Markenrechte - neue Strategien gefragt?

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(domain-recht.de) Mit Einführung zahlreicher neuer Domain-Endungen stellt sich für Kennzeichenrechteinhaber die Frage, wie sie ihre Rechte effektiv und angemessen schützen können. ICANN hat im Rahmen des new gTLD-Verfahrens für Schutzmechanismen gesorgt, doch reichen diese aus?

Auf Drängen von Interessengruppen hatte sich ICANN bei der Entwicklung des new gTLD-Programms dazu gezwungen gesehen, mehrere Schutzmechanismen für Kennzeichenrechteinhaber einzubauen. Dazu zählt der Objection-Filing Prozess, bei dem man als Kennzeichenrechteinhaber gegen Bewerbungen um einzelne Endungen vorgehen kann, und das Trademark Clearinghouse (TMCH), in dasman eigene Kennzeichen eintragen lassen kann, um dann bei Registrierungen von identischen Domain-Namen informiert zu werden.Das ändert jedoch nichts daran, dass eine überwältigende Zahl neuer Domain-Endungen kommen wird. Die alte Strategie, diewichtigsten Begriffe unter den neuen Endungen selbst zu registrieren, ließe sich bei der möglichen Fülle neuer Domain-Endungen überdenken. Das schlägt jedenfalls Andrew Allemann in seinem Blog domainnamewire.com vor.

In Zukunft sollten Kennzeichenrechteinhaber wohl ihre Strategie ändern und Domains weniger zum passiven Schutz ihrer Marken registrieren. Denn aus den zig, hunderten oder gar tausenden, quer über 22 generische und rund 250 Länder-Endungen registrierten Domains kommen mit der Einführung von hunderten oder vielleicht sogar ein paar tausend neuen Endungen Domain-Mengen zusammen, die sich nicht mehr ordentlich verwalten lassen. (Obwohl, was Allemann unterschlägt: es gibt genug Domainer, die Portfolios von zigtausend Domains halten und keine Probleme haben, sie auch zu verwalten.) Doch die Überlegung, dass man als Kennzeichenrechteinhaber sowieso nicht jede Rechtsver-letzung verhindern kann, sei es beispielsweise auf Third-Level-Ebene (marke.domain.tld) oder auch auf auf Directory-Ebene (domain.tld/marke), die durch die UDRP nicht geschützt sind, kann die Einsicht mit sich bringen, dass alle diese Bemühungen gar nicht nötig sind. Vielleicht sollte man den Anspruch, die eigenen Kennzeichenrechte im Internet völlig kontrollieren zu können, einfach fallen und der Sache ihren Lauf lassen.

Die Schutzmechanismen, die ICANN im Zuge der Einführung neuer Endungen bereit stellt, sind eine Hilfe: dank des Trademark Clearinghouses muss der Kennzeichenrechteinhaber nicht mehr unter jeder Endung seine Kennzeichen sogleich registrieren. Doch schafft das Verfahren Sicherheit nur für identische Domain-Namen (marke.newgtld), nicht aber für Abwandlungen und Vertipper (markeonline.newgtld, mrke.newgtld). Ist es also weiterhin sinnvoll, dieses Katz- und Maus-Spiel um Kennzeichenrechtsverletzungen durch Domain-Namen mitzuspielen, vorsorglich jede Menge Domain-Namen zu registrieren und gegen registrierte Domains rechtliche Schritte einzuleiten? Alternativ bietet sich immerhin an, darauf zu vertrauen, dass mit Einführung neuer Endungen das Augenmerk der Nutzer sich von der Second Level Ebene (marke.tld) auf die Top Level Ebene (domain.marke) verschiebt. Dann wird die Endung als Auszeichnung für den Anbieter relevant. Wer dann seine eigene, mit dem Kennzeichenrecht identische Endung hat, steht vielleicht besser dar.

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

Autor und weitere Infos: domain-recht.de

Leserkommentare
von fb353175-1 am 29.10.2012 18:01:14# 1
Unterliegt der Markenschutz jetzt auch Subdomains?? Wen ich selber eine Domain habe (herbrich.org), was ist wen man dann marke.herbrich.org registriert?? zumbeispiel hh.herbrich.org oder ca.herbrich.org, CA steht ja für C&A. Aber eben auch für Certrificate Autroity. Das System habe ich nicht ganz verstanden.