Markenrecht im Internet - Plagiate aus China und Marken auf Homepage

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Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Marken und Markenrecht im Internet.

Plagiate aus China bestellen, was droht?

Frage: Es gibt einen Online Shop aus China für Fälschungen von Abercrombie&Fitch, der fast genauso aussieht wie das Original. Was kann passieren, wenn ich dort etwas bestelle?

123recht.de: Die Fälschungen können vom Zoll beschlagnahmt werden. Ware und Geld sind damit für Sie verloren, mehr kann Ihnen als Verbraucher nicht passieren. Wenn Sie gewerblich handeln, verstößt die Einfuhr aber außerdem gegen Markenrecht und Sie machen sich gegenüber Abercrombie schadensersatzpflichtig.

Markennamen auf Homepage

Frage: Ich verkaufe in meinem Webshop Smartphones, aber kein iPhone. Darf ich den Begriff "iPhone" auf meinen Seiten verwenden, um so mehr Besucher von Google zu bekommen?

123recht.de: Tun Sie das nicht. Fremde Marken auf der eigenen Internetseite einzubinden ist immer problematisch. Es verletzt Apples Markenrechte, wenn Sie Nutzer, die z.B. auf Google nach "iPhone" suchen, fälschlicherweise auf Ihre Konkurrenzprodukte lenken. Wenn Sie die Marke und den Suchbegriff verwenden wollen, dann sollten Sie auch Informationen über dieses Produkt anbieten.

Urteil: Attribute in HTML können Markenrecht verletzen

Vorsicht bei der Nennung fremder Marken im Zusammenhang mit Bildern im Web. Bilder auf Webseiten können erklärenden Text anzeigen, wenn man mit dem Mauszeiger über das Bild fährt. Ein Seitenbetreiber hatte in einem solchen Text eine geschützte Marke genannt und war dafür vom Markeninhaber abgemahnt worden. Zu Recht, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Denn der alternative Text eines Bildes soll primär von Nutzern wahrgenommen werden und ist nicht nur für Suchmaschinen gedacht (Az. I-20 U 68/11).

Foto von Markenprodukt veröffentlichen?

Frage: Ich möchte von unterschiedlichen Markenprodukten Fotos machen und die Fotos im Netz veröffentlichen. Mit dem Foto will ich die Marke kritisieren, oder auch hervorheben oder anderen gegenüberstellen. Die Marke und das Markenzeichen wird immer deutlich zu sehen sein. Muss ich die Markeninhaber um Erlaubnis fragen?

123recht.de: Ein Markeninhaber kann die Vervielfältigung seines Markenzeichens nicht untersagen. Hier ist es anders als im Urheberrecht. Das Markenrecht betrifft die Verwendung der Marke im geschäftlichen Verkehr. Ihre Fotos sind Ihre freie Meinungsäußerung über diverse Marken und damit grundsätzlich erlaubt. Sie können auch Kritik üben, wobei die Kritik aber keine Herabwürdigung oder Schmähkritik sein darf.