Hallo, ich habe nun auch zum ersten Mal mit dem Unternehmen Inkasso Universum zutun, welche für die insolvente Firma Quelle GmbH bei mir tätig geworden ist.
Es geht darum, dass ich im September etwas bestellt (35€) und dann Anfang Oktober eine Zahlungserinnerung zugestellt bekommen hatte. Da ich Anfang Oktober in ein anderes Bundesland gezogen bin, ist die Rechnung + Zahlungserinnerung unter- bzw. verloren gegangen. Meine Adresse musste ich eh abändern, sodass ich direkt nach meinem Umzug ein Schreiben aufsetzte, in dem ich um meine Adressänderung, sowie um Zustellung einer Zweitschrift der Rechnung bat. Dies erfolgte bislang nicht. Im Dezember kam heraus, dass man wohl alle Mahnungen an meine alte Adresse geschickt hatte, sowie nun im Januar auch ein Schreiben des o. g. Inkassobüros mit folgendem Inhalt:
quote:
In vorbezeichneter Forderungsangelegenheit wurde uns die fällige Gesamtforderung zum Einzug abgetreten. Sachliche Einwendungen gegen die Forderungen sind nicht bekannt.
Hauptforderung................................EUR 35,97
Mahnauslagen des Gläubigers..........EUR 43,75
Verzugszinsen bis Abtretung............EUR 00,00
Weitere Verzugszinsen 5% über
Basiszinss. b. 28.12.2009................EUR 00,00
Inkassovergütung.............................EUR 30,00
Kontoführungsgebühr.......................EUR 15,00
bisherige Ermittlungskosten.............EUR 00,00
Gesamtforderung einschl.
Verzugsschaden gem. §286, 288BGB 125,32€
[...]
In dem Schreiben werde ich aufgefordert, ausschließlich an Inkasso den Betrag zu richten. Mittlerweile habe ich die Zahlungserinnerung gefunden und somit auch nur die Hauptforderung + Zahlungserinnerung (4,99€) an Quelle, und nicht wie gefordert an das IU, gezahlt.
Meine Fragen sind folgende:
Was sind diese Kontoführungsgebühren?
Inwieweit habe ich die restlichen Kosten zu tragen, obwohl ich doch eigentlich die Mahnungen, sowie auch das Inkassoschreiben persönlich nie erhalten habe?
Ich habe eine Fristsetzung bis zum 11.01. bekommen, bis dahin möchte ich Widerspruch gegen die Gesamtforderung einlegen; wäre diese gerechtfertigt?
Ich wäre unheimlich dankbar für ein paar gute Tipps.
Danke
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