Mahngericht - wie vorgehen?

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
saydokan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahngericht - wie vorgehen?

Hallo an alle,
ich, 19 Jahre alt, habe, ohne die Folgen einzukalkulieren und ihnen unbewusst, vor 3 Jahren als ich noch ca. 16 war eine Domain bei united domains gekauft, eher gemietet. Die Gebühr welche 30 Euro jährlich war/ist wurde vom Konto meiner Eltern abgezogen, da ich dieses bei der Benutzerkontoeröffnung angegeben hatte. Ich wollte zur damaligen Zeit unbedingt ein Blog mein eigen nennen, wollte so naiv ich war meine politischen Meinungen und Kommentare mit der ganzen Welt teilen weil es mich damals so interessiert hat.

Irgendwann haben es meine Eltern bei der dritten Buchung bemerkt, die 30€. Ich selber hatte das alles schon vergessen, da ich mein Blog schon gleich nach den ersten 3 Monaten aufgegeben hatte und war zuerst selber verwundert. Sie riefen bei einem Rechtsanwalt an und dieser meinte damals, dass sie den Betrag per Rücklastschrift zurückholen sollten falls möglich, da sie selber kein Vertrag abgeschlossen hätten, und ich nur bedingt Geschäftsfähig sei. Gesagt getan.

Nun sitze ich mit einem Mahnbescheid an meinen Namen vom Mahngericht Coburg da. 190€ + 5% mind. 15€ für jeden nichtgezahlten Tag oder Woche wollen sie haben. Ich bereue alles zutiefst doch konnte ich damals einfach nicht soweit denken und habe jetzt unglaubliche Angst, kann nachts nicht mehr einschlafen..

Was soll ich jetzt machen, wie soll ich vorgehen? Meinen Eltern Bescheid geben ja, aber wie würde es danach allgemein rechtlich aussehen? Ich habe schon alles Geld was ich habe zusammengetan um den Betrag zu zahlen, jedoch komme ich nicht einmal ansatzweise an diesen Betrag ran. Ich bin noch Schüler besuche ein Gymnasium :(

Ich danke jetzt schon sehr für Eure Hilfe und Tipps..

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hi - Zunächst bitte cool bleiben

Du warst damals 16 Jahre ;)

Eltern wissen jetzt bescheid ?
Verhältnis zu den Eltern ist einigermasen im grünen bereich ?
Haben die Eltern bzw der Vater oder die Mutter dem Vertrag bereits widersprochen ?

Wann ist der mahnbescheid gekommen ?

p.s Es spielt übrigens keine rolle wenn Du bei der Anmeldung damals "alterstechnisch" geflunkert haben solltest



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "









-- Editiert thehellion am 07.01.2015 00:19

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#2
 Von 
saydokan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Die Mahnung ist am 28 oder 29.12.2014 gekommen. Ich konnte es meinen Eltern leider nicht sagen bis jetzt.. Ich wollte es machen nachdem ich euren Rat hole. Denn wenn ich zahlen muss und nichts daran vorbeigeht dann werde ich irgendwie meine Sachen verkaufen und es dabei lassen. Falls nicht, werde ich es wohl mit meinen Eltern besprechen' aber leider kennen die sich auch sehr wenig aus und würden das glaube ich dann mit großem Ärger gegenüber mir bezahlen..

Nein haben sie leider noch nicht, ich glaube United Domains weiß nicht einmal dass ich unbefugt mich angemeldet habe.

Ich erinnere mich leider nicht mehr ganz, kann aber gut sein dass ich mich als über 18 angegeben habe :(

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du bist jetzt 19. Das heißt, du musst dich jetzt selbst darum kümmern. Deine Eltern geht das alles nichts mehr an. Zumindest im ersten Moment. Wenn sie dir helfen, dann nur damit, dass sie dir das bezahlen und du es Ihnen ggf. zurück gibst.

Die wichtigste Frage ist aber: Was genau haben deine Eltern damals erklärt? Haben sie gegenüber UnitedDomains erklärt, dass sie dem Vertrag widersprechen oder haben sie das nicht?

Hast du vorher mal was davon gehört, als du 18 warst? Haben sie dich angeschrieben und gemahnt vor dem Mahnbescheid?
Was steht beim Mahnbescheid alles an Kosten drauf?


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
saydokan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich könnte doch einfach zu einem Anwalt wenn ich über meine Eltern z.B. über Arag mitversichert bin, oder?

Meine Eltern haben damals selber nichts geklärt, sie hatten mir gesagt, dass ich denen ein Kündigungsbrief schreiben soll aber das konnte ich damals aus Angst nicht, weil ich mich glaube ich über 18 angegeben hatte, und so wahrscheinlich meine "kleinen Machenschaften" auffliegen würden und ich als Krimineller dastehe :( ach damals..
Ich glaube wir hatten 2 mal Inkasso Briefe bekommen, aber nachdem mein Vater zutiefst davon überzeugt war, dass die rechtlich nichts bekommen dürfen, hat er sie einfach nicht weiter beachtet..
Im Brief vom Mahngericht wollen sie die Grundforderung, Zinsen, Inskasso-Gebühren, Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren etc., so dass von 30€ 200€ geworden sind, vorerst.
Falls ich kostenlos zu einem Anwalt gehen kann werde ich wohl zu einem Anwalt gehen, bevor das sich in die Länge zieht. Doch wie kriege ich das raus?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Aber ich könnte doch einfach zu einem Anwalt wenn ich über meine Eltern z.B. über Arag mitversichert bin, oder?

Wenn man mitversichert ist... Dann ggf. mit den Eltern abklären. Aber wichtig ist wieder, dass du zum Anwalt gehst, da du bereits erwachsen bist.

quote:
Doch wie kriege ich das raus?

Indem deine Eltern als Inhaber der Rechtsschutzversicherung fragen und sich ggf. auch direkt eine Schadensnummer benennen lassen.

quote:
Im Brief vom Mahngericht wollen sie die Grundforderung, Zinsen, Inskasso-Gebühren, Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren etc.

Kostendopplung von Anwalts- und Inkassokosten in gleicher Angelegenheit ist sowieso nicht zulässig. Das nur nebenbei.

Wenn damals weder auf die Minderjährigkeit hingewiesen wurde noch gekündigt wurde, ist man natürlich in einer denkbar ungünstigen Situation. Ob man da jetzt noch nachträglich geltend machen kann, dass du minderjährig warst, wage ich zu bezweifeln.
Wenn du allerdings persönlich nie eine Mahnung bekommen hattest, die immer nur an den Vater adressiert waren, könnte man sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, dass man gar nicht korrekt in Verzug gesetzt wurde. Tja...


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wenn du allerdings persönlich nie eine Mahnung bekommen hattest, die immer nur an den Vater adressiert waren, könnte man sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, dass man gar nicht korrekt in Verzug gesetzt wurde. Tja... <hr size=1 noshade>

Dann irritiert aber, dass Mahnungen an den Vater adressiert wurden, der Mahnbescheid aber jetzt an den Sohn.
Evtl. hat der Vater dem Domainbetreiber doch mitgeteilt, dass der Auftrag vom Sohn kam.

Kurzum: Solange man nicht weiß, welcher Name (Vater oder Sohn) bei der Bestellung angegeben wurde, welches Geburtsdatum angegeben wurde, und was der Vater nach der Rückbuchung dem Domainbetreiber mitgeteilt hat, ist alles Stochern im Nebel.

Man wäre wohl leicht aus der Sache herausgekommen, wenn Vater und Sohn an einem Strang gezogen hätten.

Dadurch dass der Vater in Aktionismus verfallen ist (Anwalt, Rückbuchung, und wahrscheinlich Schriftverkehr mit dem Domainbetreiber, dessen Inhalt du nicht kennst) könntest du in eine ungünstige Position geraten sein. Aber das wäre vermeidbar gewesen, wenn man früher miteinander geredet hätte.

Wichtiger Punkt noch: Sehe ich das richtig, dass die ersten beiden Male die Jahresgebühr erfolgreich vom Konto der Eltern abgebucht wurde und(!) dass mindestens bei der ersten Abbuchung du noch minderjährig warst?
Wenn ja, dann wäre das eine konkludente Zustimmung der Eltern zum Vertragsabschluss des damals minderjährigen Kindes gewesen.
D.h. gegen die Wirksamkeit des Vertrags (und die Zahlung der Jahresgebühr) käme man wohl nicht mehr an. Aber die zusätzlichen Anwalts- / Inkassokosten / Zinsen müssten dann wohl die Eltern übernehmen. Denn dem Vertrag (einschließlich der Verwendung des elterlichen Kontos) wäre konkludent zugestimmt worden ...





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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Evtl. hat der Vater dem Domainbetreiber doch mitgeteilt, dass der Auftrag vom Sohn kam.

Bedeutet ja trotzdem nicht, dass der Sohn bereits in Verzug gesetzt wurde

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Bedeutet ja trotzdem nicht, dass der Sohn bereits in Verzug gesetzt wurde <hr size=1 noshade>

Schwierig. Es könnte ja eine kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin vertraglich vereinbart sein. Außerdem würde man doch automatisch in Verzug geraten, wenn Lastschriftzahlung vertraglich vereinbart war und die Lastschrift nach der Abbuchung widerrufen wird.

Mir scheint die Argumentation "Eltern haben dem Vertrag UND der Abbuchung vom elterlichen Konto durch die Zahlung der ersten beiden Jahresrechnungen konkludent zugestimmt" aussichtsreicher.
Dann könnte man die Anwalts-/Inkasso/-Verfahrenskosten auf die Eltern abwälzen und der Sohn hätte "nur" die normale Jahresgebühr an der Backe.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Abbuchung wurde ja lt Eimgangsposting storniert oder ?

...Evtl hat der vater oder die Mutter das Geschäft des Sohnemanns bereits schriftlich widerrufen und von dem Widerruf exisitiert noch eine Kopie ;)

Wichtig wäre es auf jeden Fall dann die Eltern einzuweihen !!!

Wie oben gesagt ist es nicht schlimm wenn Du bei der Altersangabe geflunkert hast









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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#10
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

quote:
... Irgendwann haben es meine Eltern bei der dritten Buchung bemerkt ...


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Also scheinen die ersten beiden Jahresbeiträge "vorbehaltlos" bezahlt worden zu sein.

-- Editiert Inkassosachbearbeiter am 09.01.2015 07:09

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