Hallo zusammen,
Wir sind uns unsicher, ab der ersten Jahreshälfte 2015 sollte ja ursprünglich in Kraft treten, dass der Maklet von dem gezahlt wird, der bestellt.
Ist dem schon so?
Ich glaube nicht, da überall die Courtage noch ausgewiesen wird.
mein Freund meint, dass man das ignorieren kann, da anders lautende Vereinbarungen nicht gültig sein sollen.
Kennt sich da jemand besser aus?
Vielen Dank!
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Maklerprovision - wer zahlt jetzt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:<hr size=1 noshade>Ist dem schon so? <hr size=1 noshade>
Nö
quote:<hr size=1 noshade>Ich glaube nicht, <hr size=1 noshade>
Du glaubst richtig ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Ich dachte es mir schon. Würde ja keinen Sinn machen, wenn dann noch überall Maklercourtage stünde.
Das Gesetz soll also nur im Laufe der ersten Jahreshälfte kommen und ist nicht ab 1. Januar 2015 gültig.(?)
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Korrekt
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Dieses Gerücht zieht sich durch alle Mietrechtforen.
Bis jetzt ist nur ein Entwurf. Wann und ob es überhaupt in Kraft treten soll steht noch in den Sternen.
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" "
Die Berichterstattung zu dem Thema ist auch etwas schwammig.
Vielen Dank, für die Bestätigung, es hätte mich auch sehr gewundert wenn dies so wenig medial beachtet in Kraft getreten wäre.
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wenn dies so wenig medial beachtet in Kraft getreten wäre.
Das wirst du dann an den Inseraten merken, die sehen dann viel schwammiger aus.
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Es wird doch niemand ernsthaft glauben, dass sich unter'm Strich irgendetwas ändern wird.
Entweder muss der Vermieter die Maklergebühr zahlen, dann wird er sie auf den Mietpreis kalkulieren müssen, um im Endeffekt wieder auf das vorherige wirtschaftliche Ergebnis zu kommen.
Oder die Makler vermitteln eben erst, wenn der Wohnungssuchende einen entsprechenden Suchauftrag erteilt hat ... bestellt hat ...
Der Besteller zahlt ... ja klar ;-)
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
Auch wenn ich selber noch nie auf Makler zurückgegriffen habe, und nicht die Absicht habe das irgendwann zu tun, bin ich doch sehr gespannt auf eine mögliche Ausformulierung des Gesetzes.
Denn eine Umgehung des geplanten Gesetzes scheint sehr leicht möglich. Wie man das ausschliessen will - da bin ich wirklich gespannt............ wenn es denn kommt dieses Gesetz.
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was ich an dem Gesetz am Ziel vorbei finde (wenn es denn so kommt, wie ich es mal gehört hatte):
Auch wenn der Mieter/Käufer den Makler beauftragt und über ihn eine Immobilie findet, darf der Makler nur dann eine Provision verlangen, wenn er diese Immobilie vorher niemandem anderen angeboten/gezeigt hat. Und er muss nachweisen, dass es so ist. Imho völlig weltfremd...
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quote:
was ich an dem Gesetz am Ziel vorbei finde (wenn es denn so kommt, wie ich es mal gehört hatte):
Auch wenn der Mieter/Käufer den Makler beauftragt und über ihn eine Immobilie findet, darf der Makler nur dann eine Provision verlangen, wenn er diese Immobilie vorher niemandem anderen angeboten/gezeigt hat. Und er muss nachweisen, dass es so ist.
Interessanter Ansatz. D.h. ein Makler darf nicht mehr inserieren, wenn er die Prov vom Mieter will.
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Der Mieter zahlt immer den Makler.
Entdweder direkt (dann regt er sich häufig auf) oder über die Miete.
Verlustgeschäfte kann sich kein Vermieter leisten.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:
Der Mieter zahlt immer den Makler.
Entdweder direkt (dann regt er sich häufig auf) oder über die Miete.
Ganz so einfach ist es ja auch nicht. Auch ein Vermieter muss konkurrenzfähig bleiben. Dann gibt es im Umfeld halt deutlich günstigere Wohnungen, deren Vermieter nicht über Makler suchen.
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Vom Hörensagen halte ich ja wenig - aber tatsächlich so steht das in der Beschlussvorlage:
Der Makler soll mithin bei der Vermittlung von Mietwohnraum künftig vom Wohnungssuchenden eine Maklerprovision nur noch dann fordern können, wenn ein Mietvertrag über Wohnräume zustande kommt, die dem Makler zum Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrages mit dem Wohnungssuchenden noch nicht von der Gegenseite (Vermieter, Wohnungsverwalter oder Vormieter) an die Hand gegeben worden waren.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2013/0101-0200/0177-13.html
Dann prophezeie ich mal: Das ganze wird ja dann nicht nur wie üblich ein "handwerklich schlecht gemachtes" Gesetz, sondern es wird sein Ziel "bezahlbares Wohnen" völlig verfehlen.
Keiner will gern bezahlen oder auf Einnahmen verzichten - ist ja auch verständlich. Aber was kommt dann:
Makler werden also nur noch Wohnungen inserieren, von denen sie den Vermieter überzeugen konnten die Provision zu übernehmen (also eher schlecht vermittelbare Wohnungen).
Vermieter werden dem Makler allenfalls noch einen heissen Tipp geben, aber ganz sicher keinen Auftrag für ein Exposee/Inserat/aktive Vermittlung.
Wenn die Regierung nicht auch die Marktgesetze ändert (Angebot+Nachfrage bestimmen den Preis), dann sind das ja "rosige" Aussichten, auf die sich die Mieter wirklich sehr freuen können. (Vorsicht: Ironie)
Die Regierung meint aber:
Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
So hiess es auch schon bei
- Legionellenprüfung
- Wärmemengenzähler am Warmwasser
- Rauchwarnmelderpflicht
- Änderung Eichgesetz zum 1.1.2015
Da dürften in den nächsten Betriebskostenabrechnungen die ersten Empörungsschreie kommen ...
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
PS: Ich mag das Maklergewerbe ja auch nicht - sei es als Mieter, sei es als Vermieter.
Mich stört nur, dass die Regierung da ständig die Kostenschraube hochdreht mit dem erklärten Ziel "bezahlbares Wohnen".
Mich stört auch, dass dann immer auf die Vermieter geschimpft wird, wenn die ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und sich auch bei der Kostenumlage an die Gesetze halten.
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
quote:
Der Makler soll mithin bei der Vermittlung von Mietwohnraum künftig vom Wohnungssuchenden eine Maklerprovision nur noch dann fordern können, wenn ein Mietvertrag (Mietvertrag) über Wohnräume zustande kommt, die dem Makler zum Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrages mit dem Wohnungssuchenden noch nicht von der Gegenseite (Vermieter, Wohnungsverwalter oder Vormieter) an die Hand gegeben worden waren.
Im Prinzip heisst das, dass alle kleinen Maklerfirmen die A.... karte ziehen, denn die großen Maklerfirmen rufen bei Anfragen mal kurz bei ihrem Kumpel von der D A an und schon zahlt der Mieter.
quote:
PS: Ich mag das Maklergewerbe ja auch nicht - sei es als Mieter, sei es als Vermieter.
Das schreiben fast alle Vermieter, die in Foren unterwegs sind. Wo kommen die ganzen Vermieter her, die über Makler suchen?
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ich habe nichts dagegen, wenn der Vermieter dann die Miete erhöht.
das ist für mich eher zu stemmen als auf einmal Kaution und Makler. Es dauert ja auch seine Zeit, bis man die Kaution der alten Wohnung wieder bekommt.
auch schön fand ich das Angebot eines Vermieter...er hat 2% der Courtage übernommen, der Mieter sollte 0,38% zahlen.
@florian3011: GEZ auf Beitragsservice haben wir auch mitbekommen man kümmert sich ja
es wäre schon eine nützliche Gesetzänderung, wenn man die Courtage in 3 Teilen zahlen könnte oder der Vermieter diese eben zahlt und dann auf die Miete schlägt bis die Courtage abgezahlt ist. für eine gute wohnung zahle ich gerne mehr, da hat man weniger skrupel als einen Makler...man hat dann im Hinterkopf es sei für die Wohnung. Mag Augenwischerei sein, aber man ärgert sich wenn man aus einer Maklerwohnung warum auch immer wieder ausziehen muss. Das lohnt sich meiner Ansicht nach nur, wenn man weiß dass man dort sehr lange wohnen bleibt und das ist bei uns eben noch nicht der fall.
Und für den Fall, dass ich sesshaft werden möchte und daher eine Wohnung suche, würde ich durchaus einen Makler beauftragen, wenn ich kaufen möchte auch.
So habe ich die Arbeit mit der Suche ja weiterhin, nur der Vermieter hat weniger Arbeit. Eine 50/50-regelung hätte es auch getan.
wie gesagt, wir waren uns hier uneinig, da mein freund im hinterkopf hatte, diese regelung soll ab 2015 gelten und ich eben nicht daran geglaubt habe, da die courtage überall noch ausgewiesen wird.
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-- Editiert schnuckie_12 am 14.01.2015 10:24
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