Hallo,
ich bin freiberuflicher Künstler und möchte mehrere Kunstwerke unter einem Namen verkaufen (nicht mein Künstlername).
Meine Serie an Kunstwerken bildet zusammen eine Marke und soll eben auch einen Titel als ganzes bekommen.
Wenn ich nun fleissig diese Werke verkaufe und als Künstlernamen 'KünstlerXY' trage, meine Kunstwerke unter 'KunstwerkeXY' verkaufe, reicht es, wenn ich den Namen 'KunstwerkeXY' öffentlich im Geschäftsverkehr verwende um damit eine deutsche Marke zu bilden, oder muss ich es eintragen lassen?
Ich frage, da ich als freiberuflicher Künstler im steuerrechtlichen Sinne zwar Unternehmer, jedoch kein Gewerbetreibender bin.
-- Editiert einKünstler am 29.09.2014 15:49
Marke für nicht gewerbliches Produkt schützen?
29. September 2014
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Frage vom 29. September 2014 | 15:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Marke für nicht gewerbliches Produkt schützen?
Marke eintragen oder verletzt?
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#1
Antwort vom 29. September 2014 | 18:05
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
quote:
reicht es, wenn ich den Namen 'KunstwerkeXY' öffentlich im Geschäftsverkehr verwende um damit eine deutsche Marke zu bilden
Nein, dazu müßte der Begriff auch für diese Waren Verkehrsgeltung erlangt haben (also eine hinreichende Bekanntheit haben).
Die Frage, als was du steuerrechtlich giltst, ist für allgemeines Zivilrecht (und z.B. für TDG usw.) übrigens unbeachtlich.
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#2
Antwort vom 1. Oktober 2014 | 17:38
Von
Status: Lehrling (1537 Beiträge, 674x hilfreich)
quote:
reicht es, wenn ich den Namen 'KunstwerkeXY' öffentlich im Geschäftsverkehr verwende
Rechte aus einer Markenzeichenbenutzung entstehen erst bei nachgewiesener Verkehrsgeltung - in der Regel per Markt-Gutachten. Außerdem genügt nicht der Nachweis einer Bekanntheit, sondern eine Benutzung ALS MARKE müßte im Verkehr bekannt geworden sein.
Die Angabe "KunstwerkeXY" wäre in Bezug auf die Waren "Bilder, Skulpturen, ..." derart beschreibend, daß erst bei einem deutlich höheren Bekanntheitsgrad anzunehmen wäre, daß die Benutzung ALS MARKE Verkehrsgeltung erlangt hätte ( denn für gewöhnlich würde diese Bezeichnung wohl lediglich als Angabe darüber aufgefasst, daß es sich nicht um einen zerbeulten Eimer oder um einen Klacks Margarine handelt, sondern um ein Kunstwerk ).
RK
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