Markenschutz/Wortmarke

12. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
iiyama
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 21x hilfreich)
Markenschutz/Wortmarke

Bevor ich mich auf einen rechtlichen Weg einlasse, frage ich hier in die Runde und bitte um Meinungen zu diesem Problem.

Nehmen wir mal an, ich habe eine Marke vor Jahren EU weit registriert, nennen wir sie "bussi", in den Nizzaklassen, 9, 42 usw..

Nun kommt eine andere Firma daher und möchte den Namen "bUssi" registrieren. Ebenfalls in den gleichen Nizzaklassen 9, 42 (übereinstimmend, sowie einige mehr als ich habe, aber egal).

Das Unternehmen, Goliath, ich ein David. Nach deren internen Patent und Rechtsabteilung ist das alles kein Problem, weil sich Waren und Dienstleistungen unterscheiden. Allerdings, woher weiss ich das, ich habe ja nur die Nizzaklassen als Basis...
Auch will man mir nicht zusichern, sich nicht in meinem Sektor auszuweiten.

Letztendlich aber gehts mir darum, das ioch nciht am Ende auf Seite 5 von Google stehe, dann kann ich meinen Laden dicht machen ....

Macht es Sinn, hier einen Widerspruch einzulegen? Kostet 320€ bei der Registrierungsstelle.
Ausserdem, was passiert dann? Klageweg? Rechtsanwaltskosten? Die als AG haben genug davon...

VG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Letztendlich aber gehts mir darum, das ioch nciht am Ende auf Seite 5 von Google stehe


Das ist doch letztlich unabhängig davon, ob die Gegenseite die Marke in denselben oder anderen Klassen registriert.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Letztendlich aber gehts mir darum, das ioch nciht am Ende auf Seite 5 von Google stehe, dann kann ich meinen Laden dicht machen ....

Wenn derjenige der Deine Website macht, unfähig für gutes SEO ist, hilft Dir auch der ganze Markenschutz nichts.



Zitat:
Allerdings, woher weiss ich das, ich habe ja nur die Nizzaklassen als Basis...

Entweder glauben oder nicht. Andere Möglichkeit hat man derzeit nicht.



Zitat:
Auch will man mir nicht zusichern, sich nicht in meinem Sektor auszuweiten.

Das ist ganz normal...



Hier wäre anwaltliche Beratung angebracht, der sich mal alle Unterlagen anschaut und dann Ratschlag gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
RaffayFleck
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 34x hilfreich)

Warum sind denn die Waren nicht bekannt, für die jüngere Marke angemeldet wurde? Spätestens zum Beginn der Widerspruchsfrist, meistens deutlich früher, müssen die Waren und Dienstleistung einsehbar sein. Dann kann eine fundierte Entscheidung auf Basis der Verwechslungsgefahr und der Widerspruchsaussichten erfolgen und auch ansonsten die mögliche Strategie festgelegt werden, die sicherlich auch andere Maßnahmen enthalten kann. Je nach Rechtsposition kann möglicherweise auch eine Vereinbarung geschlossen werden, die Ihren Sorgen Rechnung trägt und über reine markenrechtliche Sachverhalte hinaus geht.

Das die Anmeldung und Pflege sowie Verteidigung einer Marke oder eines Markenportfolios mit Kosten verbunden ist, lässt sich leider nicht verhindern und muss zur Inanspruchnahme des Monopolrechts wohl in Kauf genommen werden. Dabei stellen die Gebühren für einen Widerspruch in der Regel nicht die größten Kosten da, wobei diese teilweise auch vermieden werden können, wenn man sich rechtzeitig und zielstrebig mit den Inhabern jüngerer Anmeldungen in Verbindung setzt.

----------------------------------------------------------------
Jan Wienhausen
Raffay & Fleck Patentanwälte
Große Bleichen 8
20354 Hamburg
info@raffay-fleck.de

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine solche nicht ersetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
iiyama
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Herr Wienhausen,

ich muss etwas dazu ausholen ...

Vor einigen Jahren hat ein Mitbewerber eine Domain gefixt, die ich mit Bindestrich geschrieben habe. Er ohne. Er hat dann alle Anfragen selbstredend zu seiner Webseite umgeleitet. Ich habe kurzerhand den Namen als Wortmarke eintragen lassen. Seit dem läuft die Domain ins "end of the internet". Das sollte mir nicht wieder passieren. Darum habe ich den NAMEN (Wortschöpfung) als Wortmarke registriert. Meine Waren und Dinetsleistungen, wobei es sich mehr um Dienstleistungen handelt, sind bekannt, aber Nizzaklassen sind da nicht wirklich so aufgeschlüsselt, das man sagen kann, Ja, das ist es. Also habe ich Nizzaklassen eingetragen, die die Dienstleistungen am bestem Umschreiben. Nah dran, aber nicht 100%.

Mir geht es um den Namen als Wortschöpfung. Das ist mir wichtig. Darum auch die Eintragung als Wortmarke.

Natürlich kostet die Verteidigung einer Marke Geld, aber ich denke mal das da eine Weltweit tätige AG weit mehr von hat als ich als kleiner Unternehmer. Das sollte man auch bedenken. Zumal ich das dann alles vorzustrecken habe. Und ob ich im Falle eines Sieges mein Geld von denen bekomme, das steht auf einem anderen Blatt.

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#5
 Von 
KummpanyS
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Suchen denn alle nur noch nach "Bussi". Sonst ginge es ja wiederum mit einer Löschung der Marke in den sich überschneidenden Klassen. Dann darf dieses Unternehmen unter Bussi keine Waren mehr anbieten. Wer danach sucht über die passenden Keywords (die sind dann ja andere) müsste auf deine Seite kommen ...

VG

-- Editiert von Moderator am 14.07.2016 00:36

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