Mahnwesen

25. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
striper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnwesen

als Jungunternehmer muss ich feststellen, dass die Zahlungsmoral der Kunden tatsächlich so schlecht ist, wie immer gesagt wird.
Daher muss ich mich jetzt mit dem Mahnwesen beschäftigen und wüsste gerne, wie man mahnt (Eskalationsstufen, Zeiträume etc.) und welche Berträge als Mahnkosten geRECHTfertigt sind.
Vielleicht gibt es dazu ja auch ein gutes Buch.
Vielen Dank für die Hilfe!

P.S.: Bei meinem Unternehmen handelt es sich um eine GbR.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
striper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit, sogut.
Was ich mittlerweile herausgefunden habe, ist, daß man nach neuem Gesetz keine Mahnung vorab schreiben muss, sondern daß der Zahlungsverzug nach spätestens 30 Tagen Verzug eintritt.
Das heißt, daß nach (manche sagen spätestens) 30 Tagen eine Mahnung mit Zinsaufschlag (bei Geschäften zwischen Unternehmen 8% plus Basiszins) erstellt werden kann.
Nach weiteren 14 Tagen kann das Mahnverfahren beim Amtsgericht eingeleitet werden.
Ein mehstufiges Mahnverfahren ist da nicht nötig.
Kann da jemand (bitte) widersprechen?!?

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#3
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

So ähnlich ist das heute, früher mußten drei Mahnungen geschrieben werden, ist allerdings die Frage, wie Du mit den Kunden umgehen willst, mahnst Du, ob zu Recht oder Unrecht, sind sie erstmal beleidigt, arbeitest Du mit Fremdkapital, lohnt sich solch ein Geschäft meist nicht, aber heutzutage braucht man wohl jeden Kunden, ist halt ein Rechenexempel

-----------------
" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#4
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Es ist immer eine Frage, um welche Branche es sich handelt. Und da gibt es die unterschiedlichsten Vorgehensweisen. Das ganze nennt sich dann Forderungsmarketing und beginnt bereits bei der Vertrags- und Rechnungsgestaltung.
Und entscheidend ist natürlich auch, wie groß der kalkulatorische Prozentsatz des Bodensatzes ist, bei dem es mit einem Gerichtsverfahren endet. Denn ab Mahnbescheid kommen ja erhebliche Kosten auf Dich zu und da ist es eine Frage, ob man gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen soll.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#5
 Von 
striper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem Geld ist schon richtig, aber irgendwann sollte man sich doch zur Wehr setzten. Oder?
Ich weiss, bloss nicht den Kunden vergraulen.
Doch Kunden nutzten meiner Meinung nach nur zu gerne die "unfreiwilligen Lieferantenkredite".
Ich denke, solange man fair ist, sollten das die Anderen auch sein.
<<... kalkulatorische Prozentsatz des Bodensatzes ...>> meinst Du damit, dass die Meisten zahlen oder das sich das Amtsgericht für solche Bagatellschäden (alles unter 1Mio $) gar nicht erst interessiert. Das würde die Sachelage massiv ändern!
Und: auch ich brauche definitiv JEDEN Kunden! Wie wohl jeder von uns. Aber nur solche, die auch zahlen.

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#6
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Also das Amtsgericht interessiert sich für alles. Ab einem Euro kannst Du klagen und wirst liebevoll behandelt. Das ist doch ein riesiges Geschäft für die Staatskasse und eine Vereinfachung des Prozeßrechts und der Zahlngsmoral würde eine ganze Branche ins Verderben stürzen.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#7
 Von 
striper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das klingt doch mal gut!

Und ich freu mich immer, wenn ich unserem lieben Staat noch ein paar Euros zusätzlich zu der übrigen Steuer geben darf... ;-)
(Sorry, hab grad meinen Sarkastischen...)

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#8
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich arbeite nun schon seit 8 Jahren im sog. Forderungsmanagement und kümmere mich dabei um die vorausgehende Vertragsgestaltung in punkto Zahlungsweise und um das Einholen der Forderungen. Und das im Baubereich, wo eben stetig die Zahlungsmoral sinkt. Dabei habe ich aber den Vorteil, dass ich einen Großteil der Kunden kenne und weiß, wie ich sie anzufassen habe, damit sie trotzdem wiederkommen. Meine Erfahrung bei ca. 50% der Nichtzahler - Hartnäckigkeit zahlt sich aus, d.h. hinterhertelefonieren oder auf der "Matte stehen"! Das hilft wirklich - die meisten Mahnschreiben landen eh im Papierkorb! Ca. 20% reagieren aber erst, nachdem man mit einer Zahlungsklage droht, wobei leider in den meisten Fällen nur ein anwaltliches Schreiben ernst genommen wird. Ein Mahnbescheid kostet viel zu viel Zeit zwischen Antrag, Zustellung vom Amtsgericht, Einspruchsfrist abwarten, Vollstreckung beantragen, ja und dann muss man warten, bis der zuständige Vollstreckungsbeamte tätig wird. Bis dahin kann das Kind in den Brunnen gefallen sein!
Wenn es dann hart auf hart kommt, muss man wirklich überrechnen, ob sich eine Zahlungsklage lohnt. Öfters ist beim Schuldner ja gar nichts mehr zu holen.
Der beste Weg heutzutage ist eben eine Bürgschaft, die Vorauskasse oder ein Zahlplan, bei dem vor letzter Lieferung oder Leistung ein Großteil des Geldes fällig wird. Das Recht auf Sicherheiten ist übrigens im BGB §648 beschrieben.
Trotz der leider schlechten Zahlungsmoral wünsch ich viel Erfolg im Geschäft ;)

-----------------
"Gruß Ria"

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#9
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Also dem Beitrag von Wolfgang muss ich hier schon mal widersprechen: Mahnverfahren über Kleinbeträge bis zu einem Streitwert von 600,00 EUR bringen seit 01.07.04 Gerichtskosten von 18,00 EUR. Zieht man davon mind. 2x Kosten für die Zustellung durch die Post ab (für Mahn- und Vollstreckungsbescheid) bleiben 6,80 EUR über. Davon muss der Staat dann noch seine Bediensteten bezahlen, die den ganzen Vorgang bearbeiten? Da ist kein Geschäft mehr drin, sondern reine Zuzahlung!!!
Daher wurde für Kleinbeträge nun auch die Gebühr für das Mahnverfahren etwas angehoben!

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