Mandantenverrat / Parteiverrat

4. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Silvia1962
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 30x hilfreich)
Mandantenverrat / Parteiverrat

Hallo zusammen,
mein Freund steht vor einem großem Problem. Er wurde von seiner Nochehefrau wegen Körperverletzung angezeigt, welche er nicht begannen hat, obendrein sind ihre Aussagen dazu widersprüchlich und werden immer Brutaler.
Der Termin zur Verhandlung ist nun in diesem Monat.
Sein RA hat einen Brief an das Gericht geschrieben mit einer Stellungsnahme zum Tatvorwurf ohne vorab mit seinen Mandaten darüber zu sprechen.

Tatsache ist, das Nochehefrau auf ihn losginn und er ihr eien Ohrfeige gab.

Der RA stellte in den Brief eine Tat da die er nicht begannen hat, von der nicht einmal die Klägerin sprach.
Z.B. das er sie feste an den Hals griff und gegen die Wand drückte und mit der Faust zuschlug.

In dieser Brief spricht er in seinen Namen wie:
Mein Auftraggeber ist sich im Klaren darüber, das er sich nicht auf Notwehr berufen kann. Das er eine Körperverletzung begann hat.Er ist sich auch im Klaren darüber das er bestraft werden muss.
Da er aber nie in Erscheinung traf, sollte eine Geldstrafe ausreichen.
.....das ist Anklage und Verurteilung zu gleich.....
....fällt das unter §356 StGB ?

Der Brief ging zur Post am ersten Urlaubstag des RA und der RA ist erst am Tag der Gerichtsverhandlung wieder erreichbar.

Mein Freund hat furchbare Angst das er nun verurteilt wird und hat nun einen Brief an das Gericht geschrieben, das er so etwas dem RA gegenüber nie geäußert oder Dargestellt hat und hat seine Geschichte geschrieben.


Des weiteren: die Verhandlung wurde 4 mal verschoben. Bei jedem Termin sagte der RA immer, das er keine Lust hat dahin zu gehen, er würde eh verurteilt werden da kann man zu Hause bleiben. Ich habe ihm gesagt was ihm droht wenn er dem nach kommt und was das für ein RA sei.
Obendrein erzählt der RA immer davon, er habe mit dem Richter gesprochen, da wird nicht viel passieren u.s.w.
...... fällt auch das unter § 356 StGB ?

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ist denn der RA bezahlt worden?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Silvia1962
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo
@wirdwerden...mein Freund hat PKH und hat aber auch dem RA so bezahlt ohne schriftliche Vereinbarung. Er hat Bereits 2700 € bekommen. Ich muss aber dazu sagen, das das Strafverfahren nicht das einzige ist worüber der RA das Mandat hat, da ist noch die Familiensache. Sie beantrage alleiniges Sorgerecht....abgelehnt. Kontaktspeere 6 Monate....zugelassen. Familiengericht wegen Umgang mit dem Kind folgt auch noch diesen Monat.
Desweiteren ne Menge an Schriftverkehr mit der Gegenpartei.
Der RA meinte lediglich mal, das er bei der PKH total unterbezahlt werden würde, lediglich 40% des regulären Honorar. Mein Freund bot dann an, die Differenz zu zahlen.

Zu wissen ist noch. Der RA ist der Familienanwalt gewesen, hat also auch oft die Nochehefrau vertreten.

Warum fällt das nicht unter § 356 StGB ?
Der RA fällt ihn doch hier in den Rücken, er ist verpflichtet ihn mit allen Rechtlichen Mittel zu verteidigen.


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Warum fällt das nicht unter § 356 StGB ? <hr size=1 noshade>


Weil er ja nicht die Gegenseite rechtlich beraten hat.

quote:<hr size=1 noshade>er ist verpflichtet ihn mit allen Rechtlichen Mittel zu verteidigen. <hr size=1 noshade>


Nein, er ist verpflichtet, auf das für den Mandanten günstigste erreichbare Ergebnis hinzuarbeiten. Das kann im Einzelfall eben auch ein Zugeständnis sein.

Dennoch ist mir schleierhaft, wieso der Anwalt einen überhaupt nicht stattgefundenen Sachverhalt zugestehen soll. Könnte es vielleicht sein, daß dein Freund seinem Anwalt etwas anderes erzählt hat als dir?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Silvia1962
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Dennoch ist mir schleierhaft, wieso der Anwalt einen überhaupt nicht stattgefundenen Sachverhalt zugestehen soll. Könnte es vielleicht sein, daß dein Freund seinem Anwalt etwas anderes erzählt hat als dir?

Nein hat er nicht und nicht einmal die Klägerin hat so etwas erzählt. Es ist tatsächlich auf den Mist des RA gewachsen.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Nein hat er nicht


Sagt er...

quote:
Es ist tatsächlich auf den Mist des RA gewachsen.


Da fragt man sich natürlich schon nach dem Warum. Ich schließe mal aus, der RA ist geisteskrank oder hat zwei Fälle verwechselt. Dann bleibt eigentlich nur noch die Erklärung oben...

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
prenzlauerP
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
bin kein Jurist, habe aber selbst ähnliche Erfahrung gesammelt.
Zunächst zu den Fakten:
- Wurde von Ex Strafantrag gestellt?
- Wurde selbst Anzeige erstattet? ("Tatsache ist, das Nochehefrau auf ihn losginn")
- Beschuldigtenanhörung oder Aussageverweigerung?
- Wie lautet der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft?
- Wurde Akteneinsicht genommen? Selbst Aktenkopie erhalten?
- Hat das Strafgericht die Hauptverhandlung eröffnet?
zum Anwalt:
- wann wurde der Anwalt eingeschaltet?
- was wurde mit dem Anwalt besprochen, gibt es Zeugen dafür?
- gibt es sonst eigene Erklärungen zum Vorwurf vor den Einlassungen des Anwaltes?
Allgemein:
- Anwälte genießen einen Vertrauensvorschuss bei Gericht
- der Mandant ist jedoch Auftraggeber, Anwalt ist weisungsgebunden und schweigepflichtig
- müsst nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass der Anwalt gegen den Willen bzw. Auftrag des Mandanten vorgetragen hat
- ansonsten soll Anwalt den "sicheren Weg gehen", der günstig für den Mandanten (Freispruch, Einstellung oder milde Strafe) ist, also auch Schuldeingeständnis möglich
- "sicherer Weg" ist sehr interpretationsfähig und wird wohl auch mitunter günstig für das Honorar des Anwalts optimiert, erklärt das Warum von JuBiPe
- kein Geld an schlechten Anwalt geben
- wenn Anwalt die Ex vertreten hatte, evtl. Verstoß gegen Anwaltsordnung -> Beschwerde bei der Anwaltskammer
- Anwaltswechsel unter PKH beim Familiengericht beantragen, nicht üblich, geht aber
- nach Klärung evtl. zivilrechtlich Schadenersatz (Anwaltsgebühren)
- keine unnötigen Verfahren aufhalsen
- auf jeden Fall besonnen und verhandlungsbereit bleiben
- Strafsache im Familienverfahren nicht übermäßig thematisieren, Falschbehauptungen der Ex zurückweisen, deren Motive darstellen und auf die eigene Lösung in Familiensache hinwirken, Kind(er) im Fokus behalten, eigene Kompetenz als Vater im Vordergrund
- nicht einschüchtern lassen
- die Bedingungen für Väter am Familiengericht werden hoffentlich besser, aber sie waren sehr, sehr schlecht, buchstäblich verfassungswidrig trotz den Anwälten

Die Wahrheit benötigt oft lange ans Licht, aber dann flüchten den Ratten.

Viel Glück



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1x Hilfreiche Antwort

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