Mahnbescheid von KSP-Anwälte WAS TUN?

16. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
tester08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 39x hilfreich)
Mahnbescheid von KSP-Anwälte WAS TUN?

Hallo,
Ich habe ein großes Problem.
Zur Vorgeschichte.
Ich habe etwas über Ebay verkauft.
Der Käufer entschied sich nach Erhalt der Ware, das Handy wieder zurück zu schicken, weil es ihm nicht gefallen hat.
Paypal behielt einen Betrag von 94,89€ ein.
Nach einiger Zeit erhielt ich ein Mahnschreiben von KSP und 2 Anrufe, in der sie mich aufforderten zu zahlen.
Heute habe ich einen Mahnbescheid erhalten mit der Forderung in Höhe von 191,70€
Was soll ich nun tun? Bin ich aus der Sache raus, wenn ich die 94,89€ wieder zu Paypal überweise um den negativen Kontostand auszugleichen?

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35 Antworten
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#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Den beschriebenen Vorgang versteht so kein Mensch ...
Wenn die Forderung seitens PayPal zu Recht besteht, dann ist auch der Verzugsschaden, in dem Fall die RA Gebühr, fällig.
Besteht die nicht zu Recht, wäre es töricht, die Forderung zu erfüllen!? In dem Fall müsste man, binnen 14 Tagen, Widerspruch gegen den Mahnbescheid beim Mahngericht einreichen.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tester08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 39x hilfreich)

Also im gewissen Sinne ist es berechtigt. Da der Käufer die Ware zurück geschickt hat. Ich habe den Betrag den Paypal mir dann vom Konto eingezogen hat nicht ausgeglichen.
Warum, weil ich es absurd finde, das wenn jemand etwas kauft und dann, wenn er sich doch umentschieden hat, so einfach den Kauf rückgängig machen kann. Somit umgeht der Käufer ja die ausgeschlossenen Rücknahme. Aber egal.
Meine Frage ist, wenn ich den Betrag auf meinem Paypalkonto jetzt ausgleiche, was ja möglich ist, ob sich dann die Sache mit dem Mahnbescheid erledigt hat. Weiss leider garnicht, was ich jetzt mit dem Mahnbescheid machen soll.
Die 95€ würde ich ja zahlen aber ein Aufschlag von 100€ für nichts ist mir ehrlich gesagt auch zu viel.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist, wenn ich den Betrag auf meinem Paypalkonto jetzt ausgleiche, was ja möglich ist, ob sich dann die Sache mit dem Mahnbescheid erledigt hat.


Aufpassen! Wenn Sie dem Mahnbescheid (und den folgenden Vollstreckungsbescheid) nicht widersprechen, dann bekommen die KSP Anwälte einen vollstreckbaren Titel gegen Sie (für die vollen EUR 191). Da Paypal vermutlich Ihre Bankverbindung hat, wird Ihr Bankkonto alsbald gepfändet werden.
Da hilft auch nicht, wenn Sie die EUR 94,- zahlen. Dann wird KSP eben den Restbetrag per Pfändung/Gerichtsvollzieher bei Ihnen eintreiben.

Deshalb -> Widerspruch Mahnbescheid per Einschreiben an das Mahngericht

Widerspruch nicht zurückziehen, egal, was Ihnen KSP danach schreibt.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass KSP/Paypal klagen wird.
Wenn es ein Verkauf Privat zu Privat war, dann ist sowieso strittig, ob der Verkäufer dem Käufer das Geld zurückerstatten muss.
Die Paypal AGBs, die Paypal berechtigen das Geld einzubehalten, müssen nicht unbedingt wirksam sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

@ Steffen Meier

genau so ist es !

Das einzige hier noch Interessante ist eigentlich:
Verkauf als Privat oder Gewerbe

Bei Privatverkauf die Rücknahme ausgeschlossen ?

mfg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tester08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 39x hilfreich)

es handelt sich um einen Privatverkauf wo natürlich die Rücknahme ausgeschlossen wurde.
Der Käufer hat den Käuferschutz beantragt und dabei angegeben, das das Gerät was er von mir gekauft hatte einen Mangel hat. Dieser Mangel war aber auch so angegeben.
Aber das tut ja am Ende nix mehr zur Sache. Fakt ist ja, das ich das Paypalkonto nicht ausgeglichen habe.
...Also soll ich dem Anspruch insgesamt wiedersprechen?
Was passiert dann?
Kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren?
Wird der Betrag den ich zahlen soll noch höher?
Habe ich, nach dem Widerspruch immernoch die Chance das Geld einfach zu überweisen, wenn es zu einem Verfahren kommt?
Hab leider keine Ahnung auf diesem Gebiet, deswegen die Fragen


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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
...Also soll ich dem Anspruch insgesamt wiedersprechen?
Was passiert dann?
Kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren?


Ja, vollständig widersprechen und per Einschreiben zurück an das Mahngericht (nicht KSP)!!!

Danach erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen einen Drohbrief von KSP, dass Sie böse sind, dass Sie verklagt werden und dass Sie den Widerspruch zurückziehen sollen.
Diesen Brief kann man gerne ignorieren.

Ja, es kann zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Aber das ist extrem unwahrscheinlich, denn die Rechtslage ist extrem ungünstig für Paypal.
Wie gesagt: Paypal / KSP klagen aufgrund der unklaren Rechtslage i.d.R. nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tester08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 39x hilfreich)

Hey.erstmal danke für die informativen Antworten.
Hab selber mal ein wenig gegoogelt und es scheint tatsächlich so zu sein, das paypal nach dem mahnbescheid aufgibt. zumindest hoff ich das mal.
PS: was passiert denn wenn die klagen?
kann ich dann trotzdem noch den geforderten betrag zahlen und dann hat sich das erledigt oder wie läuft das dann?

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.03.2011 09:39:12
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tester08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 39x hilfreich)

ne.das mach ich per einschreiben. ist sicherer als ein fax.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.03.2011 09:39:12
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Man hätte aber die Sicherheit, das man kontrollieren kann, ob das Schreiben eingegangen ist ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12317.03.2011 09:39:12
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Wenn die Post den Brief verschlampt, gibt es keinen Eintrag und die Widerspruchsfrist läuft ab ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.03.2011 09:39:12
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Die Post verschlampt fast keinen Brief, der Eingang des Widerspruchs kann auch telefonisch abgefragt werden.

Mensch @Kreuz w e n z e l (J)
Das ist doch mal wieder einfach nur Schafskäse vom BIO Bauer
Warum gibt es dann überhaupt die Möglichkeit Post per Einschreiben zu verschicken ?



-- Editiert am 17.03.2011 08:46

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
tester08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 39x hilfreich)

Ob Einschreiben oder nicht ist doch hier garnicht das Thema.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich bin ebenfalls der Meinung das aufgrund der AGBs und des Firmensitzes diese Forderung nicht durchsetzungsfähig ist !
Informationen über eine durchgezogene Klage ist im Netz nicht zu finden
Die Frage ist : Willst Du paypal weiterhin nutzen ?

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
tester08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 39x hilfreich)

das mit paypal war eine einmalige sache. Das nutz ich nie wieder!!! Ist nur die frage was auf mich zukommt wenn die wirklich klagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Meiner Meinung nach klagen die nicht !
Vollumfänglicher MB Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist wäre dann angesagt !

Durch die Zahlung lediglich der HF aufs paypal Konto anerkennst Du den Rest der Gebühren (MB /RA Kosten)












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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das war nicht seine Frage! :)

quote:
Ist nur die frage was auf mich zukommt wenn die wirklich klagen.
Dann tragen Sie die Kosten des Verfahrens, plus die Gebühren des Mahnbescheids und des Vollstreckungsbescheids und ggf. sind Sie dann auf die nächsten Jahre mit einem Eintrag bei einer der führenden Auskunfteien gesegnet ...

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ist nur die frage was auf mich zukommt wenn die wirklich klagen.

Dann tragen Sie die Kosten des Verfahrens, plus die Gebühren des Mahnbescheids und des Vollstreckungsbescheids und ggf. sind Sie dann auf die nächsten Jahre mit einem Eintrag bei einer der führenden Auskunfteien gesegnet ...


Von welchem Vollstreckungsbescheid sprichst Du?

Die Kosten des Verfahrens trägt i.d.R. der Verlierer des Verfahren. Bei der Ausgangslage bezweifele ich, dass das Paypal/KSP das Verfahren gewinnen werden.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
tester08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 39x hilfreich)

So.hab den Widerspruch per Einschreiben abgeschickt.
Na mal sehn was da noch so kommt.
Ich hoffe ihr hattet recht!!!

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Widerspruch nicht wieder zurückziehen!!!


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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12328.03.2011 09:21:27
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Mal wieder eine Glanzleistung der wertvollen Beiträge!


ganz besonders der von Pikowitzchen, der Witzfigur

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12328.03.2011 09:27:58
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
tester08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 39x hilfreich)

Hey Jungs und Mädels.
Ihr sollt euch hier nicht streiten sondern ein paar kompetente Meinungen zu meinem Problem äussern!!!!!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Hey Jungs und Mädels.
Ihr sollt euch hier nicht streiten

Och das machen die überall so ...


Widerspruch erstmal nicht wieder zurückziehen, auch wenn da Bettelbriefe kommen.

Dann nochmal melden, im Moment muss man halt mal abwarten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
tester08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 39x hilfreich)

Alles klar...
nochmal ne Frage.
Den Widerspruch habe ich am 8.03 erhalten. Es gibt ja da diese 2 Wochen Frist was ja dann am 22.03. enden würde. Kann ich also kommende Woche mit paar Briefen rechnen oder wie lange dauert das bis KSP vom Widerspruch bescheid weiss?

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
tester08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 39x hilfreich)

Es gibt neues. Fast 2 Monate war jetzt Ruhe. Heute habe ich einen Brief von KSP bekommen.
Es wurde mir eine Ratenzahlung angeboten. Dabei war auch noch eine Rücknahmeerklärung für den gerichtl. Mahnbescheid, den ich ausfüllen und hinschicken soll.
Der Brief hat diesmal sogar eine echte Unterschrift mit Stempel, also kein Massenbrief wie man es sonst kennt.
Was nun?

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4x Hilfreiche Antwort

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