Mahngebühren zahlen?

19. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sis08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahngebühren zahlen?

Hallo!

Ich habe folgende Frage: Ich habe von der Firma fairparken ein Knöllchen bekommen, welches ich auch direkt bezahlt habe. Ich der Eile ist mir jedoch ein Fehler unterlaufen, denn ich habe den Verwendungszweck vergessen auszufüllen. Entsprechend konnte die Zahlung wohl nicht zugeordnet werden. Nun kommen wir grade aus dem Urlaub zurück, da haben wir schon die "letzte außergerichtliche Mahnung" im Briefkasten. Die Fa. fairparken stellt mir neben den ursprünglichen Kosten von 19,90 außerdem 10 Euro Mahngebühr in Rechnung. Ist das gerechtfertigt? Prinzipiell bin ich ja bereit Mahngebühren zu zahlen, hier fehlt aber meiner Meinung nach die Verhaltnismäßigkeit. Kann mir jemand sagen, ob ich tatsächlich die 10 Euro zahlen muss?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es dürfen - wenn überhaupt - maximal die direkt entstehenden Sachkosten verlangt werden. Briefporto und ähnliches. Je nach Gericht zwischen 1€ bis maximal 2,50€.

Kam das Geld denn zurück?
Wenn nicht würde ich die anschreiben und auf die Überweisung aufmerksam machen und die Mahnung zurückweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sis08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, mepeisen. Das Geld wurde korrekt von meinem Konto abgebucht und kam nicht zurück. Ich war davon ausgegangen, dass ich eventuell aufgrund fehlender Sorgfalt die Mahngebühr (also dann max. 2,50 Euro) zahlen muss?

-- Editiert von Sis08 am 20.08.2017 14:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sicher hast du einen Fehler gemacht. Aber zwei Dinge sind entscheidend:

A) Die dürfen Geld, was sie nicht zuordnen können, auch nicht einfach so einstecken und es behalten. Wäre das Geld zurückgekommen, wäre es vielleicht etwas anders.

B) Offenbar kennen die dich auch namentlich, sonst könnten die nicht anschreiben. Bedeutet: Die können das Geld auch anhand deines Namens (also Kontoinhaber-Name bei der Überweisung) problemlos zuordnen.

Wenn die keinen Bock haben, das Geld richtig zuzuordnen, obwohl sie das könnten, ist das erst mal deren Problem. Egal ob du nun einen Fehler gemacht hast oder nicht. So würde ich argumentieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Auch ich würde nichts zahlen. Einfach auf die Überweisung hinweisen und ggf die Kopie der Überweisung hinschicken. Je nach Name dürfte es sonst schwierig sein bei der Zuordnung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die können das Geld auch anhand deines Namens (also Kontoinhaber-Name bei der Überweisung) problemlos zuordnen.

Nö.
Es gibt durchaus Namensgleichheiten. Und ist auch die Frage ob der Name des Kotoinhabers überhauft übermittelt wurde.



Ich würde denen den Nachweis das gezahlt wurde zusenden und bezüglich der Manhnkosten den Rechtsweg anheimstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sis08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, danke an Euch alle!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sis08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, noch ein Fehler. Die 10 Euro sind nicht Mahngebühr sondern Bearbeitungsgebühr für Halterermittlung, wie ich grade nochmal nachgelesen habe. Ich hatte an dem Tag einen Zettel an der Windschutzscheibe, und habe daraufhin überwiesen. Fairparken schreibt:

Zitat:
"Da auf die Zahlungsaufforderung bis heute keine Reaktion ihrerseits erfolgte, sehen wir uns gezwungen, zusätzlich zur Vertragsstrafe eine Bearbeitungsgebühr für die gemäß § 39 StVG erfolgte Halterermittlung in Höhe von 10,00 EUro zu erheben."

Zitat Ende

Muss ich dann wohl doch zahlen, oder?! Wenn ich es richtig sehe,war es Ihnen demnach nicht möglich, die Zahlung zuzuordnen, auch wenn sie es versucht hätten.

-- Editiert von Sis08 am 20.08.2017 22:54

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Warum nur schreibe ich die Frage bzw. Anmerkung, dass die dich offenbar kannten?
Das ändert die Sachlage schon einiges. Zwar ist dann sehr fragwürdig, warum die das Geld behalten haben, aber es war dann nicht mehr zuzuordnen. Die 10€ würde ich dann noch bezahlen und dann einen klärenden Brief hinschicken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.740 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.