Mangelhafter Neuwagen

11. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
romano levi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangelhafter Neuwagen

Hallo,

habe im Oktober einen Neuwagen bei einem Land Rover Vertragspartner in Berlin gekauft, komme selbst aus München.
Vorab - alle mir entstandenen Kosten hat LR erstattet (abgesehen von meiner gestohlenen Zeit).

Schon bei der Übergabe blieb der Wagen liegen und musste 10 Tage in die Werkstatt.
Seit April diverse sich wiederholende Mängel (defekte Klima, vibrierendes Armaturenbrett, 2 x offizielle Rückrufaktion vom Kraftfahrtbundesamt)

Mehrfach bei LR in München reparieren lassen. Einmal zu LR-Vertragspartner in Berlin zur reparatur gebracht.

Insgesamt stand der Wagen jetzt 7 x für mehrere Tage in Reparatur (insgesamt ca 30 Tage).
Jetzt ist erneut die Klimaanlage defekt und ich muss in die Werkstatt

Vertrauen in das Auto ist total verloren gegangen. Ich möchte wandeln, allerdings keine Nutzungsgbühr für dieses Montagsauto bezahlen. Dafür hatte ich viel zu viel Ärger damit.

Was ist der bessere Klageansatz .- Wandlung gegen Erstattung des vollen Kaufpreises oder Lieferung eines mangelfreien Neuwagens.

Gruß

-- Editier von romano levi am 11.10.2016 12:24

-- Editiert von Moderator am 12.10.2016 09:39

-- Thema wurde verschoben am 12.10.2016 09:39

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)
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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von romano levi):
Vertrauen in das Auto ist total verloren gegangen. Ich möchte wandeln, allerdings keine Nutzungsgbühr für dieses Montagsauto bezahlen. Dafür hatte ich viel zu viel Ärger damit.

Wandelung gibt es nicht,
aber das stand schon unter den anderen Treads zum gleichen Thema.
Man kann viel wollen, aber ob sich das erfüllt?
Vor allem die Nutzungsgebühr, da wirst Du selbst wenn der Händler einlenken würde, micht Pauken und Trompeten vor jedem Gericht verlieren.
Vor allem steht ja nicht mal fest, ob Du auf Rückabwicklung überhaupt ein Recht hast, die Hürde dazu ist recht hoch gesteckt. Sprich erst mal mit einem RA ob er überhaupt eine Chance zur Rückabwicklung sehen könnte, hier ist es ein Laienforum, für Lau gibt es keine Rechtsberatung, und die ist auch hier nicht erlaubt.
Zitat (von romano levi):
Vorab - alle mir entstandenen Kosten hat LR erstattet (abgesehen von meiner gestohlenen Zeit).

Das ist doch eine gute Nachricht, Zeit kann man monetär nicht bezeichnen, Vorteil an der Sache, alles ist doch dokumentiert, falls man später das Fahrzeug privat verkauft.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Warum der Doppelpost?


Haben die Antworten in dem anderen Beitrag nicht gefallen?




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