Mahnung Klarna/Segoria

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
ABCHarry
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnung Klarna/Segoria

Hallo,
ich hab eine Frage. Ich habe im Internet etwas bestellt. Ich hatte leider vergessen den Rechnungsbetrag (ca.100€) zu bezahlen so dass mir nach relativ kurzer Zeit eine Mahnung von Klarna ins Haus geflattert ist inkl. 6€ Mahngebühr. Dummerweise habe ich erneut die Überweisung vergessen (ich bin Umgezogen und komme nicht so oft in meine alte Heimat - und da ich kein Onlinebanking mache kann es manschmal dauern bis ich wieder zu meiner Bank komme). Nach erhalt der zweiten Mahnung - nochmal 6€ Mahngebühr - habe ich den Rechnungsbetrag +6€ Mahngebühr überwiesen da ich es nicht einsehe 12€ Mahngebühren zu bezahlen. Kurz darauf habe ich den nächsten Brief erhalten - diesmal von dem Inkassounternehmen Segoria - in dem die Zahlung der noch offenen 6€ gefordert werden +32,50€ Inkassokosten. Ich habe nicht reagiert. Gestern habe ich eine SMS von Segoria erhalten in der ich aufgefordert werde den offenen Betrag von 38,50€ inerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Was soll ich nun machen? Ich will diese Kosten eigentlich nicht bezahlen.
Danke für die Hilfe!

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14 Antworten
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#1
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Mahngebühren sind grundsätzlich zu zahlende Verzugskosten, wobei 6€ pro Mahnung recht viel sind.

Meist gelten 3-5€ als angemessen für schriftliche Mahnungen. Man kann also Glück haben, und ein Gericht (wenn es dazu kommt) erkennt die gezahlten 6€ für beide Mahnungen als angemessen an.

Zahlt man jetzt noch mal 6€, hat man evtl. Probleme, dass versucht wird, damit auch die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten zu begründen.

Man hat also die Möglichkeit, dem Inkasso einmal zu widersprechen und weitere Drohbriefe zu ignorieren. Einem evtl. gerichtl. Mahnbescheid muss man natürlich widersprechen.

Fragt sich, wie wahrscheinlich die Klage wegen einer strittigen, rechtlich nicht mehr eindeutig zustehenden Restforderung von 6€ ist. Bei rechtlicher Eindeutigkeit (wenn z.B. Verzugszins 5% über Basis gefordert wurde), werden auch schon mal Centbeträge als Anlass für eine Klage genommen, wo dann nachher hohe Kosten anfallen, u.U. auch Inkassogebühren zuerkannt werden. Diese Eindeutigkeit ist bei Zahlung von rechnerisch 3€ pro Mahnung so nicht mehr gegeben.

Also nächstes Mal rechtzeitig bezahlen!

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sogar eher nur 3€. Komtm aber auch auf die tagesform eines richters an. Mahngebühren umfassen nur das Porto, Sachkosten (Papier, Toner). Da ist man mit 3€ gut bedient.
ich würde es bei den 6€ belassen, würde aber, wie xpuff vorschlägt, widersprechen. Sich einfach tot stellen ist immer die blödeste Variante. Entweder widersprechen oder zahlen.

Wenn du die restlichen 6€ nachbezahlst, dann im Verwendungszweck "Zur Verrechnung Mahngebühr vom XXXX, keine Anerkennung rechtspflicht". Dann dürfen die das auch nicht falsch verrechnen.

Dem Rest (Inkassogebühren) würde ich immer widersprechen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.01.2013 13:04

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#3
 Von 
ABCHarry
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Tipps.
Was heißt wiedersprechen? In welcher Form kann ich gegen die Inkassogebühren wiederspechen?
Soll ich die zweiten 6€ noch zahlen?

Gruß


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Soll ich die zweiten 6€ noch zahlen?

Die Frage kann dir keiner beantworten. Nur soviel: Wenn du ein dickes Fell hast, dann eher nicht. Wenn du ein halbdickes Fell hast, dann ja. Wichtig ist nur, dass wenn du sie bezahlst, im Verwendungszweck der Überweisung klar steht wofür sie sind.

Ärger bedeutet es so oder so, denn die wollen schließlich alles Geld.

quote:
Was heißt wiedersprechen? In welcher Form kann ich gegen die Inkassogebühren wiederspechen?

Formlos per Brief(Einschreiben). Zum Beispiel:
quote:
Hallo.

Hiermit widerspreche ich den Forderungen.

Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG. Ich untersage Ihnen Folgemaßnahmen, beispielsweise Schufa-Einträge oder Mahnbescheide.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
ABCHarry
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja aber werden die sich damit zufrieden geben? Wohl eher nicht oder? Die werden ja nicht, nur weil ich ihnen einen schönen Brief schreibe, auf Ihre Inkassogebühren verzichten.. oder?

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-- Editiert ABCHarry am 08.01.2013 15:20

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#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Das meinte @mepeisen mit "Dickes Fell". Es werden mit Sicherheit noch weitere Drohbriefe kommen, in denen mit gerichtlichen Maßnahmen, Konto- und Lohnpfändungen etc. gedroht wird. Sollte dir das zu Schaffen machen, dann zahle. Ansonsten hefte die Briefe fein säuberlich ab und tue nichts. Nur einem gerichtlichen Mahnbescheid solltest du begründungslos widersprechen.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#7
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Weiter nerven und drohen werden sie auf jeden Fall. Sobald sie aber einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen oder Klage erheben, gehen sie selbst ein Kostenrisiko ein.

Ich kann zwar auch nicht wirklich zu etwas raten, sehe aber (meine Meinung) die Gefahr eines verlorenen Prozesses nicht sehr hoch. Ganz ausschließen kann man es aber nicht - manche versuchen es auf gut Glück.

Erfahrungsgemäß läuft es nach einem Widerspruch wie folgt:

- es kommen noch ein paar Inkassoschreiben, wo wechselnd gedroht wird und immer höhere Gebühren gefordert werden, oder aber "günstige" Vergleichsangebote gemacht werden. Ständig steigende Inkassogebühren nach Widerspruch muss man definitiv nicht zahlen.

- irgendwann melden sich Anwaltskanzleien (meist Masseninkasso ohne initiale Einzelfallprüfung, also erst mal nur Computerschreiben), die auch noch mal Forderungen stellen, oft unseriöser Weise auch noch die Inkassokosten zusätzlich zu Anwaltskosten; die Drohschiene läuft weiter.

- dann schläft es irgendwann ein, oder es kommt tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage. Mahnbescheid gegenüber Gericht widersprechen, bei Klage muss man sich qualifiziert verteidigen. Schon der MB dürfte aber bei so zweifelhaften Sachen eher selten sein.

- nach 3 ganzen Kalenderjahren (nach 2013 also: 2014, 2015, 2016 -> Anfang des Jahres 2017) ist die Sache schließlich verjährt. Dann muss man grundsätzlich nicht mehr zahlen.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Kurz darauf habe ich den nächsten Brief erhalten - diesmal von dem Inkassounternehmen Segoria - in dem die Zahlung der noch offenen 6€ gefordert werden +32,50€ Inkassokosten. Ich habe nicht reagiert. Gestern habe ich eine SMS von Segoria erhalten in der ich aufgefordert werde den offenen Betrag von 38,50€ inerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Die Gebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

Ich würde nichts mehr überweisen

Schläft ein

Abgesehen davon ist die rechtsprechung ohnehin nicht unbedingt inkassofreundlich

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

Formulierungsvorschlag (per Fax)

....Sehr geehrtes Inkassobüro - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - Unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per telefon - ......

Rechne trotzdem damit das man Dir in 2 oder 3 weiteren Schreiben die Rechtmäsigkeit von Inkassogebühren zu erklären versucht ;-))

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Klarna
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Kunde,

sollten Sie eine Rechnung einmal nicht rechtzeitig begleichen können, ist es möglich, Ihre Zahlungsfrist selbst bis zu 10 Tage nach hinten zu verschieben. Dies können Sie tun, indem Sie sich auf unserer Homepage www.klarna.de mit Ihrer Rechnungsnummer und Ihrem Geburtsdatum einloggen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird automatisch eine Mahnung verschickt. Deshalb ist es wichtig, dass sich Kunden an unseren Kundendienst wenden, wenn Zahlungen verspätet geleistet werden. So kann zeitnah eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Kontaktieren Sie gerne den Kundendienst von Segoria (Montag - Donnerstag von 08:00 ̶ 17:00 Uhr, Freitag von 08:00 ̶ 16:00 Uhr unter Telefon (0 69) 33 29 64 15 oder über kontakt@segoria.de) mit Verweis auf unseren Eintrag. Vielleicht ist hier eine kulante Behandlung Ihres Anliegens möglich.

Ihr Klarna Team


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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hat man evtl Angst das der TE aufgrund der Forenbeiträge die Inkassogebühren nicht zahlt ;-))

Auf das in Aussicht gestellte Kulanz "Angebot" des Klarna Call Agent würde ICH nicht eingehen denn es besteht überhaupt kein Handlungsbedarf
Warum auch ?
Die Hauptforderung ist inkl Mahngebühr zweckgebunden beglichen und da es sich bei Klarna um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt werden die gebühren des Finanzdienstleisters aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung nicht eingeklagt



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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hat man evtl Angst das der TE aufgrund der Forenbeiträge die Inkassogebühren nicht zahlt ;-))

Auf das in Aussicht gestellte Kulanz "Angebot" des Klarna Call Agent würde ICH nicht eingehen denn es besteht überhaupt kein Handlungsbedarf
Warum auch ?
Die Hauptforderung ist inkl Mahngebühr zweckgebunden beglichen und da es sich bei Klarna um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt werden die gebühren des Finanzdienstleisters aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung nicht eingeklagt



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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich glaub eher, dass der Support nicht gelesen hat worum es geht :)
Seine Antwort hat so gut wie nichts mit dem Problem des TE zu tun, außer dass er vom Support dort zu kommen scheint bzw. vom Inkassobüro ;-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

seh ich auch so

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ABCHarry
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Ratschläge. Der link zu den Inkassourteilen hat mir sehr weiter geholfen. Ich werde euch auf dem Laufenden halten!
Ich werde erst mal die Füße still halten! Hab nach dem durchlesen der Urteile mir ein dickes Fell wachsen lassen ;-)

Gruß

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