Hallo,
ich habe hier ein Urteil - AG München · Beschluss vom 27. Oktober 2011 · Az. 222 C 5991/11
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Kann mir jemand sagen, ob der Beklagre auf Provision ein Geschäftsmann oder eine Privatperson war?
Sollte es keine Privatperson gewesen sein, wie sieht es dann bei einem Geschäftspartner aus, der regelmässig mit Makler zusammenarbeitet und eine Gewerbefläche sucht, aus?
Kann doch eine wirksame Einbindung einer Provision in die AGB angenommen werden, wenn diese durch den Geschäftsführer akzeptiert werden? Ist dann ein extra Hinweis auf dem Expose hinfällig, bzw. nötig?
Hat der Geschäftspartner bereits eine Kaufabwicklung über den Makler abgewickelt und eine Provion für dieses Projekt bezahlt, kann man dann nach Treu und Glauben" o.ä. davon ausgehen, dass auch bei weiteren erfolreichen Vermittlungen, ohne weitere Hinweise auf die Provisonspflicht, Provisionen nach den AGB fällig werden?
Gruß Tom
Maklerprovision und Höhe in den AGB - ist das bei einem Geschäftsmann - gültig?
29. April 2017
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Frage vom 29. April 2017 | 08:13
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 118x hilfreich)
Maklerprovision und Höhe in den AGB - ist das bei einem Geschäftsmann - gültig?
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#1
Antwort vom 29. April 2017 | 20:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatMaklerprovision und Höhe in den AGB - ist das bei einem Geschäftsmann - gültig? :
Kann sein. Kommt auf die vertragliche Ausgestaltung an.
Bei Unternehmern entfallen die ganzen Verbraucherschutz-Hätschel-Regeln, es geht strenger zu.
Wenn die AGB ordentlich mit einbezogen wurden und die Klausel gültig ist, dann gilt das vereinbarte.
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