Makler / Eigentümer wirtschaftlich identisch?

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Baeumchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Makler / Eigentümer wirtschaftlich identisch?

Einen schönen guten Tag allerseits.

Ich verfolge hier im Forum schon einige Zeit interessiert verschiedene Threads habe aber erst heute den Entschluss gefasst mich selber anzumelden, da ich ein aktuelles Problem habe, auf dessen Lösung ich nicht so genau komme. Ich hoffe die große, wissensreiche Community dieses Forums kann mir ein bisschen helfen und Licht ins Dunkel bringen.

Der Sachverhalt:

Ein Grundstück wurde von Privatpersonen einer GmbH abgekauft. Durch einen Blick in das Unternehmensregister wurde vor Kauf deutlich, dass der Herr X zu 100 % an der GmbH beteiligt ist und auch als alleiniger Geschäftsführer eingesetzt ist.

Im Grundstückskaufvertrag ist bezüglich der Maklerprovision folgende Klausel zu finden:

" § 123
Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag durch die Firma A vermittelt worden ist, der aus dieser Vereinbarung ein eigener Anspruch erwächst.
Dieser ist eine Vertragsabschrift zu erteilen.
Verkäufer und Käufer versichern, dass ihnen seitens des vorgennannten Immobilienbüros bei der Vermittlung dieses Vertrages keine Zusicherungen gemacht wurden, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag ihren Niederschlag gefunden haben und dass die Zahlung der Maklerprovision durch den Käufer nicht zur Entlastung des Verkäufers dient"

Nun muss dazu gesagt werden, dass die Käufer den Makler vor Vertragsabschluss nicht ein Mal gesehen haben, da der Grundstücksverkäufer sich um alles gekümmert hat. Es wurden lediglich drei E-Mails mit dem Makler ausgetauscht.

Bereits zwei Werktage nach Vertragsunterzeichnung bekamen die Käufer eine Rechnung des Maklers. In dieser ist USt offen ausgewiesen und auch eine Steuernummer angegeben. Die Käufer wissen aus nicht amtlicher Quelle, dass die Steuernummer schon lange nicht mehr benutzt wird und die Firma anscheinend keine Umsatzsteuer beim Finanzamt abführt (zumindest auf keinen Fall unter dieser Steuernummer). Zudem ist nach Vertragsabschluss durch Recherche der Käufer (ebenfalls nicht amtlich) herausgekommen, dass der Makler den gleichen Zunamen wie der Gesellschafter der verkaufenden GmbH trägt und mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem engen persönlichen Verhältnis zu diesem steht (Ehegatte von Herrn X).

Zu vorgenanntem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:

1. Muss die Maklerprovision überhaupt gezahlt werden, wenn bewiesen wird, dass es sich bei dem Makler um den Ehegatten des Gesellschafters der Grundstück verkaufenden GmbH handelt (Stichwort: § 2 Abs. 2 WoVermRG )? Wie kann dies überhaupt bewiesen werden, da der Makler nur unter dem Firmennamen auftritt?
2. Ist es möglich die Steuernummer als unrichtig feststellen zu lassen? Meine einzige Überlegung dazu wäre es, dass der Käufer die Maklerprovision einschl. offen ausgewiesener USt zahlt und wenigstens später eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt / Finanzamt für Straf-und Bußgeldangelegenheiten schreibt. In diesem Fall wäre das Geld für den Käufer aber auf jeden Fall weg und ob es wirklich zu einer Abführung der USt kommt ist nicht festzustellen.

Vielen Dank für jedwede Antworten im voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

"Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag durch die Firma A vermittelt worden ist, der aus dieser Vereinbarung ein eigener Anspruch erwächst."

Einen Anspruch auf die Maklerprovision können Sie m. E. nur abwehren, wenn es die Firma A gar nicht (mehr) gibt. Sie können beim Finanzamt nachfragen, ob dort unter der Steuernummer ein Unternehmen A geführt wird.

Wird dort Ihr Unternehmen A geführt, sollten Sie die Rechnung bezahlen.


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. Muss die Maklerprovision überhaupt gezahlt werden, wenn bewiesen wird, dass es sich bei dem Makler um den Ehegatten des Gesellschafters der Grundstück verkaufenden GmbH handelt (Stichwort: § 2 Abs. 2 WoVermRG )? <hr size=1 noshade>

Warum sollte der Mann nicht für einen Makler/als Makler arbeiten dürfen?
Offenbar ist beides ja juristisch getrennt.



quote:<hr size=1 noshade>§ 2 Abs. 2 WoVermRG <hr size=1 noshade>

Ist hier nicht mal ansatzweise relevant



Und diese "nicht amtlichen Quellen" sollte man durch amtliche ersetzen.
Bezüglich der Steuernummer kann man ja mal ganz offiziell beim Finanzamt anfragen.






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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 08.01.2015 10:16

2x Hilfreiche Antwort

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