Mahnungen durch Umzug nie erhalten, nun Inkasso

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lillye
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnungen durch Umzug nie erhalten, nun Inkasso

Hallo, ich habe nun auch zum ersten Mal mit dem Unternehmen Inkasso Universum zutun, welche für die insolvente Firma Quelle GmbH bei mir tätig geworden ist.

Es geht darum, dass ich im September etwas bestellt (35€) und dann Anfang Oktober eine Zahlungserinnerung zugestellt bekommen hatte. Da ich Anfang Oktober in ein anderes Bundesland gezogen bin, ist die Rechnung + Zahlungserinnerung unter- bzw. verloren gegangen. Meine Adresse musste ich eh abändern, sodass ich direkt nach meinem Umzug ein Schreiben aufsetzte, in dem ich um meine Adressänderung, sowie um Zustellung einer Zweitschrift der Rechnung bat. Dies erfolgte bislang nicht. Im Dezember kam heraus, dass man wohl alle Mahnungen an meine alte Adresse geschickt hatte, sowie nun im Januar auch ein Schreiben des o. g. Inkassobüros mit folgendem Inhalt:

quote:
In vorbezeichneter Forderungsangelegenheit wurde uns die fällige Gesamtforderung zum Einzug abgetreten. Sachliche Einwendungen gegen die Forderungen sind nicht bekannt.

Hauptforderung................................EUR 35,97
Mahnauslagen des Gläubigers..........EUR 43,75
Verzugszinsen bis Abtretung............EUR 00,00
Weitere Verzugszinsen 5% über
Basiszinss. b. 28.12.2009................EUR 00,00
Inkassovergütung.............................EUR 30,00
Kontoführungsgebühr.......................EUR 15,00
bisherige Ermittlungskosten.............EUR 00,00

Gesamtforderung einschl.
Verzugsschaden gem. §286, 288BGB 125,32€
[...]


In dem Schreiben werde ich aufgefordert, ausschließlich an Inkasso den Betrag zu richten. Mittlerweile habe ich die Zahlungserinnerung gefunden und somit auch nur die Hauptforderung + Zahlungserinnerung (4,99€) an Quelle, und nicht wie gefordert an das IU, gezahlt.

Meine Fragen sind folgende:

Was sind diese Kontoführungsgebühren?
Inwieweit habe ich die restlichen Kosten zu tragen, obwohl ich doch eigentlich die Mahnungen, sowie auch das Inkassoschreiben persönlich nie erhalten habe?

Ich habe eine Fristsetzung bis zum 11.01. bekommen, bis dahin möchte ich Widerspruch gegen die Gesamtforderung einlegen; wäre diese gerechtfertigt?

Ich wäre unheimlich dankbar für ein paar gute Tipps.
Danke

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mittlerweile habe ich die Zahlungserinnerung gefunden und somit auch nur die Hauptforderung + Zahlungserinnerung (4,99€) an Quelle, und nicht wie gefordert an das IU, gezahlt. <hr size=1 noshade>

Hätte ich ebenso gemacht
ICH würde auf das kommende Schreiben warten und dann gegenüber dem Inkasso - ohne auf das 1 Schreiben einzugehen - die Forderung mangels Vorlage der gläubigervollmacht bzw Abtretungserklärung (BGB § 410 ) vollumfänglich zurückweisen.
Schäft nach 2 bis 3 Bausteinbriefen ein bzw wird ausgebucht.
Am Besten dann nochmal hier posten

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
qwerto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Unter Umständen war das keine gute Idee direkt an Quelle zu zahlen. Den wenn Quelle die Forderung dem Inkassounternehmen nicht nur zum Einzug übergeben sonder abgetreten (verkauft) hat, war eine schuldbefreiende Zahlung an Quelle unter Umständen gar nicht mehr möglich. D.h. die Zahlung an Quelle geht dann in die Insolvenzmaße und der Komplettbetrag ist immer noch fällig.

Dieser Hinweis, daß eine Zahlung nur ans Inkassounternehmen erfolgen soll, hat wahrscheinlich schon seinen Grund gehabt.

-- Editiert am 06.01.2010 19:42

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Unter Umständen war das keine gute Idee direkt an Quelle zu zahlen
.Er hat ja bereits gezahlt
Der Quelle Insolvenzverwalter wird die Zahlung verbuchen
Ich würde mich - wenn das nächste Schreiben kommt - überrascht geben und mit dem Hinweis der fehlenden Vollmacht/Abtretungserklärung die Forderung empört zurückweisen

lg


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lillye
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Hilfe; dann werd ich mal bis Montag ausharren. Sollte ich dennoch ein Schreiben an Quelle/ Insolvenzverwalter verfassen, um meine Zahlung zu erklären?

@thehellion
Was meinst du mit:

quote:
Schäft nach 2 bis 3 Bausteinbriefen ein bzw wird ausgebucht.


@qwerto
Ich habe an Quelle bezahlt, weil ich mit denen in einem Vertragsverhältnis stehe und nicht nachweislich mit dem Inkassounternehmen. Auch habe ich vor Kurzem nochmal an Quelle versucht eine Email zu schreiben, worauf eine automatisierte Rückantwort erfolgte ("Waren können noch kostengünstig vom Lager erworben werden"), in der u. a. Insolvenzverwalter Dr. Klaus Hubert Görg vermerkt wurde. Deswegen dachte ich, dass ja noch irgendwas hinter Quelle leben muss und die Finanzen im Auge behält :)


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen