Massiver Schimmelbefall in Wohnung

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
roman1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Massiver Schimmelbefall in Wohnung

Hallo!

Ich bin froh auf dieses Forum gestoßen zu sein und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.

In meiner Wohnung habe ich letzter Zeit immer stärkeren Schimmelbefall. Anbei ein paar Bilder.

Schimmel in der Küche: http://img2.abload.de/img/0015vdt.jpg
Schimmel in der Küche: http://img2.abload.de/img/002nq2k.jpg
Schimmel in der Küche: http://img2.abload.de/img/0040uws.jpg

Aussenansicht meiner Wohnung: Links ist die Küche
http://img2.abload.de/img/007xn24.jpg


Meine Frage ist nun, kann jemand erkennen, ob es ein baulicher Mangel ist oder ob ich den Schimmel selbst verursacht habe? Ich wohne in der Wohnung nun knapp 2,5 Jahre und hatte bisher kein Problem mit Schimmel. Meine Heizkostenabrechnung habe ich bekommen und es ist kein Rückgang meiner Heizleistung, sondern eher ein Mehrverbrauch zu sehen. Ich lüfte täglich, sowohl bei jedem Kochvorgang und beim Ausräumen des Geschirrspülers wg. des Wasserdampfs.

Mein Vermieter ist sehr knauserig und versucht jede Angelegenheit auf den Mieter abzuwälzen, ausserdem wurden schon 2 Mieter nach Beschwerden gekündigt - angeblich wegen Eigenbedarfs.

Ich freue mich über hilfreiche Antworten!

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Hast Du dem VM den Mangel bereits gemeldet? Wenn nicht, dann würde ich das schnellstens tun! Und die Bilder gleich ausdrucken und mit schicken.

So einfach ist das auch wieder nicht mit dem Eigenbedarf.

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#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
roman1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Das was aus der Wand guckt, ist eine Vorrichtung für eine Gardinenstange. Wohne in einem Altbau und so war das wohl früher üblich. Auf dieses Teil (auf der anderen Seite wurde es übertapeziert) wird ein Gardinenbrett gesteckt.

Das kleine Fenster außen ist für den Dachboden, ich vermute ja auch, dass dort die Feuchtigkeit eindringt.

Meine Vermieterin wird gleich vorbeikommen udn sich den Schimmel anschauen.

Ja, der Nachbarraum in meiner Wohnung ist einwandfrei.

-- Editiert von roman1983 am 06.01.2009 16:25

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Berichte mal wie sie reagiert und was sie gesagt hat :)

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde empfehlen, ein Infrarotthermometer zu besorgen und mal in der Ecke die Wandtemperatur messen. Wenn diese unter 12Grad C. liegt ist Schimmel vorprogrammiert.

Aber mal grundsätzlich:
Schimmel ist ein Mangel and er Meitsache, die der vermieter beseitigen muss. Nur wenn der Vermieter NACHWEISLICH ausschliessen kann, daß der Schimmel durch baulich bedingte Umstände aufgetreten ist, kann er dies verweigern und der Mieter muss beweisen, daß auch bei ordnungsgemässen Lüften der Schimmel nicht vermeiden lässt.


Gruß
Michael


-- Editiert von Michael32 am 06.01.2009 20:30

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#6
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Wie lüftest Du denn?
Steht das Fenster vielleicht immer den ganzen Tag auf Kippstellung wie auf dem Foto mit der Außenansicht?

JJ

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#7
 Von 
roman1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@JollyJumper
Lüften sieht wie folgt aus: 10min am Tag komplett Durchzug in der Wohnung, in allen Räumen. Fenster auf Kippstellung, wenn ich koche oder den Geschirrspüler ausräume.

Das mit der Wandtemperatur von unter 12°C könnte ich sofort bestätigen, Wärmedämmung ist gleich Null, das ist nur die Ziegelsteinwand. Altbau von Anno 1900, vllt ein paar Jährchen jünger.

Die Vermieterin war heute hier und hat sich das angesehen. Zu aller erst meint sie, es kommt nur vom Kochen, ein Schaden am Dach (über mir ist das Dach) schließt sie kategorisch aus, auch dass das kleine Fenster kaputt sein könnte.
Ihr Angebot: Sie stellt mir Schimmel-Ex und ich sprüh den kram damit ein und nächste Woche soll ein Maler kommen und alles Streichen.

Ich gehe mal davon aus, dass der Maler dann so eine Spezialfarbe haben wird. Ehrlich gesagt fühle ich mich veräppelt, zumal eine ihrer letzten Aussagen war "tja, das hier ist nicht das neueste Haus, das wissen sie ja selber. Wir können das mit dem Maler, aber wenns dann wieder schimmelt, dann müssen sie sich damit abfinden, ansonsten müssen sie sich was anderes suchen..."

Was soll ich davon halten?

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ganz einfach,
wenn die Temperatur an der Wand unter 12 Grad liegt (wir haben hier in unserer Schimmelecke 7,5 Grad !), dann bildet sich bei ganz normalem Raumklima von 50% rel. Lf. und 20 Grad C. an diesen Stellen schon Tauwasser und es schimmelt.

Ich denke daß mit dem Kippen beim Kochen ist nicht gut, eher nach dem kochen komplett aufmachen.

Dein VM macht es sich etwas zu leicht, wie geschrieben, musst Du erst mal gar nichts machen (ist aber nett, daß Du Deine Mithilfe anbietest). Der VM ist verpflichtet, den mangel zu beheben, ansonsten kannst Du die Miete mindern.
Letztendlich könnte auch eine fristlose Kündigung Deinerseits erfolgen, wenn gesundheitliche Gefährdung vorliegt. Der VM müsste dann m.W. nach auch Deine Kosten für den Umzug und Wohnungssuche bezahlen.

Gruß
Michael

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#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
roman1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin schon am überlegen, ob ich wegen dieser Sache in den Mieterschutzbund eintrete. Am Telefon sagten die mir, dass im Beitrag wohl auch Gutachten etc. enthalten sind. Also würden die einen Gutachter schicken.

An sich würde ich hier lieber früher als später ausziehen, allerdings bin ich derzeit noch Student, schließe in den nächsten 5 Monaten aber mein Studium ab und weiß dann noch nicht, wo ich unterkomme. Daher würde ich jetzt für max. 5 Monate eine neue Wohnung suchen. :(

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#11
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Lüften durch Stoßlüften ist OK.

Lüften auf Kippstellung längerandauernd z.B. hier beim Kochen fördert die Schimmelbildung.

Die nähere Umgebung des Fenters kühlt aus, Wasserdampf kondensiert dort auf Tapete + Tapetenkleister (organisches Material) und es kommt zu Schimmelbildung.

Die wassergesättigte Luft (Kochen + Spülmaschine) wird durch die gekippten Fenster nicht abgeführt sondern kondensiert an den kalten Wänden!!!

Wenn der Dachboden darüber keine Dämmung zum Wohnraum hat kühlt dies den Bereich zusätzslich aus
-> siehe Schimmel im x-el Wand/Decke.

Der weitere danebenliegende Raum hat lt. Beschreibung keine Schäden.
Dort sind offensichtlich keine Schäden aufgrund
1) nicht vorhandenen Belastung durch wasserdampfhaltige Luft
2) keiner Auskühlung des Mauerwerks durch häufig auf Kippstellung stehende Fenster

Möglicherweise ist die Tür dieses Raumes tagsüber auch geschlossen, so dass auch keine wassergesättigte Luft über den Raumverbund dort hinkommt (Wie wird der Nebenraum genutzt?).

Gruß JJ

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Morti,

wenn der VM nichts unternimmt !!!
Jetzt natürlich nicht. Aber es wird ja nicht besser und wenn die Ausbesserungsarbeiten nichts helfen und der VM dann dabei bleibt, daß er dann nix mehr macht ???

Gruß
Michael

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#13
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Gutachten kann die so ziemlich jeder schreiben der sich dazu berufen fühlt.
Der Mieterbund kann eine Gutachter vorbeischicken.
Dei VM noch einige hinterher .......
Die interessieren bloß keinen!!!
Ein von einem selbst bezahltes "Parteiengutachten" kann einen höchstens in seiner Rechtsauffassung bestärken und dann zu klagen.
Vielleich beeindruckst Du ja auch Deinen gegenüber damit aber wohl eher nicht.

Vor Gericht wird dann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen

JJ

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#15
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Schimmel in der Whg ist nicht zu tolerieren!
Wenn ich Ihre Beweisfotos so betrachte, scheint ein Mangel an der Mietsache vorzuliegen!

Sie sollten in Ihrem Fall, wie Sie ja bereits anmerkten, einen Experten vom Mieterschutzbund zu rate ziehen. Somit ist zumindest sichergestellt, dass Ihr VM nicht mit überzogenen Forderungen an Sie heran tritt.

Sie müssen dem VM schriftl. den Mangel in der Whg mitteilen und dem Burschen eine Frist setzen diesen zu beheben. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, so haben Mieter viele Rechte, welche Sie nutzen können(z.B. Mietminderung).

Weiterhin sollten Sie prüfen, ob dieser Schimmel gesundheitsschädlich ist. Hierzu konsultieren Sie ihren Hausarzt. Sollte dieser Ihnen Bescheinigen, dass der Schimmel Ihre Gesundheit angreift, so können Sie die Whg u.a. fristlos kündigen. Eventuell wird der VM in diesem Fall sogar schadenersatzpflichtig! Dies jedoch unbedingt mit den Experten vom Mieterschutzbund prüfen!

Beachten sollten Sie noch, dass hier im Internet viele VM gezielt falsch Informationen verbreiten. Ich bin kein VM.

A. Meyer

PS
Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

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#17
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Halbgott = Halbwahrheiten = Halbweisheiten nicht Meer! :zoff:

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#19
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#20
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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