Hallo zusammen,
üblicherweise hat ja ein Makler noch nach Ende des Vertrages anrecht auf seine Courtage, wenn nach dem Ende noch ein Interessent den er vermittlet hat die Immobilie kauft. Ist ja auch in Ordung so.
Üblicherweise haben die Makler in ihren Verträgen eine Bindungsfrist zwischen 6-12 Monaten drin. Wie sieht es aus, wenn diese Formulierung nicht drin steht? Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder ist das alles durch Rechtsprechung dann geregelt?
Habe im Forum und im Internet gestöbert und habe nichts passendes gefunden.
-- Editier von Biskalar am 28.07.2017 16:30
-- Editier von Biskalar am 28.07.2017 16:32
Maklervertrag - Bindungsfrist nach Vertragsende
26. Juli 2017
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Frage vom 26. Juli 2017 | 16:19
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 5x hilfreich)
Maklervertrag - Bindungsfrist nach Vertragsende
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