Mahnbescheid zur Hemmung der Verjährung

31. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
tvtotal
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Mahnbescheid zur Hemmung der Verjährung

Hallo, ist es möglich, noch heute (31.12.) einen Mahnbescheid zur Hemmung der Verjährung zu beantragen?
Guten Rusch :)

-- Editiert von Moderator am 31.12.2016 15:56

-- Thema wurde verschoben am 31.12.2016 15:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ja.

Jedes Gericht hat einen Nachtbriefkasten, der nach 24 Uhr geleert wird.

Ein MAB kann aber auch online beantragt werden. Allerdings sollte man das nicht unbedingt auf den letzten Drücker machen, da es auch schon vorgekommen ist, dass die Server überlastet waren.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tvtotal
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Berry,

danke für die Antwort. Ich habe nun gelesen, dass die Verjährung aufgrund des Wochenendes erst nach Ablauf des nächsten Werktages, also nach dem 02.01.2017 23:59:59 Uhr , eintritt, weil laut BGB eine Regelfrist nicht auf Wochenenden und Feiertagen enden kann/darf.

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/anspruch_und_verjaehrung.htm

Sollte korrekt sein, oder?

Gruß Werner

-- Editiert von tvtotal am 31.12.2016 15:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)



Zitat (von tvtotal):
Hallo Berry,

danke für die Antwort. Ich habe nun gelesen, dass die Verjährung aufgrund des Wochenendes erst nach Ablauf des nächsten Werktages, also nach dem 02.01.2017 23:59:59 Uhr , eintritt, weil laut BGB eine Regelfrist nicht auf Wochenenden und Feiertagen enden kann/darf.

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/anspruch_und_verjaehrung.htm

Sollte korrekt sein, oder?

Gruß Werner

-- Editiert von tvtotal am 31.12.2016 15:29


Ja.

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