Mahngebühren zu hoch?

17. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dani8207
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahngebühren zu hoch?

Folgendes. Es besteht eine Forderung, die in der nächsten Zeit beglichen wird, nur erscheint mir die Forderung für das erste Mahnschreiben mit 70 euro sehr hoch.
Das ist fast so hoch wie der eigentliche Schuldbetrag von 74,95 euro.
Das Schreiben wurde zudem per Mail zugesendet auf Nachfrage schrieb man mir:


"_die Kosten unsere Beauftragung ergibt sich aus einer 1,3 er Gebühr gem. Nr. 2300 VV RVG i.V.m. Nr. 7002, 7008 VV RVG, dies ergibt 70,20€. Ab dem 03.10.2017 bzw. dem 27.10.2017 befanden Sie sich in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt haften Sie nach §§280 I, II, 286 BGB für sämtliche Schäden, die Beauftragung eines Rechtsanwalts und die damit entstehenden Kosten sind von einem solchen Schadensbegriff umfasst.
Sollten Sie den Betrag in Raten zahlen wollen entstünde eine außergerichtliche Einigungsgebühr in Höhe von 81,00€, diese ergibt sich aus Nr. 1000 VV RVG i.V.m. Nr. 7002, 7008 VV RVG."

Dazu kommen mahnauslagen von 11,50 euro
Plus 70, 20 euro sind insgesamt 81,70, die ich jetzt an das Inkasso Büro zahlen soll. PLUS dem Betrag den ich schuldig bin, nämlich 74,96 euro.
Ich soll insgesamt 157,60 euro zahlen.
Das kann ich in zwei Raten zahlen.. dann kommen da aber nochmal 80 euro Einigungsgebühr drauf.
Heisst von den ursprünglichen knapp 75 euro werden dann 237, 60euro...
Ist das so wirklich richtig????


Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie viele Mahnungen gab es denn? Bei 11,50€ Mahngebühren müssten das ja 5 bis 10 Briefe gewesen sein.

Was für eine Forderung ist das? Wie ist die Geschichte dazu? Wer ist Gläubiger? Welches Inkasso?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dani8207
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Gläubiger ist Weltbild.
Inkasso Unternehmen bs Gabriel-Recht.de
Es gab insgesamt 2 E-Mails. Keine Briefpost.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK, sind wohl Anwälte. Eine direkte Verbindung zwischen denen und der Weltbild ist auf die Schnelle nicht erkennbar.

Wenn es nur eMails gab, dann gibt es meiner Meinung nach Anspruch auf 0,00€ Inkassokosten.

Ich würde denen schreiben, man würde gerne den Vertrag zwischen Weltbild und Inkasso in Kopie sehen, sowie ein Arbeitsprotokoll und einen Nachweis, dass die 70,20€ von Weltbild bezahlt wurden. Zwecks Überprüfung, ob wirklich ein Schaden in dieser Höhe entstand. Darüber hinaus einen Nachweis der behaupteten Mahngebühren (Stromkosten, Serverkosten, Angabe der monatlich versandten eMails).

Dann natürlich schleunigst die Hauzptforderung und großzügige 2,50€ für Briefporto und Zinsen zweckgebunden überweisen.

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1x Hilfreiche Antwort

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