Hallo!
ich habe Mitte Januar im Internet einen Artikel auf Rechnung bestellt (bereits zum 2. mal - das erste mal war alles ok). Nach zwei Wochen habe ich vorsichtig mal per email angefragt, wo denn meine Ware bleiben würde. Keine Antwort...
Dann habe ich eine zweite email geschickt, die dann endlich nach ein paar Tagen beantwortet wurde: Angeblich sei der Artikel schon versendet worden.
Darauf habe ich geschrieben, dass ich die Ware nicht erhalten habe und ob sich der Sachberater nicht schlau machen könne, ob die Ware von der Post bzw. deren Paketdienst "verschludert" worden sei(hatte auch keine Benachrichtigung im Briefkasten).
Antwort von der Firma(09.03.2006):
"Sehr geehrte Frau *****,
wir Bedauern, dass Sie die Sendung noch nicht erhalten haben! Leider müssen
wir nun abwarten, bis das Paket zu uns retour kommt oder wir einen Status
von unserem Versandpartner *** erhalten. Dies kann beides allerdings noch
dauern. Wir informieren Sie, sobald wir etwas herausfinden konnten!
Bis bald auf unserer Webseite
Ihr ****-Team"
Nun gut...dachte ich mir...bis heute die Mahnung ins Haus flatterte.
Ich habe die Ware nie erhalten und somit auch keine Rechnung. Wer muss denn hier jetzt was beweisen? Da könnte ja jeder kommen und sagen, dass er die Ware nicht erhalten hat...
Ich habe auf jeden Fall nochmals eine email an die Firma geschickt(telefonisch war nur ein AB zu erreichen, den ich auch genutzt habe und um Rückruf gebeten habe) mit der Bitte, dass mein Sachbearbeiter das bitte intern mit der Buchhaltung klären solle...er sei ja schliesslich im Bilde.
Was mache ich, wenn die das Geld trotzdem haben wollen?
Danke dür Antworten!!!
Ela
Mahnung trotz nicht erhaltener Ware - Wer muss denn hier jetzt was beweisen?
30. März 2006
Thema abonnieren
Frage vom 30. März 2006 | 01:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 13x hilfreich)
Mahnung trotz nicht erhaltener Ware - Wer muss denn hier jetzt was beweisen?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 30. März 2006 | 08:13
Von
Status: Beginner (131 Beiträge, 61x hilfreich)
Hallo, so wie es aussieht haben sie ja bei einem Händler etwas gekauft. Dieser muss beweisen, dass der Artikel bei ihnen angekommen ist. Also keine Panik.
Handelt es sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid? Dann müssen Sie innerhalb von 14 Tagen widerspruch einlegen!!
#2
Antwort vom 30. März 2006 | 14:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 13x hilfreich)
Hallo!
Danke schon mal für die schnelle Antwort!
Nein, es ist kein Mahnbescheid, sondern eine "normale" Mahnung (Mahnstufe 1).
Mahngebühr wollen die auch noch nicht haben.
Muss ich denn bei einer "normalen" Mahnung auch Widerspruch einlegen?
Gruß Ela
Und jetzt?
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