Hallo,
seit einoiger Zeit hat sich bei uns auf Höhe der Geschossdecke und an den Fensterstürzen am Oberschoss eine dunkle Verfärbung der Fasade entwickelt, die wie ein Ring um das Haus geht. Wir haben dies als Mangel beim Bauträger geltend gemacht, der den Mangel allerdings abgewiesen hat, indem er darauf verwies, dass es sich hier um Algen handelt. Diese sollen durch die feuchte Wand aufgrund der entweichenden warmen Raumluft entstehen. Komisch nur, dass es um das ganze Haus geht also auch an Stellen, wo kein Fenster ist und dass es nur im OG und nicht im EG oder DG auftritt. Zudem haben wir eine Abluftwärmepumpe, und die Luftschlitze sind an den Fenstern, die eher Luft von außen einzieht als das Luft nach draußen entweicht. Und gerade an der Stelle, wo die Abluft nach draußen gelangt und die immer feucht ist, bilden sich keine Algen.
Kann mir hier jemand raten, wie weiter vorgegangen werden kann und ob die entsprechend der Schilderungen tatsächlich auf Algen hinweist und kein Mangel ist oder doch eher an z.B. Wärmebrücken und doch ein Mangel ist
Vielen Dank!!!
Mangel wegen Verfärbungen an Hauswand
28. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 28. Januar 2017 | 22:39
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 4x hilfreich)
Mangel wegen Verfärbungen an Hauswand
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Januar 2017 | 19:22
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
Wenn die Wand feucht ist, dann muss zuerst mal dieser Mangel beseitigt werden.ZitatDiese sollen durch die feuchte Wand aufgrund der entweichenden warmen Raumluft entstehen. :
Auch Algen-/Pilzbewuchs kann sehr wohl ein Mangel sein
http://www.bauwissen-online.de/Seiten/news337.html
http://www.maas-anwaelte.de/cms/frontend/downloads/IBR-Beitrag%2010.09.2010.pdf
Dazu sollte sich allerdings ein Anwalt anschauen, was genau im Bauträger-Vertrag vereinbart wurde und ob die Urteile tatsächlich zum eigenen Sachverhalt "passen".
Zuvor wäre aber auch festzustellen, auf was die Verfärbungen tatsächlich zurückzuführen sind. Dafür wird sich Sachverständiger die Sache anschauen müssen. Man könnte auch ersteinmal direkt den Hersteller des WDVS kontaktieren und den Außendienst bitten, sich das mal anzuschauen (ohne dass der Bauträger das mitbekommt).
zu möglichen Ursachen z.B. auch hier:
https://www.baunetzwissen.de/daemmstoffe/fachwissen/schaeden-maengel/typische-problemzonen-von-wdvs-fassaden-3945875
http://www.bauemotion.de/forum/wand/446-fleckige-fassade-bei-temperaturschwankungen-2.html
Allerdings fehlt bei deinen Angaben ja so ziemlich alles.
Ich konnte daher nur vermuten
- aufgrund der Worte "Bauträger" "Mangel geltend gemacht", dass es sich um einen Neubau über Bauträger handelt
- dass es sich bei der Fassade um "Putz auf WDVS" handelt
Ansonsten musst du eben meine Worte umdeuten ;-)
#2
Antwort vom 29. Januar 2017 | 20:08
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank für die Rücvkmeldung.
Ja, es handelt sich um einen Neubau vom Bauträger. WDVS sind nach meinen Kenntnissen nicht verbaut worden. Die Auskunft dass es sich um Algen handelt kommt vom Bauträger selbst.
Wir hatten den Mangel wegen der Verfärbungen dort ja angezeigt.
Wenn ich die Rückmeldung richtig verstehe ist die pauschale Ablehnung des Mangels so nicht richtig, sondern die Ursachen müssen schon geklärt werden, Wer muss hier jetzt bzgl. eines Gutachters aktiv werden, wir - den Mangel haben wir ja bereits angezeigt - oder der Bauträger?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. Januar 2017 | 15:53
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
Es muss Immer derjenige tätig werden, der seine Ansprüche durchsetzen will.
Und jetzt?
Schon
267.014
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten