Mahnung von Acoreus

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kittycat84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)
Mahnung von Acoreus

Hallo,ich hoffe mir kann jemand helfen....bin langsam am verzweifeln!
Also meine steiftochter hat am 23.1. musik im internet runtergeladen.gezahlt wurde mit clickandbuy über das konto meines freundes.(wir hatten vorher noch nie mit clickandbuy gezahlt.uns aber aus irgendwelchen gründen mal angemeldet)
die kleine hatte vorab sich für den account ein neues passwort per mail senden lassen und kam über outlook eben ohne eingabe von passwörtern etc ganz leicht ran.
leider stimmte die angegebene kontonr nicht.(muss ein zahlendreher o.ä. gewesen sein)was uns per email mitgeteilt wurde.
leider haben wir dies erst einige wochen später gesehen,da die angegebene email-addy mehr eine spam- adresse ist,die wir für Internetregsitrierungen etc nutzen.
Die summe von ursprünglich 13,96euro betrug sich nun auf 46,46 euro.davon 25 euro rückbuchnungskosten und 7,50 euro mahnkosten...finde ich ziemlich heftig!
naja wie dem auch sein,schrieb mein freund eben an clickandbuy,dass wir die bestellung nicht getätigt hätten und,dass eben seine tochter bestellt habe,woraufhin einige tage später eine standardmail folgte :".....Bei Fragen und Problemen möchten wir Sie bitten, sich direkt an den Anbieter
des von Ihnen genutzten Angebotes zu wenden, da wir lediglich die finanzielle
Abwicklung durchführen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des
Anbieters unter "Impressum" oder "Kontakt"."
doch bevor wir uns mit dem anbieter in verbindung setzen konnten bekamen wir ein schrieben vom inkassobüro acoreus.beauftragt von clickandbuy mit einer forderung über 105,13 Euro....davon 37,50euro Inkassovergütung und 21 euro auskunftskosten(da natürlich das kind nicht die richitge anschrift angegeben hatte)
haben uns beim rechtsanwalt erkundigt,der uns eben mitteilte,dass wir dafür verantwortlich wären,wenn jemand etwas über unseren pc bestellt und wir die 105 euro zahlen müssten.
nun habe ich mich ein weing im internet erkundigt und gesehn,dass acoreus nicht sehr seriös zu sein scheint.
wir sind gerne bereit die kosten für die musik und gerne auch die rückbuchungskosten etc zu übernehmen...ist ja nunmal unsere schuld,wenn wir nicht aufpassen!
aber müssen wir die inkassokosten zahlen?!mein freund hat leider voreilig sofort beim inkassounternehmen angerufen und reklamiert.woraufhin ihm nur gesagt wurde,dass er gerne auch in 2 raten zahlen könne.
ansonsten hätte man ja den brief ignorieren können und an den gläubiger diese 46 euro zahlen können...aber durhc den anruf(gespräch wurde natürlich aufgezeichnet) hat er ja bestätigt,dass der breif ankam!
was können wir jetzt tun?Müssen wir die 105 euro zahlen?
Sind die gebühren überhaupt rechtens? hab mich erkundigt und laut gesetz dürfen die inkassogebühren ja nicht höher sein als die eines anwalts für die gleiche leistung!die betragen aber nur 25 euro.wir sollen 37 euro zahlen für die inkassovergütung.
wie gesagt wir sind gerne bereit zu zahlen...allerdings nicht an ein betrügerisches inkassounternehmen,dass ja wohl regelmäßig menschen abzockt!
vielen dank im vorraus! Liebe grüsse,Kittycat


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20 Antworten
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#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

quote:
(gespräch wurde natürlich aufgezeichnet)


ist kein zugelassener Beweis! Eher ein typischer Bluff der Inkassos.

quote:
ansonsten hätte man ja den brief ignorieren können und an den gläubiger diese 46 euro zahlen


Na was solltet ihr jetzt wohl machen? ( wohlgemerkt zweckgebunden auf das Konto des Musikshop´s)

lg actrostom


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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
wir sind gerne bereit die kosten für die musik und gerne auch die rückbuchungskosten etc zu übernehmen...i

Wie bereits erwähnt - zahlt die HF plus die Rücklastschriftkosten unangekündigt und zweckgebunden direkt aufs Gläubigerkonto
Die Inkassogebühren des extern bauftragten IBs sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
Ich habe 2 jahre bei acoreus gearbeitet

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kittycat84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen,vielen dank für die schnelle antwort! werden die HF und die rückbuchungskosten zahlen. mahngebühren auch?!
falls ein weiterer brief von acoreus folgt,dann einfach zurückschreiben,dass die forderung nicht mehr bestünde,oder weiterhin ignorieren?

und sorry übrigens für die vielen tipp-fehler! :-)

Danke nochmal!

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde HF plus Rücklastschriftkosten plus die Mahngebühr überweisen .
Im Überweisungsträger im Verwendungszweck : "HF plus Rücklastschriftgebühr Rechn bzw Kundennummer "
Ich bin übrigens der Meinung das 25 € für eine Rücklastschrift extrem überhöht ist
In den AGBs von click and buy ist lediglich von 15 € die rede I
http://www.clickandbuy.com/DE_de/agb.html
ch würde dann auf das kommende acoreus Schreiben warten und dann die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervolllmacht zurückweisen und gleichzeitig mitteilen das es keine offene Forderung mehr gibt.
Schläft ein bzw wird nach 2 oder 3 Briefen ausgebucht
Am Besten dann nochmal posten

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-- Editiert am 02.04.2010 23:24

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kittycat84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

finde 25 euro auch ziemlich krass....und wennich mich nicht irre,sind auch nur mahngebühren bis 5 euro gesetzlich erlaubt...aber ok...solange ich nichts an acoreus zahlen muss!
und du bist sicher,dass trotz des telefonates meines freundes mit einem mitarbeiter von acoreus, das ganze einschläft?!was heisst denn gläubigervollmacht?bin gott sei dank zum ersten mal mit sowas "in berührung" gekommen? auf der rückseite des schreibens ist eine auflistung der kosten von clickandbuy...bzw HF und eben die rückbuchungs- und mahngebühren! ist das denn keine vollmacht?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kittycat84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

stimmt,in den AGB´s steht nur von 15 euro rückbuchungsgebühr etwas....hmm!hab aber nun im net gelesen,dass clickandbuy die AGB´s geändert habe im oktober 2009...aber wenn die alten AGB´s noch auf der homepage sind,dann kann man das doch geltend machen,oder nicht?!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
und du bist sicher,dass trotz des telefonates meines freundes mit einem mitarbeiter von acoreus, das ganze einschläft

Der MA war nur ein Call Agent vermutlich sogar in einem ext Call Center sitzend
Gib mal auf youtube den Namen acoreus ein !
Fast schon Commedy

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Allerdings genügt es hier wohl bereits, dass sich der Angerufene einfach eine Gesprächsnotiz macht.


Nein, der Mitschnitt wird vor Gericht nicht berücksichtigt, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass Ihr dem Mitschnitt vor (oder ganz am Anfang des Mitschnitts) zugestimmt habt. Dazu müsste Euer diesbezügliches Einverständnis auf dem Band sein.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

http://www.antispam.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge#I

-- Editiert am 05.04.2010 22:41

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kittycat84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

also mein freund hat am Tel keine Erlaubnis zur Aufzeichung gegeben...es wurde wohl lediglich per bandansage kommuniziert,dass das Gespräch mitgeschnitten wird und er gegebenenfalls eben zu beginn des gespräches dem widersprechen solle,wenn er nicht aufgezeichnet werden möchte.
also eigentlich ja keine aufgezeichnete zusatimmung,oder?!also wir versuchen es jetzt einfach mal mit der überweisung an clickandbuy....und wenn wieder post von acoreus kommt,dann melde ich mich auf jeden fall nochmal :o)

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kittycat84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

So,also melde mich jetzt nach langer Zeit wieder....Also haben wie bereits besprochen,die Hauptforderung direkt an clickandbuy überweisen.es folgte ein weiteres schreiben von acoreus in dem sie uns aufforderten nun endlich zu zahlen( Hauptforderung stand nach wie vor mit drauf) haben per fax und mail zurückgeschrieben,dass 1. keine hauptforderung existiert und wir 2. das schreiben anzweifeln aufgrund der fehlenden gläubiger-vollmacht. daraufhin folgte ein weiterer brief in dem wir aufgefordert wurden nun die inkassogebühren zu zahlen,da die hauptforderung nicht mehr bestünde,allerdings waren die inkassogebüren von ehemals 50 Euro nun 79 Euro! Wir haben diesen brief ignoriert. in jedem schrieben natürlich immer die mahnung"wenn sie nicht zahlen...ihr letzte chance,sonst wird unser auftragsgeber vor gericht gehen müssen...blabla!" naja nun folgte wieder ein schreiben, mit einer vollmacht von clickandbuy und einem schreiben( da wir die glaubwürdigkeit des unternehmens in frage gestellt hätten), in dem uns bestätigt wurde,dass die firma acoreus seit jahren ein zugelassenes inkassounternehmen sei...blabla.... das tolle nur dabei! Im briefkopf stand zwar der name meines mannes, aber in der anrede stand ein anderer name....

Nun meine Frage! Sollen wir die Schreiben weiterhin ignorieren?! Die Gläubigervollmacht liegt und ja nun vor....wenn auch an einen Herrn Reinke adressiert :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Zahlung ist bereits schuldbefreiend an den Gläubiger erfolgt
Pech fürs Inkasso
2 oder 3 Briefe können trotzdem noch kommen

quote:
das tolle nur dabei! Im briefkopf stand zwar der name meines mannes, aber in der anrede stand ein anderer name....


Beispiel ?

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kittycat84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

naja der briefkopf war an meinen mann adressiert. nennen wir ihn mal Kai Bäcker
aber anstatt das schreiben mit den worten"sehr geehrter herr bäcker" zu beginnen, stand dort"sehr geehrter herr reinke!" und der name meines mannes ist absolut nicht zu verwechseln mit herrn reinke! :o)

ok,also weiterhin ignorieren.....gut,dankeschön! :o)

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
naja der briefkopf war an meinen mann adressiert. nennen wir ihn mal Kai Bäcker
aber anstatt das schreiben mit den worten"sehr geehrter herr bäcker" zu beginnen, stand dort"sehr geehrter herr reinke!"

Lustig irgendwie !
quote:
ok,also weiterhin ignorieren...

würde ich ignorieren


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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kittycat84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

irgendwie yiemlich unserioes finde ich... :o) naja...mal sehen was noch kommt!

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""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
irgendwie yiemlich unserioes finde ich...


Es geht hier ja auch um Acoreus, nicht um irgendetwas seriöses.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Es geht hier ja auch um Acoreus, nicht um irgendetwas seriöses
.
Ich nehme acoreus nur ungern in Schutz aber es ist nur ein stinknormaler Masseninkassoladen welcher Bausteinmahnbriefe herabregnen lässt und auf Unkenntnis der vermeintlichen Schuldner spekuliert

lg

-- Editiert am 12.06.2010 20:01

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Ich nehme acoreus nur ungern in Schutz aber es ist nur ein stinknormaler Masseninkassoladen welcher halt Bausteinmahnbriefe herabregnen lässt und auf Unkenntnis der vermeintlichen Schuldner spekuliert


Naja, Acoreus fällt in letzter Zeit ausschliesslich dadurch auf, dass grösstenteils versucht wird verjährte, dazu nie bestandene Forderungen einzutreiben und dass man aus 2,23Euro angelichen Forderungen 53,56 Euro macht und dass sich die Betreiber vor der Presse verstecken, bzw gar flüchten.

Sofern man den Maßstab an seriösen Inkassounternehmen ansetzt, sind diese Geschäftspraktiken nicht "stinknormal". Für die unseriösen der Branche wie Pro Inkasso usw., dagegen sicherlich.

Natürlich kann es auch mal einem seriösen Inkassounternehmen passieren, dass der vermeintliche Gläubiger verlangt, ungerechtfertigte Forderungen einzutreiben.
Wenn allerdings scheinbar ausschliesslich versucht wird, (freundlich gesagt) fragwürdige Forderungen einzutreiben und statt einer Aufklärung gegenüber der Presse nur Drohungen folgen, dann ist von Seriösität keine Spur...

-- Editiert am 12.06.2010 20:11

1x Hilfreiche Antwort

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