Hi, der ehemalige AG hat rückwirkend zum 1.01. den Lohnzettel berichtigt in dem er vom vereinbarten Gehalt um 1oo Euro monatlich runtergegangen ist und dafür 100 euro Mankogeld gezahlt hat, so dass sich am eigentlichen Auszahlungsbetrag nichts geändert hat.
Eine Mankovereinbarung wurde von keinem unterschrieben, über die änderung wurde gleichfalls niemand informiert.
Ist das so zulässig??
mfg
Markus
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."
Mankogeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo cocaine, Vertragsänderungen sind zwar im Nachhinein und einseitig nicht rechtmäßig, aber dir ist ja kein Schaden entstanden.
Wo ist das Problem?
MfG
Das Problem ist, dass der Arbeitgeber, wenn cocaine nicht gegen diese Form der Auszahlung vorgeht, in Zukunft ja Fehlbestände in der Kasse von dessen Gehalt abziehen kann. Das wäre ja ggfs. eine Verringerung des Gehalt.
Aber wie venotis schon geschrieben hat, eine einseitige nachträgliche Änderung des Arbeitsvertrags ist nicht zulässig.
Außerdem müßte sich die Auszahlungssumme schon ändern, da Mankogeld sozialversicherungs- und steuerfrei ausgezahlt wird.
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@hamburgerin cocaine schreibt aber
quote:
...der ehemalige AG...
Also von dem Arbeitgeebr ist wohl nichts weiter zu befürchten. Nur fragt man sich, warum er das im nachhinein gemacht hat.
MfG
@venotis,
das ehemalig hab ich doch glatt überlesen;)
Jetzt denke ich mir, dass der AG damit ja die Sozialbeiträge im nachhinein einsparen will und somit weniger Geld z.B. als Rentenbeitrag abgeführt wird.
Hm, aber hat er (der AG) die Beiträge nicht bereits abgeführt? Die bekommt er doch nicht zurück. Oder doch? Kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen (zum 01.01. rückwirkend).
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