Mail von Infoscore wegen Paypal

4. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)
Mail von Infoscore wegen Paypal

hallo,

habe vor 2 Wochen eine Email von infoscore erhalten, bei dem sie ca. 70 Euro anstatt 20 Euro fordern. Grund ist folgender:

Ich hatte am 6.10.17 einen Artikel über Paypal gekauft.
Das Geld wurde dann per Lastschrift über mein Paypal Konto gebucht.
Danach habe ich von Ebay eine Nachricht erhalten, das
dieser Artikel zurück genommen wurde!
Somit ging ich davon aus, das etwas mit dem Artikel nicht stimmt, und
habe aus Sicherheitsgründen, das Lastschriftverfahren storniert, so das
ich das Geld wieder bekam.
Nach ein paar Wochen, erhielt ich aber zu meiner Überraschung die Ware
doch. Ich hatte zwar von Paypal, bevor ich die Ware erhielt, eine Email
erhalten, bei dem Sie nach dem Grund der Lastschrft-Rückzahlung fragten, da hatte ich nicht
geantwortet weil ich ja selbst nicht wusste, was das genau los ist.
Als die Ware dann ankam ging ich davon aus, das ich dann wieder eine Zahlungsmöglichkeit
erhalte, bzw. eine Erinnerung, dann kam aber nichts.
Das einzige was ich dann erhalte ist diese Email von infosocore, mit der Zahlungsaufforderung und
einer Frist.
In der Email heisst es ich wurde MEHRMALS von Paypal aufgefordert zu zahlen, was ja definitiv nicht stimmt.
Ich habe dann am selben Tag den Verkäufer der Ware kontaktiert, der hat mir dann Paypal Zahlungsaufforderung gesandt,
die ich dann sofort bezahlt hatte.
Ich habe auf die Email (fristgerecht)von infoscore folgendermaßen geantwortet, und wollte wissen ob das richtig, falsch,
bzw. wie ich reagieren muss:
-------
Ich weise ihre Forderungen ab, bis auf den Kaufbetrag von 20 Euro, den
ich heute an dem Verkäufer per Paypal gezahlt habe.
Ihre Behauptung das Paypal mich mehrfach zur Zahlung des offenen Betrags
aufgefordert hat, stimmt nicht!
Ich habe heute Paypal den Sachverhalt erläutert.
Ich habe Ebay kontaktiert, damit diese den Verkäufer kontaktieren, und
erst HEUTE erhalte ich die Email um die Zahlung durchzuführen, was ich
heute auch gemacht habe.

Daher bitte ich Sie Paypal zu kontaktieren, um den Sachverhalt zu
klären, und die Forderung ein zustellen.
-----------

Ich hatte bisher nur eine automatische Email Antwort erhalten, das diese sich dann entsprechend melden.

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus

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29 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde abwarten, was geantwortet wird. Normalerweise hätte man wegen der merkwürdigen Mail mit dem Artikel zunächst einen Konfliktfall eröffnet, dann wäre das die richtigen Bahnen gegangen. Dass der Händler Verwirrung mit der Mail ausgelöst hat, ist natürlich dumm. Aber mit etwas mehr Ruhe und dem Wissen, dass man bis zu 8 Wochen eine Rücklastschrift hätte veranlassen können, hätte man hier etwas anders herangehen können.

Eventuell hat der Händler das Geld nun doppelt. Das liegt an Paypal, das richtig zu stellen.

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von baumkartw):
Danach habe ich von Ebay eine Nachricht erhalten, das
dieser Artikel zurück genommen wurde!


Hat man die noch?

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#3
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Jaja die Nachricht von Ebay sollte noch gespeichert sein, die Kopie des Textes habe ich auch an infoscore und Paypal gesendet.
Das war schon verwirrend. Ich habe auch ein Konflikt bei Ebay gemeldet, allerdings hat sich da nichts getan. Der Verkäufer hat mir dann geschrieben, dass die Ware noch ausgeliefert wird, da hatte ich aber schon die Lastschrift zurück genommen.

Ich finde auch ich hätte da noch warten sollen. Ich habe Ebay kontaktiert, die meinten es wäre besser das mit dem Käufer zu klären, und somit habe ich dann ja auch die erneute Zahlungsaufforderung vom Verkäufer mittels Paypal erhalten. Paypal habe ich auch kontaktiert, die meinten dann ich solle das mit dem Zahlungsdienstleister (also infoscore) klären. Finde ich ehrlich gesagt eine schwache Leistung von Paypal. Das ist die aktuelle Lage.

Wann und wie vermeide ich deswegen einen Schufa Eintrag, bzw. was soll ich da machen?

-- Editiert von baumkartw am 04.12.2017 18:16

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von baumkartw):
Wann und wie vermeide ich deswegen einen Schufa Eintrag, bzw. was soll ich da machen?


Forderung bestreiten und auf die Zahlung des Artikels verweisen.

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#5
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

D.h. ich warte jetzt einfach mal bis sich infoscore wieder meldet?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

ähhh. ja.

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#7
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Also ich habe bis heute noch immer keine Nachricht von denen erhalten. Was kann das bedeuten. Sollte ich einfach nichts machen, oder sollte ich die anschreiben. Ich vermute das steckt wohl eine Strategie dahinter, das die sich irgendwann nach paar Monaten melden?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Abwarten. Wenn sie sich erst in ein paar Monaten melden, dann ist es halt so. Die wollen etwas von dir nicht du von denen ;-)

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#9
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

OK, vielen Dank. Dann mache ich da mal gar nichts. Falls sich was tut melde ich mich wieder.

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#10
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

So nun habe ich Post erhalten von infosocre. Die erste Nachricht lautet:

Zitat:
auf Ihre Nachricht teilen wir mit, dass ein Verzicht auf die Forderung nicht möglich ist.
Bei Käuferschwieigkeiten welche laut Ihrem Schreiben aufgetreten sind, bietet die die Frima Paypal eine Klärung bei Anmeldung des Käuferschutzes binnen einer vorgegebner Frist an.

Dann bitten Sie um schriftliche Belege vom Schriftwechsel, aus dem hervorgeht dass ich Käuferschutz beantragt habe.
Zitat:
Für den eingang der Unterlagen haben wir uns eine Frist bis zum 18.12.17 notiert.


Weiter heißt es:
Zitat:
Sofern KEIN Käuferschutzt gestellt wurde, is die Forderung gemäß anliegender Aufstellung bis zum obigen Termin zu zahlen.


Es sind 3 Blätter, der Text wie oben, dann ein leeres Blatt, dann ein Blatt mit Bankkdaten und eine Empfehlung einen Dauerauftrag für eine monatliche Abbuchung bei meiner Bank einzurichten (hä). Aber ein Betreag steht niergend wi drin!

Den Brief habe ich heute erhalten,als am 20.12.2017. Die Ware habe ich ja, wie bereits erwähnt, bei Ebay gekauft. Ich habe da keinen Käuferschutz beantragt, auch nicht bei Paypal. Die gehen garnicht darauf ein, dass ich keine Aufforderungen von Paypal erhalten habe, auch nicht das ich bereits bezahlt habe.

Wie kann ich da nun vorgehen?

-- Editiert von baumkartw am 20.12.2017 18:15

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Dann bitten Sie um schriftliche Belege vom Schriftwechsel, aus dem hervorgeht dass ich Käuferschutz beantragt habe.

Das ergibt keinen Sinn. Das weiß Paypal doch selbst bzw. hat Paypal selbst vorliegen.

Zitat:
Wie kann ich da nun vorgehen?

Ganz ehrlich? Ich würde gar nicht reagieren. Wenn man unbedingt reagieren will würde ich eine Mail schicken mit in etwa folgendem Inhalt "Ich werde mich ab sofort nur vor Gericht äußern. Dass Paypal Ihnen die relevanten Unterlagen gar nicht vorlegt und dass sie von mir alle Unterlagen anfordern, die Paypal selbst vorliegen hat, lässt tief blicken. Nerven Sie ihre Mandantin und lassen Sie mich einfach in Ruhe."

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#12
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich würde gerne das Problem lösen, weil ich ja in gewisser weise abhängig bin von paypal, denke ich zumindest.
Ich will ja den Dienst weiter nutzen, und wollte mit denen keine Probleme, nicht das die mir mein Konto sperren, oder ich kein neues mehr beantragen kann?
Nur mi der "kriminellen Energie" von Infoscore komme ich nicht zu recht. Was kann mir den im schlimmsten Fall passieren, wenn ich jetzt garnicht reagiere. Ist ein Anruf bei denen Sinnvoll, oder sollte man das lieber lassen?

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein, man telefoniert nicht mit denen. Die sind geschult, dich einzuschüchtern und zu verunsichern. Du kannst sie nicht zwingen, sich zu einigen. Wenn Sie deine Briefe nicht richtig lesen bzw. so tun, als hätten sie keine Unterlagen, was willst du da schon tun? Sichere die Beweise. Fertig.
Das Leben geht auch ohne Paypal übrigens.

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#14
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn Sie deine Briefe nicht richtig lesen

also ich habe nur per Email geantwortet, macht das ein Unterschied?

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#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von baumkartw):
also ich habe nur per Email geantwortet, macht das ein Unterschied?


Wenn es gelesen wird nicht.

Aber hier scheint ein grundsätzliches Verständnisproblem vorzuliegen. Ein betrachtung der Einzelschritte wäre daher sinnvoll.

1) Du hast paypal beauftragt, dem Händler einen bestimmten Betrag x zu überweisen.
Diesen Auftrag hat paypal ausgeführt.
2) Du hast paypal ermächtigt, den überwiesenen Betrag x im Nachhinein von Deinem Konto abzubuchen.
Auch das hat paypal veranlasst.

Bis dahin alles völlig normal.

3) Du hast die Abbuchung storniert, sprich: paypal bekommt den Betrag, der gemäß Auftrag an den Händler überwiesen wurde, nicht von Dir erstattet. Insoweit schuldest Du paypal den Betrag!
Mit der von Dir veranlassten Rücklastschrift ist ab der Wertstellung der Rückbuchung Verzug eingetreten (dies ist zu beachten, wenn es um Folgekosten geht), einer Mahnung bedarf es in einem solchen Fall nicht.

Kommen wir jetzt zu Ebay: Du hast einen Fall eröffnet, weil Dich der Händler (nicht Ebay) informierte, dass der Artikel zurückgenommen wird. Einmal davon abgesehen, dass man mit dieser Aussage überhaupt nichts anfangen kann, weil ein Artikel nur dann vom Händler zurückgenommen werden kann, wenn er schon geliefert wurde, war der Fall (Ware nicht erhalten) spätestens mit der Lieferung durch den Händler objektiv erledigt.

Der Vertrag war von beiden Seiten erfüllt. Du hast per Paypal gezahlt, der Händler hat die bestellte Ware geliefert.

Wieso Du bei dieser doch recht eindeutigen Sachlage dem Händler ein weiteres Mal Geld geschickt hast, wird wohl Dein Geheimnis bleiben. Damit hat paypal allerdings nichts zu tun.

Du kannst jetzt nur in deinem paypalkonto nachsehen, ob dass, was ich unter 1 im zweiten Satz als Regelfall beschrieben habe, auch tatsächlich so zutrifft.
Falls ja, hat der Verkäufer den Betrag zweimal erhalten und Du kannst von ihm den überzahlten Betrag zurückfordern.

Was paypal - hier jetzt schon infoscore angeht - würde dann deren Forderung zu Recht bestehen, sodass man das Konto dort ausgleichen sollte.

Kurzum: es steht und fällt damit, ob paypal den Uberweisungsauftrag ausgeführt hat.

Wirf bei Deiner Betrachtung nicht alles in einen Topf, sondern beachte die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse.

Berry



0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Damit hat paypal allerdings nichts zu tun.

Da muss ich dir widersprechen.
Paypal kann keine eigenständige Forderung begründen. Sie können nur die Ursprungsforderung des Händlers per Abtretung realisieren.

Bei einer Abtretung kann ich aber dem neuen Gläubiger Paypal die Einwände (bereits bezahlt) genauso vorwerfen, wie ich sie dem Ursprungsgläubiger (Händler) vorwerfen durfte.

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#17
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von baumkartw):
also ich habe nur per Email geantwortet, macht das ein Unterschied?


Wenn es gelesen wird nicht.

Aber hier scheint ein grundsätzliches Verständnisproblem vorzuliegen. Ein betrachtung der Einzelschritte wäre daher sinnvoll.

1) Du hast paypal beauftragt, dem Händler einen bestimmten Betrag x zu überweisen.
Diesen Auftrag hat paypal ausgeführt.
2) Du hast paypal ermächtigt, den überwiesenen Betrag x im Nachhinein von Deinem Konto abzubuchen.
Auch das hat paypal veranlasst.

Bis dahin alles völlig normal.


3) Du hast die Abbuchung storniert, sprich: paypal bekommt den Betrag, der gemäß Auftrag an den Händler überwiesen wurde, nicht von Dir erstattet. Insoweit schuldest Du paypal den Betrag!
Mit der von Dir veranlassten Rücklastschrift ist ab der Wertstellung der Rückbuchung Verzug eingetreten (dies ist zu beachten, wenn es um Folgekosten geht), einer Mahnung bedarf es in einem solchen Fall nicht.


Soweit richtig, ja

Zitat:

Kommen wir jetzt zu Ebay: Du hast einen Fall eröffnet, weil Dich der Händler (nicht Ebay) informierte, dass der Artikel zurückgenommen wird. Einmal davon abgesehen, dass man mit dieser Aussage überhaupt nichts anfangen kann, weil ein Artikel nur dann vom Händler zurückgenommen werden kann, wenn er schon geliefert wurde, war der Fall (Ware nicht erhalten) spätestens mit der Lieferung durch den Händler objektiv erledigt.

Nein Ebay hat mich informiert, nicht der Händler, das die Ware zurückgenommen wurde. Und genau das war ja das Hauptproblem! Das hat mich verwirrt, und ich ging davon aus, das die Ware (es ist eine CD) illegal ist. Also habe ich ein Konfliktfall bei Ebay eröffnet. Und habe aus "Sciherheitsgründen" die Lastschrift zurück genommen. Der Konfliktfall hat zu nichts geführt.

Zitat:

Der Vertrag war von beiden Seiten erfüllt. Du hast per Paypal gezahlt, der Händler hat die bestellte Ware geliefert.
Wieso Du bei dieser doch recht eindeutigen Sachlage dem Händler ein weiteres Mal Geld geschickt hast, wird wohl Dein Geheimnis bleiben. Damit hat paypal allerdings nichts zu tun.

Nach dem ich den Brief bzw. Email von infoscore erhalten habe, habe ich Ebay kontaktiert, telefonisch. Ich habe Ihnen den Fall geschildert, und die meinten es wäre gut das mit dem Händler auszumachen, und meinten sie könnten den Händler kontaktieren, damit dieser mir noch einmal eine Zahlungsaufforderung sendet. Als ich diese Paypal Zahlungsaufforderung erhalten habe, habe ich diese bezahlt. Weil ich dachte der Händler hat sein Geld nicht erhalten.



Zitat:
Du kannst jetzt nur in deinem paypalkonto nachsehen, ob dass, was ich unter 1 im zweiten Satz als Regelfall beschrieben habe, auch tatsächlich so zutrifft.
Falls ja, hat der Verkäufer den Betrag zweimal erhalten und Du kannst von ihm den überzahlten Betrag zurückfordern.

Ich schaue da nochmal nach, aber ich kann mich nicht erinnern, das da etwas zweimal ausgeführt wurde.

Zitat:
Was paypal - hier jetzt schon infoscore angeht - würde dann deren Forderung zu Recht bestehen, sodass man das Konto dort ausgleichen sollte.

Also auch wenn sie mich nicht ermahnt haben, wie ich ja schon erwähnt hatte?

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von baumkartw):
Als ich diese Paypal Zahlungsaufforderung erhalten habe, habe ich diese bezahlt.


An wen bezahlt?
An Paypal oder den Händler?

Zitat (von baumkartw):
Ich schaue da nochmal nach, aber ich kann mich nicht erinnern, das da etwas zweimal ausgeführt wurde.


Da braucht nichts zweimal ausgeführt worden sein, einmal reicht vollkommen.

Um es zu verdeutlichen, mal der normale Weg des Geldflusses:

1. Paypal an den Händler
2. Du an Paypal (Lastschrift)

Was ist jetzt passiert?

1. Paypal an Händler (unstrittig)
2. Du an Paypal (Lastschrift/storniert)
3. Du an ????

Der Händler hatte immer sein Geld, jetzt ist die Frage wo Deine Zahlung (3.) hingegangen ist.

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#19
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Was ist jetzt passiert?

1. Paypal an Händler (unstrittig)
2. Du an Paypal (Lastschrift/storniert)
3. Du an ????

Der Händler hatte immer sein Geld, jetzt ist die Frage wo Deine Zahlung (3.) hingegangen ist.

3. Händleraufforderung per Paypal, die habe ich dann in meinem Paypal konto ausgeführt. Der Betrag wurde dann sofort von meiner Kreditkarte gebucht. Die Kreditkarte hatte ich zusätzlich aktiviert. Somit steht bei mir im Paypol account, das ich 17 Euro an den Händler übertragen habe, mehr nicht.


-- Editiert von baumkartw am 25.12.2017 01:24

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#20
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Eine Antwort dazu wäre nett, danke

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was sollen wir denn antworten? Der Händler hat doch per heute sein Geld, richtig? Du hast per heute genau ein mal bezahlt, richtig?
Alles andere müssen Händler und Paypal untereinander klären.

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#22
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
ist schon eine Weile her, aber der Fall hat sich noch immer nicht erledigt. Mittlerweile habe schon den 3. Brief von infoscore erhalten, und die Fordeung ist mittlerweile auf über 90 Euro gestiegen. Folgendes hat sich getan.
Paypal sagte das ich die Forderung vom Verkäufer zurück fordern soll, und wenn dies geschehen ist, würde paypal den Fall zu meiner Zufriedenheit erledigen. Ein anderer Mitarbeiter sagte, das wenn ich die Forderung vom Verkäufer erhalte, dann würde infoscore ihre Forderung an mich zurückziehen. Beides habe ich schriftlich. Ich hatte dann verstanden, dass ich ja den Verkäufer zweimal bezahlt hatte! Das eine mal ging dies über ebay mit einer Paypal Gastzahlung, und die zweite Zahlung erfolgte direkt über mein Paypal Konto. Daraufhin habe ich den Verkäufer kontaktiert, und dieser hat dann auch gesehen, ja er wurde von mir zweimla beazahlt, und hat mir daraufhin die 17 Euro zurück gezahlt, auf mein Paypal Konto. Dann war ich natürtich froh und schrieb Paypal, das die Zahlung nun da ist und sie es doch bitte verechnen sollen, und etnschuldigte mich füe die Unannehmlichkeiten.
Mittlerweile erhielt ich dann von infoscore die nächste Forderung die dann schon bei ca. 70 Euro lag. Immer mit einer Frist, die wenn sie verstreicht und ich nicht zahle, es vor Gericht landet. Ich antwortete infoscore das ich gerade mit Paypal verhandle, und sie doch bitte warten, bis ich eine Antwort erhalte von Paypal. Die Antwort dauerte auch mal 2 Wochen. Auch Paypal bat ich immer wieder infoscore zu benachrichtigen, das ich gerade mit Pyapal verhandle.

Was kam dann?
Papal hat dann geantwortet, das ich die Forderung an infoscore und nicht an Paypal zahlen soll.
Daraufhin dachte ich , ok, die wollen mich jetzt ver... damit ich nicht 17 Euro sondern die 70.. Euro zahle..
Ich antwortete Paypal, das es nicht sein kann, die Aussage von zwei Mitarbeitern zu umgehen, die mir schriftlich versichert haben, das wenn ich das Geld vom Verkäufer zurück erhalte, der Fall so zusagen geklärt ist, und ich dies vollzogen habe!
Bis zur nächsten Antwort verstrich wieder Zeit, und es kam erst mal eine Antwort die mit dem Fall nichts zu tun hatte, also nach dem Motto "Zeit gewinnen" ich solle eine Konflikt lösen falls ich die Ware nciht erhalten habe usw. Daraufhin habe ich geantwortet, die sollen bitte auf meine Frage und den Sachverhalt eingehen, und bis dahin werde ich nichts weiter machen.

Dann erhielt ich ein Antwort, es gehe um mein Gastkonto welches keine Gutschrift erhalten hatt! Also nicht um mein normales Konto, und deswegen ist die Forderung von infoscore berechtigt, und ich solle die Forderung doch dann an infoscore zahlen.
Ich antwortet, das ich gar keine Möglichkeit habe mein Gastkonto gut zu schreiben, ich habe daszu keine Technischen Mittel.
Und ich sagt ich werde die 17 Euro an infoscore zahlen, und habe 17 Euro an infoscore überwiesen.
Infoscore verlangt aber mittlerweile 90 Euro, also noch den den Rest von 73 Euro.

Was soll ich jetzt machen, weil ich zahle nicht mehr wie Paypal auch verlangt hat. Soll ich es zu einer gerichtilchen Verhandlung kommen lassen?
VG








0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ignoriere Paypal. Überweise dir die 17€ von deinem Paypalkonto auf dein Bankkonto, damit du unterm Strich auf 0 bist. Mache einen Bogen um Paypal und lasse auch die Konten in Ruhe bzw. nutze sie nicht mehr. Per heute hat Paypal das Geld zurück. Wenn die zu blöd sind, da korrekt zu verbuchen ist das deren Problem.

Wenn ein gerichtliche Mahnbescheid kommt, einfach widersprechen. Also ankreuzen und ans Gericht per Einschreiben zurück senden.

Ich würde mir noch alles vernünftig ausdrucken, also den Kontostand von deinem Paypal-Konto. Es hat sich nicht geändert. Es war von vornherein Unsinn, sich überhaupt auf deren Masche einzulassen. Ich hätte nie irgendwas überwiesen. Es gab nur einen Grund, warum die das auf deinem Rücken ausgetragen haben: Damit sie so tun können, als wärest du für den angeblichen Schaden Inkassogebühr verantwortlich.

Paypal ist am Ende des Tages nur eines: Ein riesiger Haufen Unsinn und Mist.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort. Ich finde es auch eine Frechheit, das die mich so lange an der Nase rumführen. Ich habe das eigentlich nur solange mit gemacht, aus den folgenden Gründen. Erstens war es Anfangs die Schuld von Ebay, also nicht Paypal, das es überhaupt zu dem Problem gekommen ist. Zweitens war es meine Unwissenheit, das ich die Lastschrift zu früh zurück gezogen habe, und Paypal dann auf den Kosten sitzen geblieben ist. Da hätte ich anders reagieren sollen. Und ich wollte eigentlich Paypal weiter als Bezahlsystem nutzen, mal sehen. Nur wie die dann vorgegangen sind, ist nicht professionel.

Ich habe eine Email erhalten, das Paypal mein Konto um 17 Euro belastet hat, ich muss mal rein schauen was die Gaun.. vorhaben. Weil jetzt sind es 2x 17 Euro die ich bezahlt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und das darf definitiv nicht sein. Paypal darf nur ein mal 17€ unterm Strich erhalten. Bzw. du nur einmal unterm Strich 17€ bezahlen.

Eine Beschwerde bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde in deren Bank-Lizenz-Land wäre hier denke ich auch angebracht, wenn die nochmal 17€ abbuchen wollen bei dir.

-- Editiert von mepeisen am 19.03.2018 22:20

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Sorry das war mein Fehler. Die Mail beinhaltete auf englisch das Paypla mir einen credit gesendet hat. In meinem Account gab es aber keine Änderungen, sndern ds bezieht sich sicher auf das Gastkonto, zu dem ich ja keinen Zugang habe. D-h- Infoscore hat Paypal die 17 Euro gesendet, und die haben dann mein negatives Gastkonto wider aif Null gesetzt. Damit wären wir eigentlich dann quit.
Jetzt habe ich aber von infoscore eine neue Mail erhalten (hueute), das ich anstatt den restlichen 73 Euro, jetzt nur noch 34 Euro bezahlen brauche, aus Kulanz.

Mein Gewissen sagt mir, etwas Gebühren sollte ich doch zaheln, da ja ich die Lastschrift zurück gezogen hatte, und mich noch ein zweiter Denkfehler unterlaufen ist: Ich dachte wenn der Verkäufer das Geld zurück zahlt auf mein Paypal konto, dann ist das erst mal bei Paypal, und die können es dann verbuchen. Seit zwei Tagen weiß ich das es nicht so ist, sondern das Geld ging dirrekt auf meine Kreditkarte! hmm.

Wie soll ich am gerechtesten handeln?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dein Gewissen spielt dir meiner Meinung nach einen Streich.

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#28
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dein Gewissen spielt dir meiner Meinung nach einen Streich.

Durchaus möglich... Sollte ich für die Lastschriftgebühren auch nichts zahlen, so dass ich kein Cent mehr wie 17 Euro bezahle?
Oder muss ich da noch eine Gebühr nachzahlen, wenn ja wie hoch soll die maximal sein?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist hier nichts mehr zu zahlen.

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