Hallo ins Forum!
Im November 2010 wollte ich auf mein Konto bei der Postbank über das Internet zugreifen.
Dies erwies sich als unmöglich.
Mehrere persönliche Nachfragen bei umliegenden Filialen der Postbank (Postschalter und dann auch eine Niederlassung) führten zu keinem Ergebnis, da die Mitarbeiter auch nicht auf das Konto zugreifen konnten.
Man gab uns aber eine Anschrift von der Postbank in Frankfurt/Main, an die wir uns wenden sollten.
Am 06.12.2010 schickte ich eine schriftliche Anfrage per Einschreiben an die Postbank in Frankfurt unter dem Betreff 'Kündigung des Girokontos Nr,: .... . Auf dieses Schreiben erhielt ich keine Antwort.
Am 11.01.2011 schickte ich erneut eine schriftliche Anfrage per Einschreiben an die Postbank in Frankfurt unter dem Betreff 'Kündigung des Girokontos Nr,: .... . In diesem Schreiben wies ich die Postbank darauf hin, dass ich nicht bereit bin, Überziehungszinsen zu bezahlen, da ich diese nicht mehr verschulden würde. Auch auf dieses Schreiben erhielt ich keine Antwort.
Seit dieser Zeit habe ich mich bei der Postbank nicht mehr gemeldet.
Von der Postbank habe ich in diesem Zusammenhang nie eine Info erhalten. Nicht darüber, dass das Konto gesperrt wurde noch wie der Kontostand aussah. Ich kann mit ruhigem Gewissen sagen, dass die Postbank sich zu keinem Zeitpunkt bei mir gemeldet hatte.
Nun habe ich heute einen Brief von einem RA Heyl aus Hürth erhalten, in dem er eine Forderung aufstellt, die natürlich deutlich über der damaligen Kontoüberziehung liegt.
Aus meiner Sicht ist die Forderung verjährt, da sich die Postbank nie gemeldet hat.
Nun meine Frage: "Wie gehe ich richtig gegen diese Forderung vor?"
PS:
Dem Anschreiben des RA liegen keine Informationen der Postbank bei.
-- Editiert von Fritz_Kro am 29.12.2017 17:21
Mahnung Postbank / RA Heyl
Böse Bank?
Böse Bank?
Hallo,
dem RA unter Hinweis auf die Einrede der Verjährung und der Kündigung im Jahre 2010 mitteilen, dass einem eventuellen Mahnbescheid widersprochen wird. Eine Kopie des Kündiungsschreibens und des Rück- bzw. Aufgabescheins beilegen.
In der Regel sollte dann Ruhe sein.
Jedenfalls ist die Forderung Ihren Schilderungen nach unberechtigt und darüberhinaus verjährt.
Grüße
PP
-- Editiert von PP9325 am 29.12.2017 20:11
ZitatIn der Regel sollte dann Ruhe sein. :
Ich vermute, das dem RA bekannt ist, das bei Krediten durchaus eine 10jährige Frist gilt (§ 497 III 3 BGB ).
Die große Frage ist ja auch, ob denn überhaupt schon ein Ereignis eingetreten ist, nach dem die Verjährungsfrist begonnen hat.
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Auf eine wilde Kontoüberziehung ohne, dass ein Dispokredit eingeräumt wurde, kann der 497 BGB nicht angewendet werden.
Trotz allem ist der TE hier sowieso aus dem Schneider, wenn er noch den Nachweis führen kann, dass er bereits 2010 das Konto gekündigt hat. Dann könnte die Bank höchstens die bis zur Kündigung angefallenen Gebühren einfordern, welche jedoch der Verjährung zum Opfer fallen dürften. Zumal hier das Verschulden bei der Bank liegt, wenn diese eine ihr zugegange Kündigung nicht bearbeitet.
Grüße
PP
Antwort von RA Heyl
Habe am 02.01.2017 der Zahlungsaufforderung von RA Heyl mit dem Hinweis auf die Verjährung widersprochen und Ihm in der Anlage meine beiden Schreiben beigelegt, die ich an die Postbank geschickt hatte.
Habe heute eine Antwort auf mein Schreiben erhalten. Darin werden mir lediglich ein Kündigungsschreiben der Postbank und die letzten Kontoauszüge zugeschickt,
Das Kündigungsschreiben war vom 16.09.2010 und ich habe es nie erhalten. Die Postbank schrieb darin, dass sie die Unterlagen komplett an die 'accredis Inkasso und Kreditabwicklungs GmbH' in Köln weitergereicht hätte, Von dieser Gesellschaft hatte ich aber auch nichts gehört (in 7 Jahren!).
Mir kommt die ganze Sache doch ziemlich suspekt vor. Warum hatte die Postbank sich nicht bei mir gemeldet, nachdem ich sie erstmals am 06.12.2010 und dann am 11.01.2011 nochmals angeschrieben hatte? Warum hatte das Inkassounternehmen sich nie gemeldet?
Meine Frage ist wiederum: "Wie soll man darauf reagieren bzw. antworten?
Und jetzt?
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