Hallo, ich hatte auch schon bei Internetauktion gepostet -aber vielleicht treffe ich hier ja auf weitere Tipps vom Markenrechtsspezis ?
Problematik : Aussetzung der Überlassung beim Zoll wegen Verletzung von Markenrechten
Privatperson kauft über ebay Amerika echte Markenware für den privaten Gebrauch in Deutschland.
Der Zoll beschlagnahmt die Ware - es findet eine Aussetzung der
Überlassung statt - und leitet die Ware an den deutschen Markeninhaber weiter wegen Verdachts auf
Parallel-Import und natürlich Markenrechtsverletzung. Zoll bestätigt bereits indirekt die Echtheit der Ware - also keine Plagiate, aber der deutschen Markeninhaber hätte angeblich das letzte Wort ...
Der Zollbeamte sagt noch - Wenn sie die 2 Sachen im Urlaubskoffer gehabt hätten, wäre alles kein Problem, nur bestellen wäre immer ein Risiko...
Ist euch vielleicht schon einmla Ähnliches passiert und wenn ja, wie seid ihr an die Ebay-Ware wieder rangekommen ?
Über Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar.
Un natürlich die Frage an die MarkenR-Spezies - kann die o.g. Privatperson überhaupt das MarkenG ( §14 etc.) verletzen ?
Markenrechtsverletzung / ebay / Kauf aus Amerika
9. Januar 2008
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Frage vom 9. Januar 2008 | 19:11
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenrechtsverletzung / ebay / Kauf aus Amerika
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