Maklerprovision ohne Verkauf?

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
micha125
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklerprovision ohne Verkauf?

Hallo,

ich hatte vor kurzem eine Begegnung der besonderen Art. Ich habe mich mit einem Makler vor einem von ihm zu verkaufendem Grundstück getroffen.

Dort zeigte mir der Makler nur kurz die Pläne und wollte bevor er irgendwas unternimmt von mir gleich anteilsmässig die Provision kassieren.

(Ich weiss, selbst schuld)
Da ich so überrascht war, sind wir (der Makler und ich) auf die Bank gefahren und ich habe ihm anteilsmässig die Verkaufsprovision ausbezahlt. Ich habe von ihm eine Quittung darüber erhalten.
Mittlerweile sieht die Sache so aus, dass wir nicht mehr an diesem Grundstück interessiert sind und ich eigentlich meine bereits bezahlte Provision zurückfordern wollte. Dieser lässt aber nicht mit sich reden, ich hätte mich ja dazu verpflichtet das Grundstück zu erwerben. Kann ich dagegen klagen, bzw. bringt das überhaupt noch was?

ZUR INFO: Der Makler hat bisher nichts unternommen/ keine Arbeit damit gehabt (kein Vorvertrag/ keine Kopien der Baupläne - nichts!

-- Editiert von micha125 am 03.04.2008 13:58:14

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Du bist natürlich nicht verpflichtet, das Grundstück zu kaufen, und natürlich hat der Makler keinen Anspruch auf irgendein Honorar. Eine Provision ist erst nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages fällig. Das Vorabzahlen war ein großer Fehler.
Ist es ein zugelassener Makler? Mitglied in einem Verband? Nenne diesem Verband das schwarze Schaf und fordert vom Makler das Geld zurück.
Gruß

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#2
 Von 
micha125
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der Makler ist, soweit mir bekannt, in keinem Verband vertreten. Ich denke schon, dass dieser zugelassen ist. Um sicherzugehen, wo kann ich sowas in Erfahrung bringen?

Da ich momentan noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe bin ich vorsichtig - sonst hätte ich es schon dem Anwalt übergeben.

Werde die Versicherung aber jetzt nachholen - wie dieser Fall zeigt lohnt sich sowas immer; vor allem bei einem Bauvorhaben.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

1. zum Anwalt, Aufforderungsschreiben, und zwar schnell, nit das der typ mit geld dann weg ist
2. rauskriegen ob makler oder nicht: gewerbeamt, auch ein makler bekommt einen gewerbeschein (jedoch etwas komplizierter gestaltet!, da es sich um einen antrag handelt, der erst von der stadt genehmigt werden muss , richtig geld kostet und an zig sachen gebunden ist)
3. wie schon gesagt: ein makler erhält sein geld nur nach ABSCHLUSS eines kaufvertrages! oder mietvertrages! nicht EHER!!!!!!
4. das wäre ja noch schöner, wenn man gezwungen wberden könnte, etwas kaufen zu müssen kopfschüttel
5. ich hoffe du hast daraus gelernt
6. rechtsschutzversicherung versicherte keine "sorry nicth böse gemeint: dummheit" die würden sagen: warum haben sie gezahlt, es ist doch allgemein bekannt, das makler hinterher!! das geld bekommen, wenn du da jemanden findest, kostet dich das ein vermögen.. wenn überhaupt jemand sowas macht..

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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