Mahnbescheid von Sasse & Partner

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Mahnbescheid, Splendid, Urheberrechtsverletzung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Mahbbescheide werden für die Splendid Film GmbH versandt

Offenbar beantragt die Kanzlei Sasse & Partner derzeit vermehrt Mahnbescheide, nachdem Abgemahnte zwar eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, aber keine Zahlung auf die ursprünglich ausgesprochene Abmahnung geleistet haben. Wie es aus mehreren Mandatsanfragen bekannt geworden ist, werden die jeweiligen Mahnbescheid im Auftrag der Splendid Film GmbH erwirkt. Entgegen der ursprünglichen Anforderung von 800 € werden nun Beträge im Rahmen von etwas mehr als 1200 € eingefordert.

Wichtig ist, dass auf den Mahnbescheid jenem Fall reagiert werden muss, da dieser andernfalls bestandskräftig werden kann und auf seiner Grundlage ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann. Diesem ist dann die Zwangsvollstreckung bei dem Schuldner möglich.

Aus diesem Grund sollte gegen den Mahnbescheid zunächst Widerspruch in vollem Umfang eingelegt werden das weitere Vorgehen in der Sache sollte nach Möglichkeit mit einem Anwalt besprochen werden, alternativ kann jedoch auch abgewartet werden, ob eine Klagebegründung folgt. Dann aber sollte in jedem Fall ein Anwalt kontaktiert werden, um eine fachkundige Verteidigung gegen die Klage zu ermöglichen.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung Sasse & Partner: Deadheads (Film)