Mahnung nach Rückbuchung

8. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
serafina123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung nach Rückbuchung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei einem Reisebusunternehmen eine Fahrt gebucht, konnte jedoch wegen erheblicher Verspätung (über 1,5 Stunden) des Busses nicht mitfahren. Auf 3 Emails, einen Gutschein auszustellen, wurde zunächst nicht reagiert, danach kam die Info, man solle sich in Geduld üben, man habe mind. 3 Wochen Bearbeitungszeiten. Servicetelefonate mit 01805... Nummer werden freundlich geführt, jedoch kostet die für den Kunden pro Minute 0,14 Euro. Man soll online stornieren, dann erhält man eine Gutschrift, (man kann aber die Fahrt online nicht stornieren, weil sie bereits in der Vergangenheit liegt, die Fahrt fand ja statt, jedoch ohne mich). Somit habe ich die Reisekosten, die von einem B...Pay....-Unternehmen vom Konto eingezogen werden, wieder zurück buchen lassen. Sofort kam eine Mail mit Mahnung, dass die Fahrkosten zzgl. 11,54 Euro in 14 Tagen vom Konto eingezogen wird (ohne eine vorherige Aufforderung, die Summe zu bezahlen). Ich meine, dass es serviceorientierter wäre, den Kunden vorher eine freundliche Aufforderung zu senden, statt sofort mit einer Mahnung zu belasten, oder sehr ich das als Nichtjuristin verkehrt?
Das Rückholen kostet ca. 11 Euro und mehr, je nach Banken!! Das finde ich enorm viel Geld, und ich fühle mich abgezockt. Vom Busunternehmen wurde mir von sehr freundlichen Mitarbeitern gesagt, dass man 2 Stunden und mehr Verspätung einplanen muss, falls man noch ein/en Anschlusszug,- bus oder ,-schiff bekommen muss. Ansonsten sollte man vorsichtshalber an eine andere Art von Beförderung denken. Also bitte, stets die AGB's im Kleingedruckten lesen, und niemals die vorher entstandenen Fahrtkosten zurück buchen lassen, das kann teuer werden.
Es ist schade, irgendwie kann ich beide Unternehmen verstehen, aber als Kundin fühle ich mich über den Tisch gezogen.

Freundliche Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich meine, dass es serviceorientierter wäre, den Kunden vorher eine freundliche Aufforderung zu senden, statt sofort mit einer Mahnung zu belasten, oder sehr ich das als Nichtjuristin verkehrt?

Grundsätzlich wird eine Rücklastschrift mit einer endgültigen Verweigerung gleichgesetzt. Das stimmt bei dir ja auch. Theoretisch könnten die auch direkt zu einem Anwalt gehen ohne weitere Mahnung. Denn bei einer endgültigen Verweigerung braucht es keine Mahnung mehr.

Zitat:
Das Rückholen kostet ca. 11 Euro und mehr, je nach Banken!!

Glücklicherweise akzeptieren Gerichte das nicht einfach so. Ich persönlich akzeptiere ausschließlich maximal 5€. Es gibt Gerichte, die akzeptieren nur maximal 3,65€.

Zitat:
Vom Busunternehmen wurde mir von sehr freundlichen Mitarbeitern gesagt, dass man 2 Stunden und mehr Verspätung einplanen muss, falls man noch ein/en Anschlusszug,- bus oder ,-schiff bekommen muss.

Ich glaube nicht mal ansatzweise, dass das zumutbar ist. Auch die Bahn hat sich schon vor Gerichten schwer getan, solche gravierenden Verspätungen irgendwie als "Ist doch normal" zu verargumentieren. Dass Fernbusse da eine andere Spielregel haben, wage ich zu bezweifeln.

Zitat:
Also bitte, stets die AGB's im Kleingedruckten lesen, und niemals die vorher entstandenen Fahrtkosten zurück buchen lassen, das kann teuer werden.

Nicht alles, was in den AGB steht, ist auch ohne Probleme durchsetzbar bzw. erlaubt. Bei einer Klausel, dass man 2 Stunden Verspätung akzeptieren müsse, würde ich das schlichtweg bezweifeln.

Für den Moment hast du doch das Geld zurückgebucht oder?
Das heißt, du hast das Geld zurück.

Wenn das Unternehmen was will, muss es nun klagen. Ich vermute mal, dass das nie passieren wird.

Eine zweite Abbuchung ist aus Schadensminderungssicht sowieso grober Unfug. Ich würde auch die zweite Lastschrift einfach wieder zurück buchen lassen.

Frage: Du hast die Antwort, dass man bitte stornieren möge und das Geld zurück bekommt, schriftlich bzw. per Mail?

-- Editiert von mepeisen am 08.09.2015 09:22

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