Makler Anwesenheit erforderlich

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
modano09
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)
Makler Anwesenheit erforderlich

Hallo

Ist bei der Vertragsgestaltung (Kaufvertragsentwurf) (Übergabetermin, sonstige Vereinbarungen) zwischen den beiden Parteien die Anwesenheit des Maklers erforderlich ?

Seine Arbeit ist doch praktisch beendet , wenn sich beide Parteien über den Kauf geeignet haben.

Gruß modano



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

#Ist bei der Vertragsgestaltung (Kaufvertragsentwurf) (Übergabetermin, sonstige Vereinbarungen) zwischen den beiden Parteien die Anwesenheit des Maklers erforderlich ?#
Erforderlich nicht, ein guter Makler wird die Beteiligten auch noch weiterhin "betreuen" und zum Notar begleiten.

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#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Er sitz daneben und passt auf, daß seine Vermittlung auch genannt wird, wegen der Provision. Erforderlich ist seine Anwesenheit nicht, im Gegenteil.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Gute Makler betreuuen und begleiten auch nach der Vermittlung.

Oftmals auch im Auftrag des Vermieters, insbesondere wenn diese das nicht professionell machen.

Im übrigen sind Zeugen sind auch nicht schlecht (für beide Seiten), insbesondere bei Wohnungsübergabe und wenn es 'Absprachen' ohne schriftliche Fixierung gibt.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
modano09
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo

Nach der Einigung über den Kauf, geht es doch hauptsächlich nur noch um rechtliche Dinge die entweder ein Anwalt der beiden Vertragsparteien oder der Notar zu erledigen hat.

Ein Makler kann doch da nicht mehr viel machen.

Gruß modano

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Modano,
ein Makler muss nicht mehr dabei sein - er könnnte aber (z.B. weil der Verkäufer/Käufer dies so möchte). Eine rechtliche Bewandnis hat dies nicht - also ob der noch anwesend ist oder nicht.
Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.
Frohes Neues Jahr.

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"sika0304"

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Gute Makler betreuuen und begleiten auch nach der Vermittlung.


Jaja der gute Makler, der will meist nur im Kaufvertrag genannt werden um ganz sicher seinen Anspruch zu sichern. Außerdem gibt bei seinem Notar Kaffee und süße Stückchen :-))

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
modano09
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo

Danke für die hilfreichen Antworten. Am Mittwoch ist unsere zweite Besichtigung mit einem Gutachter , werde den Makler dann gleich darauf hinweisen, das er bei den zukünftigen Terminen nicht mehr kommen brauch.


P.S Den Notar habe ich mir schon ausgesucht.

Gruß modano




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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Den Notar habe ich mir schon ausgesucht.


Der ist sch..egal. Wichtig ist welchen Vertrag er benutzt und was drin steht. Und am wichtigsten ist ob der Vk den auch will.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
modano09
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo

Deswegen ist ein 3. Termin mit dem VK geplant , wobei abgesprochen werden soll was im Vertrag stehen wird, so das der Notar nur ein Entwurf erstellen muß und nicht ewig Zeit verschwendet wird weil der Vertrag x mal geändert werden mußte.

Ablauf: nach meinen Vorstellungen
Termin Nr. 3
Notar erstellt Kaufvertragsentwurf
VK und K bekommen den Entwurf zur Ansicht
Notartermin wird vereinbart - Kaufvertrag wird unterschrieben.

Gruß modano




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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Modano,
erst einmal Gratulation, dass du den Gutachter einschaltest, bevor du unterschreibst, das vergessen viele bei einem Gebrauchten Objekt (der hatte aber so ehrliche Augen....)
Und beim Notar - es sollte schon geklärt sein, wer jeweils welche Kosten trägt. Solange du bestellst, bezahlst du nämlich auch.
Und mit dem Notar - ich würde den Verkäufer fragen, ob es ihm recht ist, das ihr Notar xy nehmt.

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"sika0304"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

mit dem Makler kannst du halten wie ein Dachdecker, er bekommt seine Maklercoutage nach einem festen Satz und nicht Stundenweise.

Der wird sich schon von ganz alleine raushalten wenn es ihn zuviel Zeit kostet.

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