildung verkörpern und man "nur" mit dem Bachelor aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen auf dem Arbeitsmarkt nur deutlich schlechtere Chancen hat. Das gilt insbesondere für die ganzen Studiengänge, die bis vor 20 Jahren noch ohne Probleme als eine, fünf Jahre bis zum Diplom dauernde Ausbildung gewertet wurden (zB Chemie, Maschinenbau, Volkswirtschaftlehre) und diedurch die Bachelor/Master-Reform künstlich in zwei Teile geschnitten wurden. Also solche Studiengänge, bei denen der Master "einfach dazu gehört". Da Sie von Betriebswirtschaft sprechen, vermute ich, dass ein anschließender Master noch ohne weiteres als "logische" Fortsetzung der Ausbildung gewertet werden müsste. Anders sähe es vielleicht bei "exotischen" Studiengängen aus, bei denen man mit einem Master genau so viel/wenig verdient oder sonstwie anfangen kann wie mit einem Bachelor. Aber auch hier dürfte regelmäßig gelten, dass eine Hochschulbildung nunmal regelmäßig 5 Jahre (Regelstudienzeit) dauert.

Die Zwischenzeit von 9 Monaten Erwerbstätigkeit (in manchen Branchen/Ländern gar nicht so unüblich) würde ich da nicht als schädlich bewerten. Insbesondere nicht bei dieser Kürze, wenn sie die WIederaufnahme des Studiums bald ankündigen und weil auch die Tochter/Mutter durch Unterhaltszahlungen von dieser "Pause" profitiert hat.

Wie alt ist das Kind? Wie lange haben Sie für den Bachelor gebraucht? Würde der Master 3 oder 4 Semester dauern? Um was für eine Hochschule handelt es sich?

Ich würde hier auf die Mutter zugehen und versuchen, mich mit dieser zu einigen. Dabei würde ich für eine einvernehmliche Lösung vielleicht auch mehr anbieten, als ich rechtlich gesehen müsste. Die Sorgen der Mutter sind absehbar und berechtigt, die bekommt lieber etwas finanzielle Unterstützung für die Erziehung der Tochter als einen weiteren akademischen Grad für den Vater der Tochter. Auf der anderen Seite könnten Sie der Mutter aufzeigen, warum es (langfristig) auch in ihrem Interesse ist, wenn Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch sinnvolle "Weiterbildung" erhöhen.

Wenn die Mutter hier im Ernstfall den (höheren) Unterhalt gerichtlich fordern sollte, dann wird unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens erstmal auf allen Seiten viel Geld verbrannt, dass besser in die Tochter investiert worden wäre.

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go476823-58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre hilfreichen Informationen.

Meine Tochter wird in einer Woche 4 Jahre jung. Ich habe für meinen Bachelor 7 statt 6 Semester gebraucht, nicht wegen Klausurendurchfall, sondern weil ich kein Praxissemester gefunden habe und das Praktikum eine Vorraussetzung zum Anmelden der Bachelor-Thesis war. In der Regel wäre ich in der Regelstudienzeit fertig geworden. Der Master würde nur 3 Semester dauern, da ich durch meine jetzige Tätigkeit mein erstes Mastersemester anrechnen lassen kann.

Mit der Mutter zu sprechen, wird leider nicht helfen, da wir leider kein gutes Verhältnis mehr haben. Sie war während unserer Beziehung stets gegen ein Studium, was ich irgendwie nicht verstanden habe.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Ich würde es echt Schade finden, wenn es einer Person verwehrt bleibt, nur weil ein Kind zur Welt gebracht wurde.


Nur weil ein Kind zur Welt gebracht wurde??? Was würde das Kind sagen,wenn es sprechen könnte? Wahrscheinlich:
Ich finde ich es echt schade, dass mir der Lebensunterhalt verwehrt bleibt, nur weil Papa Karriere machen will.

Zitat:

Ich zahle es gerne, schließlich ist es notwendig aber mir dann die Tür zur Karriereverbesserung völlig zu schließen,
finde ich sehr widersprüchlich, wenn davon gesprochen wird, dass man etwas anständiges aus sich machen soll.


Logik ist kein Unterrichtsthema? Du und die Mutter haben zu verantworten, dass das Kind geboren wurde, also ist das die Priorität! Dann muss die Karriere hintenanstehen und vorrangig der Unterhalt gewährleistet sein.



-- Editiert von HeHe am 24.10.2017 13:38

-- Editiert von Moderator am 26.10.2017 11:10

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go476823-58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Es sagt ja Niemand, dass ich es nicht zahlen möchte. Ich stelle mir eher die Fragen, wie es möglich wäre den Master weiter zu machen ohne das Jemand davon beachteiligt wird.

Aber naja, man sucht sich immer die negativen Sätze raus, um den Beitrag schlecht aussehen zu lassen. Solche Aussagen helfen einen nicht wirklich weiter und sind nicht hilfreich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Solche Aussagen betreffen aber die Fakten.



1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von go476823-58):
Ich stelle mir eher die Fragen, wie es möglich wäre den Master weiter zu machen ohne das Jemand davon beachteiligt wird.


Klipp und einfach, wie in meinem ersten Beitrag angedeutet: indem man a) den Kindesunterhalt zahlt und im weiteren dann b) genug Geld für das Studium übrig hat. Anders nicht.

-- Editiert von fb367463-2 am 24.10.2017 17:37

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go476823-58):
Solche Aussagen helfen einen nicht wirklich weiter und sind nicht hilfreich.


Da halt Dich besser an den Beitrag von Zuckerberg. Dieser entspricht zwar in einigen Punkten nicht der Rechtsprechung passt aber doch viel besser in Dein Weltbild.

Zitat (von go476823-58):
Ich stelle mir eher die Fragen, wie es möglich wäre den Master weiter zu machen ohne das Jemand davon beachteiligt wird.
Einer wird wohl immer benachteiligt, und dass bist in diesem Fall Du aus Deiner Vaterrolle heraus. Aber man kann Dir juristisch nicht an den Karren, wenn du den gesetzlich geschuldeten Mindestunterhalt zahlst.

Du hast ein abgeschlossenes Studium (Erstausbildung), bist aktuell beschäftigt und unterliegst der erhöhten Erwerbsobliegenheit.
Den Entfall des Einkommens im Sep n. Jahres hast Du zwar nicht zu vertreten, aber es gibt nur pers. Gründe, die ein weiteres Studium sinnvoll erscheinen lassen. Diese sind unterhaltsrechtlich jedoch nicht so relevant, dass sie die erhöhte Erwerbsobliegenheit aushebeln würden. Deshalb Mindestunterhalt.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:
Ich würde es echt Schade finden, wenn es einer Person verwehrt bleibt, nur weil ein Kind zur Welt gebracht wurde.


Nur weil ein Kind zur Welt gebracht wurde??? Was würde das Kind sagen,wenn es sprechen könnte? Wahrscheinlich:
Ich finde ich es echt schade, dass mir der Lebensunterhalt verwehrt bleibt, nur weil Papa Karriere machen will.

Zitat:

Ich zahle es gerne, schließlich ist es notwendig aber mir dann die Tür zur Karriereverbesserung völlig zu schließen,
finde ich sehr widersprüchlich, wenn davon gesprochen wird, dass man etwas anständiges aus sich machen soll.


Logik ist kein Unterrichtsthema? Du und die Mutter haben zu verantworten, dass das Kind geboren wurde, also ist das die Priorität! Dann muss die Karriere hintenanstehen und vorrangig der Unterhalt gewährleistet sein.

.............und falls jetzt der Gedankengang kommt, dass der Staat ja einspringen und unterstüzen, sponsern, fördern könnte:
Ich will nicht für dein Kind zahlen, damit du den Master machen kannst.

-- Editiert von HeHe am 24.10.2017 13:38


Wieder dieser unnötige Senf...Die Karrierenförderung sorgt dafür, dass das Kind eine besser Zukunft hat. Vielleicht mal etwas über den Tellerrand schauen.

Ansonsten hat das was du schreibst nichts mit der Rechtslage zu tun. Die Ausbildung kann vor Unterhalt gehen. Und der Bachelor ist nunmal keine vollwertige Ausbildung. Insofern setzen und 6.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von go476823-58):
Solche Aussagen helfen einen nicht wirklich weiter und sind nicht hilfreich.


Da halt Dich besser an den Beitrag von Zuckerberg. Dieser entspricht zwar in einigen Punkten nicht der Rechtsprechung passt aber doch viel besser in Dein Weltbild.

Zitat (von go476823-58):
Ich stelle mir eher die Fragen, wie es möglich wäre den Master weiter zu machen ohne das Jemand davon beachteiligt wird.
Einer wird wohl immer benachteiligt, und dass bist in diesem Fall Du aus Deiner Vaterrolle heraus. Aber man kann Dir juristisch nicht an den Karren, wenn du den gesetzlich geschuldeten Mindestunterhalt zahlst.

Du hast ein abgeschlossenes Studium (Erstausbildung), bist aktuell beschäftigt und unterliegst der erhöhten Erwerbsobliegenheit.
Den Entfall des Einkommens im Sep n. Jahres hast Du zwar nicht zu vertreten, aber es gibt nur pers. Gründe, die ein weiteres Studium sinnvoll erscheinen lassen. Diese sind unterhaltsrechtlich jedoch nicht so relevant, dass sie die erhöhte Erwerbsobliegenheit aushebeln würden. Deshalb Mindestunterhalt.

Berry


Gut dass hier die Forenteilnehmer die Einzelfälle gerne als Grundsatz definieren...

Das abgeschlossene Studium im Bachelor muss keine Erstausbildung darstellen. Ein Bachelorarchitekt ist genauso wenig ein Architekt. Man muss die Gesamtsituation betrachten.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/erstausbildung-hat-nicht-immer-vorrang-vor-unterhaltspflicht_220_313804.html

@ TS
Es bleibt u. U. nur der Rechtsweg. Ich würde es aber darauf ankommen lassen. Die Bewerbungen sammeln mit den Absagen und als Beleg für das Gericht nutzen. Und darlegen, dass Bachelor keine Ausbildung darstellt.

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
go476823-58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hab mir den Rat einer Anwältin eingeholt. Wenn ich das Unterhalt zahle, ist es grundsätzlich kein Problem. Wenn ich nicht in der Lage dazu bin, aufgrund meines fortführenden Studiums wäre es schwierig. Man müsste den Sachverhalt prüfen und eventuell vor Gericht. Sie hat mir auch mitgeteilt, dass bspw. die Gehalts- und Zukunftschancen schon mal ein Grund sein können. ES IST NICHT UNMÖGLICH, jedoch um diesen Weg umgehen zu können, werde ich weiterhin den Unterhalt bezahlen und den Master machen. Schlussendlich will ich meiner Tochter in Zukunft auch etwas bieten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)


Zitat:
aufgrund meines fortführenden Studiums wäre es schwierig. Man müsste den Sachverhalt prüfen und eventuell vor Gericht.


Statt in die Anwältin investierst du das wirklich besser in dein Kind. Das Ergebnis eine Beratung war nicht anders zu erwarten.
Der ein odere andere hier - mich eingenommen - hat es hier vilt. etwas "direkt" formuliert, aber realitätsnah.
asd1971 berät dich aber sichr gerne weiter, wenn du dein Geld durch den Kamin klagen willst ;)


-- Editiert von HeHe am 26.10.2017 16:44

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:
aufgrund meines fortführenden Studiums wäre es schwierig. Man müsste den Sachverhalt prüfen und eventuell vor Gericht.


Statt in die Anwältin investierst du das wirklich besser in dein Kind. Das Ergebnis eine Beratung war nicht anders zu erwarten.
Der ein odere andere hier - mich eingenommen - hat es hier vilt. etwas "direkt" formuliert, aber realitätsnah.
asd1971 berät dich aber sichr gerne weiter, wenn du dein Geld durch den Kamin klagen willst ;)


-- Editiert von HeHe am 26.10.2017 16:44


Naja, da dein Beitrag vom Mod gelöscht wurde, solltest du lieber kleinere Brötchen backen.

Die Rechtslage ist hier recht eindeutig. Aber du weißt es ja besser ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von go476823-58):
Ich hab mir den Rat einer Anwältin eingeholt. Wenn ich das Unterhalt zahle, ist es grundsätzlich kein Problem. Wenn ich nicht in der Lage dazu bin, aufgrund meines fortführenden Studiums wäre es schwierig. Man müsste den Sachverhalt prüfen und eventuell vor Gericht. Sie hat mir auch mitgeteilt, dass bspw. die Gehalts- und Zukunftschancen schon mal ein Grund sein können. ES IST NICHT UNMÖGLICH, jedoch um diesen Weg umgehen zu können, werde ich weiterhin den Unterhalt bezahlen und den Master machen. Schlussendlich will ich meiner Tochter in Zukunft auch etwas bieten.


Das entspricht ja ganz dem, was Ihnen hier auch im Forum gesagt wurde.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.328 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen