Hallo!
Ich habe folgende Frage: Ich habe von der Firma fairparken ein Knöllchen bekommen, welches ich auch direkt bezahlt habe. Ich der Eile ist mir jedoch ein Fehler unterlaufen, denn ich habe den Verwendungszweck vergessen auszufüllen. Entsprechend konnte die Zahlung wohl nicht zugeordnet werden. Nun kommen wir grade aus dem Urlaub zurück, da haben wir schon die "letzte außergerichtliche Mahnung" im Briefkasten. Die Fa. fairparken stellt mir neben den ursprünglichen Kosten von 19,90 außerdem 10 Euro Mahngebühr in Rechnung. Ist das gerechtfertigt? Prinzipiell bin ich ja bereit Mahngebühren zu zahlen, hier fehlt aber meiner Meinung nach die Verhaltnismäßigkeit. Kann mir jemand sagen, ob ich tatsächlich die 10 Euro zahlen muss?
Mahngebühren zahlen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Es dürfen - wenn überhaupt - maximal die direkt entstehenden Sachkosten verlangt werden. Briefporto und ähnliches. Je nach Gericht zwischen 1€ bis maximal 2,50€.
Kam das Geld denn zurück?
Wenn nicht würde ich die anschreiben und auf die Überweisung aufmerksam machen und die Mahnung zurückweisen.
Vielen Dank für die Antwort, mepeisen. Das Geld wurde korrekt von meinem Konto abgebucht und kam nicht zurück. Ich war davon ausgegangen, dass ich eventuell aufgrund fehlender Sorgfalt die Mahngebühr (also dann max. 2,50 Euro) zahlen muss?
-- Editiert von Sis08 am 20.08.2017 14:16
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Sicher hast du einen Fehler gemacht. Aber zwei Dinge sind entscheidend:
A) Die dürfen Geld, was sie nicht zuordnen können, auch nicht einfach so einstecken und es behalten. Wäre das Geld zurückgekommen, wäre es vielleicht etwas anders.
B) Offenbar kennen die dich auch namentlich, sonst könnten die nicht anschreiben. Bedeutet: Die können das Geld auch anhand deines Namens (also Kontoinhaber-Name bei der Überweisung) problemlos zuordnen.
Wenn die keinen Bock haben, das Geld richtig zuzuordnen, obwohl sie das könnten, ist das erst mal deren Problem. Egal ob du nun einen Fehler gemacht hast oder nicht. So würde ich argumentieren.
Auch ich würde nichts zahlen. Einfach auf die Überweisung hinweisen und ggf die Kopie der Überweisung hinschicken. Je nach Name dürfte es sonst schwierig sein bei der Zuordnung.
ZitatDie können das Geld auch anhand deines Namens (also Kontoinhaber-Name bei der Überweisung) problemlos zuordnen. :
Nö.
Es gibt durchaus Namensgleichheiten. Und ist auch die Frage ob der Name des Kotoinhabers überhauft übermittelt wurde.
Ich würde denen den Nachweis das gezahlt wurde zusenden und bezüglich der Manhnkosten den Rechtsweg anheimstellen.
Alles klar, danke an Euch alle!!
Ok, noch ein Fehler. Die 10 Euro sind nicht Mahngebühr sondern Bearbeitungsgebühr für Halterermittlung, wie ich grade nochmal nachgelesen habe. Ich hatte an dem Tag einen Zettel an der Windschutzscheibe, und habe daraufhin überwiesen. Fairparken schreibt:
Zitat:
"Da auf die Zahlungsaufforderung bis heute keine Reaktion ihrerseits erfolgte, sehen wir uns gezwungen, zusätzlich zur Vertragsstrafe eine Bearbeitungsgebühr für die gemäß § 39 StVG
erfolgte Halterermittlung in Höhe von 10,00 EUro zu erheben."
Zitat Ende
Muss ich dann wohl doch zahlen, oder?! Wenn ich es richtig sehe,war es Ihnen demnach nicht möglich, die Zahlung zuzuordnen, auch wenn sie es versucht hätten.
-- Editiert von Sis08 am 20.08.2017 22:54
Warum nur schreibe ich die Frage bzw. Anmerkung, dass die dich offenbar kannten?
Das ändert die Sachlage schon einiges. Zwar ist dann sehr fragwürdig, warum die das Geld behalten haben, aber es war dann nicht mehr zuzuordnen. Die 10€ würde ich dann noch bezahlen und dann einen klärenden Brief hinschicken.
Und jetzt?
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