Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wurden an die Falsche Adresse zugestelt

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Moppat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wurden an die Falsche Adresse zugestelt

Liebe Foren Mitglieder,

zuerst möchte ich mich für die Länge meines Posts entschuldigen, aber der Sachverhalt der mir gerade so fürchterlich Kopfschmerzen verursacht und bei dem Ihr mir unbedingt helfen müsst ist leider recht Komplex geworden. Und benötigt meiner Meinung nach all diese Angaben damit man ihn richtig einschätzen kann.

Ich habe am 5.07.2017 von meiner Hausbank erfahren das mein Konto gepfändet werden soll und es ab nun gesperrt wird. Auch mein Dispositionskredit wurde gekündigt.
In diesem Schreiben war nur Vermerkt das der Schuldner PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie, S.C.A. sein soll, was mich ein wenig verwunderte, da ich schon seit einer Weile PayPal recht häufig nutze und PayPal selber bei mir noch nie eine offene Zahlung angemahnt hat.
Nach einem längeren Telefonat mit PayPal, wurde mir bestätigt das mein PayPal Konto ausgeglichen ist, da ich ja sonst keine Transaktionen über PayPal ausführen könnte. Auf der suche nach einer möglichen Forderung ist man dann auf eine Forderung aus dem letzten Jahr gekommen, die für drei Monate offen stand. Laut Aussage von PayPal wurde diese Forderung unter Umständen an ein Inkasso unternehmen mit dem Namen „KSP Kanzlei" weiter gegeben wurden. Ich soll doch dort einmal anrufen und nachfragen.
Was mich schon sehr verwunderte, da ich nie eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung von PayPay erhalten habe. Daraufhin angesprochen meinte der PayPal Mitarbeiter am Telefon, das von PayPal ganz sicher Mahnungen als E-Mail versendet wurden, bevor das Inkasso Unternehmen hinzugezogen wurde, er mir aber nicht sagen kann, an welche E-Mail Adresse und wann diese Verschickt wurden, da er sie im System auch nicht finden kann.
Auf die E-Mail Adresse an die die gesamte Kommunikation mit PayPal gesendet wurde, wurde es jedenfalls nicht gesendet, das kann ich anhand meines E-Mail Postfaches nachvollziehen.

Dann rief ich also wie mir geraten wurde bei der KSP an und erkundigte mich, ob es einen offenen Fall unter meinem nahmen gibt.
Nach einigem hin und her, kam heraus, das es einen Fall unter meinem Namen und auch über den von PayPal erwähnten Betrag (in höhe von 75,69, welcher aber schon am 11.08.2016 beglichen wurde [ohne Kenntnis über die Mahnungen]) gibt, aber dort eine Falsche Adresse hinterlegt war.
Dies brachte dann einiges Licht ins Dunkel. Die dort hinterlegte Adresse war noch meine alte Adresse von meinem Elternhaus in Brandenburg an der Havel, mit dem ich aber aktuell nicht den engsten Kontakt Pflege.

Im Jahre 2008 zog ich für mein Studium nach Magdeburg, dort bin ich auch seit 2008 mit dem Hauptwohnsitz gemeldet. Auch alle meine Bestellungen wurden von PayPal an meine Magdeburger Adresse geliefert und auch an meinen Namen gerichtete Werbung erhalte ich von PayPal an diese Adresse.

Durch Nachfrage bei meiner Mutter wurde mir bestätigt das Briefe von der KSP und auch zwei gelbe Briefe mit meinem Namen darauf von dem Zentralen Mahngericht Berlin/Wedding bei Ihr eingegangen sind. Die beiden Briefe vom Gericht, die per einschreiben zugestellt worden sind wurden zum Gericht zurückgeschickt mit der Beschriftung „Wohnt hier nicht" und „Verzogen", doch wurden sie erneut mit einem neuen Anschreiben zugestellt in dem stand, das von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgegangen wird. Diesen Vorgang hat dann meine Mutter nicht weiter verfolgt und so konnte es zu einem Vollstreckungsbescheid kommen.

Ich erbat mir dann eine Kopie des Vollstreckungsbescheides und eine Auflistung der Forderungen von der KSP. (habe dafür auch meine richtige Adresse angegeben)

Am 11.07.2017 erhielt ich dann eine Auflistung der Forderungen sowie eine Kopie des Vollstreckungsbescheides.
Interessant fand ich schon einmal, das in dem Vollstreckungsbescheid nur ein Teil der Forderungen Vermerkt ist, die die KSP von mir haben will. z.b.: eindeutig unbegründete Forderungen wie z.b.: eine Pauschale für „Kaufmännische Mahnkosten" oder die Gebühr für eine Einwohnermeldeamtsabfrage (welche eindeutig nicht getätigt wurde, sonst hätte man ja die weitere Post an die richtige Adresse geschickt)

Daraufhin habe ich erst einmal einen Einspruch an das Mahngericht Berlin/Wedding geschickt, basierend darauf, das die Zustellung des Vollstreckungsbescheides erst am 11.07.2017 durch die Kopie der KSP wirksam wurde.

Dieses Schreiben wurde nun am 28.07.2017 vom Amtsgericht Brandenburg beantwortet und es wurde mir eine Abschrift eines Beschlusses zugesant.

In diesem Beschluss stand, das nun die Wirksamkeit der Zustellung überprüft werden soll und das Gericht bei der zuständigen Meldebehörde Auskunft über meine Einholen will.
Auch wurde mir auferlegt, das ich binnen von zwei Wochen mittels von Mietverträgen und anderen Dokumenten nachweisen soll, wann ich aus Brandenburg weggezogen und wann ich nach Magdeburg gezogen bin. (Das werde ich natürlich umgehend erledigen, habe mir auch schon eine erweiterte Meldeauskunft im Bürgerbüro geholt. In dieser wird bestätigt das ich seit 2008 Hauptwohnsitzlich in Magdeburg und in Brandenburg nur noch als Nebenwohnsitz gemeldet bin)

Des Weiteren wird mir von dem Gereicht geraten meinen Einspruch zurück zu ziehen, da durch Zahlung am 11.08.2016 der Hauptforderung die Hauptforderung unstrittig wurde und ich deshalb auch „in jedem Fall" (Zitat Beschluss vom 28.07.2017) die Kosten und Zinsen des Mahnverfahrens tragen muss. Und das ich durch Rücknahme des Einspruches die Kosten des Rechtsstreites von 105,- auf 35,- senken könnte.


Nun Meine Fragen:

1. Wie kann es sein das PayPal, ohne mir jemals eine Mahnung geschickt zu haben, einen Anwalt beauftragen kann um seine Forderungen einzutreiben. Muss ich nicht erst in Verzug geraten bevor weitere Anwaltskosten in kauf genommen werden dürfen? Kann es sein, das aus diesem Grunde sämtliche Forderungen der KSP nichtig sind?

2. In dem Pfändungsantrag an meine Bank wird ein viel höherer Betrag gefordert als in dem Vollstreckungsbescheid Vermerkt ist (schon eingangs erwähnte Posten wie EMA und pauschale Mahngebühren sind dort mit dabei), ist das rechtens?

3. Ist es überhaupt rechtens ein Mahnverfahren einzuleiten, wenn doch eine Lastschriftermächtigung vorhanden ist und diese doch auch sonst zur Begleichung von Forderungen von PayPal genutzt wird.

4. Ist es rechtens das die KSP im Namen von PayPal schulden eintreibt, die mir von PayPal auf meinem Online Kontostand gar nicht angezeigt werden?
So kann ich mir doch gar nicht eines Verzuges bewusst werden.
(die schuld wurde auch nicht an die KSP verkauft, der gläubiger ist weiterhin PayPal)

Mittlerweile werden über 200,- gefordert, obwohl die Hauptforderung schon seit einem Jahr selbstständig beglichen wurde und mir seit dem seitens von PayPal keine weitere Forderung zugetragen wurde.
Wie soll ich nun reagieren? Muss ich wirklich in „jedem Fall" wie das Amtsgericht Brandenburg behauptet die Kosten der KSP bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen,
Moppat

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9 Antworten
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#1
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Moppat):
Im Jahre 2008 zog ich für mein Studium nach Magdeburg, dort bin ich auch seit 2008 mit dem Hauptwohnsitz gemeldet. Auch alle meine Bestellungen wurden von PayPal an meine Magdeburger Adresse geliefert und auch an meinen Namen gerichtete Werbung erhalte ich von PayPal an diese Adresse.


Es wäre mir jetzt neu, dass man bei PayPal Waren bestellen kann. Wohl eher wurden die Waren bei anderen Firmen bestellt, wo man dann zum Zeitpunkt der Bestellung die aktuelle Adresse angegeben hat.

Zitat:
Am 11.07.2017 erhielt ich dann eine Auflistung der Forderungen sowie eine Kopie des Vollstreckungsbescheides.
Interessant fand ich schon einmal, das in dem Vollstreckungsbescheid nur ein Teil der Forderungen Vermerkt ist, die die KSP von mir haben will. z.b.: eindeutig unbegründete Forderungen wie z.b.: eine Pauschale für „Kaufmännische Mahnkosten" oder die Gebühr für eine Einwohnermeldeamtsabfrage (welche eindeutig nicht getätigt wurde, sonst hätte man ja die weitere Post an die richtige Adresse geschickt)


In der Auflistung werden gerne die Kosten aus dem Vollstreckungsbescheid sowie die danach aufgelaufenen Kosten ohne Unterscheidung genannt. Um beurteilen zu können, was aus unserer Sicht zulässig ist und was nicht, würden wir eine (anonymisierte) Kopie der Auflistung und des Vollstreckungsbescheids benötigen. Die kann man bei einem Bilderhoster hochladen und dann hier verlinken. Die EMA kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt sein.

Zitat:
Daraufhin habe ich erst einmal einen Einspruch an das Mahngericht Berlin/Wedding geschickt, basierend darauf, das die Zustellung des Vollstreckungsbescheides erst am 11.07.2017 durch die Kopie der KSP wirksam wurde.


Was aufgrund dieser Aussage möglicherweise eine falsche Annahme war:

Zitat:
(Das werde ich natürlich umgehend erledigen, habe mir auch schon eine erweiterte Meldeauskunft im Bürgerbüro geholt. In dieser wird bestätigt das ich seit 2008 Hauptwohnsitzlich in Magdeburg und in Brandenburg nur noch als Nebenwohnsitz gemeldet bin)


Eine Zustellung an den Zweitwohnsitz ist unter Umständen durchaus wirksam möglich. Und in deinem Fall spricht für mich einiges dafür.

Zitat:
Des Weiteren wird mir von dem Gereicht geraten meinen Einspruch zurück zu ziehen,
Und das ich durch Rücknahme des Einspruches die Kosten des Rechtsstreites von 105,- auf 35,- senken könnte.


Vermutlich kam das Gericht zur gleichen Einschätzung wie ich. Daher die Empfehlung. Die genannten Kosten beziehen sich übrigens auf das Einspruchsverfahren und nicht auf den Vollstreckungsbescheid! Du solltest dir also überlegen, ob du zusätzlich noch 105 Euro oder nur 35 Euro mehr bezahlst.

Zitat:
1. Wie kann es sein das PayPal, ohne mir jemals eine Mahnung geschickt zu haben, einen Anwalt beauftragen kann um seine Forderungen einzutreiben. Muss ich nicht erst in Verzug geraten bevor weitere Anwaltskosten in kauf genommen werden dürfen? Kann es sein, das aus diesem Grunde sämtliche Forderungen der KSP nichtig sind?


Nein, denn laut deiner eigenen Aussage warst du sehr wohl für einen entsprechenden Zeitraum in Verzug:

Zitat:
Auf der suche nach einer möglichen Forderung ist man dann auf eine Forderung aus dem letzten Jahr gekommen, die für drei Monate offen stand. Laut Aussage von PayPal wurde diese Forderung unter Umständen an ein Inkasso unternehmen mit dem Namen „KSP Kanzlei" weiter gegeben


Zitat:
2. In dem Pfändungsantrag an meine Bank wird ein viel höherer Betrag gefordert als in dem Vollstreckungsbescheid Vermerkt ist (schon eingangs erwähnte Posten wie EMA und pauschale Mahngebühren sind dort mit dabei), ist das rechtens?


Sofern es sich um rechtmäßige Zusatzkosten handelt (siehe meine Erläuterungen nach dem zweiten Zitat), ist das durchaus möglich.

Zitat:
3. Ist es überhaupt rechtens ein Mahnverfahren einzuleiten, wenn doch eine Lastschriftermächtigung vorhanden ist und diese doch auch sonst zur Begleichung von Forderungen von PayPal genutzt wird.


Sofern das Konto zu jeder Zeit gedeckt war und es zu keiner Rücklastschrift kam, sollte das eigentlich nicht passieren. Wie kann es bei vorhandenen Lastschriftermächtigung aber sonst sein, dass ein Betrag über drei Monate offen war und dann erst von dir beglichen wurde:

Zitat:
Nach einigem hin und her, kam heraus, das es einen Fall unter meinem Namen und auch über den von PayPal erwähnten Betrag (in höhe von 75,69, welcher aber schon am 11.08.2016 beglichen wurde [ohne Kenntnis über die Mahnungen]) gibt


Zitat:
4. Ist es rechtens das die KSP im Namen von PayPal schulden eintreibt, die mir von PayPal auf meinem Online Kontostand gar nicht angezeigt werden?
So kann ich mir doch gar nicht eines Verzuges bewusst werden.


Die Schulden standen nach deiner eigenen Aussage zumindest mal für drei Monate auf deinen Konto. Du hattest daher ein viertel Jahr lang Zeit, dir über den Verzug bewusst zu werden. Falls es zudem zu einer Rücklastschrift kam, wurdest du normalerweise von deiner Bank ebenfalls darüber informiert.

Zitat:
Wie soll ich nun reagieren? Muss ich wirklich in „jedem Fall" wie das Amtsgericht Brandenburg behauptet die Kosten der KSP bezahlen?


Die unstrittigen Kosten abzüglich der nachweisbar beglichenen Hauptforderung sind tatsächlich zu bezahlen. Nach allem, was ich hier von dir gelesen habe, wirst du meiner Meinung nach darum nicht herumkommen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Den Einspruch würde ich auf keinen Fall zurückziehen.
Der Titel muss aus der Welt.
Das Mahngericht hat überhaupt nicht darüber zu entscheiden, ob da eine Forderung strittig oder unstrittig ist.
Das der Hinweis der Mutter mit der Nichtzustellung nicht ernst genommen wurde, ist auch der Hammer.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Du hast aber schon gelesen, dass Moppat bei der Anschrift der Eltern noch mit Zweitwohnsitz gemeldet ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das der Hinweis der Mutter mit der Nichtzustellung nicht ernst genommen wurde, ist auch der Hammer.

Ich spekuliere mal anhand des typischen Ablaufs: Das Mahngericht hat den Hinweis ernst genommen, hat dann den Gläubiger informiert und dieser hat mit ebend jenen Informationen des Meldeamtes, dass der TE weiterhin per Zweitwohnsitz gemeldet ist, für die Bewertung gesorgt, dass die Zustellung erfolgreich war.

Der TE ist hier in einer verzwickten Situation. Das Schreiben ist, und da kann er nichts einwenden, erst mal in seinen Machtbereich angekommen. Dass die Eltern nicht mit ihrem Kind sprechen und es einfach so hinnehmen, dass gerichtliche Post bei ihnen eintreffen, lässt zwar tief blicken, ist aber kein Grund für einen Zustellfehler.

Was mich an dem ganzen gewaltig stört, ist folgendes:
Zitat:
und auch über den von PayPal erwähnten Betrag (in höhe von 75,69, welcher aber schon am 11.08.2016 beglichen wurde [ohne Kenntnis über die Mahnungen]) gibt, aber dort eine Falsche Adresse hinterlegt war.

TE wusste von der Forderung doch erst mal nichts. Wenn er aber nichts wusste, wer hat dann Paypal befriedigt? Von wo kam das Geld für PayPal?
Wieso einen Mahnbescheid, wenn doch bezahlt wurde? Oder anders: Von wann stammte denn der Mahnbescheid?
Ist diese "falsche Adresse" die des Elternhauses oder eine völlig andere Adresse? Wenn es die des Elternhauses war, wieso fordert man dann Ermittlungskosten?

Kann es sein, dass hier eine Personenverwechslung zugrunde liegt? Dass man einen Schuldner nicht wiedergefunden hat und dann jemanden gleichen Namens sucht und ihm das anhängt? Dass man auch "bewusst" den zweitwohnsitz benutzt hat für die Titulierung, in der Hoffnung, dass da die fristen gerissen werden, weil der, dem man es anhängt, nicht immer vor Ort ist?

Irgendwas passt da für mich absolut noch nicht zusammen. Vielleicht kann der TE da noch etwas Licht ins Dunkel bringen. Das mit der fehlerhaften Zustellung ist schwierig durchzusetzen. Wenn man aber nachweisen könnte, nie der richtige Schuldner gewesen zu sein und wenn man ggf. sogar groben Rechtsmissbrauch nachweisen könnte, vielleicht geht dann auf anderem Wege etwas. Würde ich aber nicht ohne Anwalt probieren.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Moppat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

@arnonym117

Zitat (von arnonym117):
Es wäre mir jetzt neu, dass man bei PayPal Waren bestellen kann. Wohl eher wurden die Waren bei anderen Firmen bestellt, wo man dann zum Zeitpunkt der Bestellung die aktuelle Adresse angegeben hat.


Ja du hast natürlich recht. ich habe gedacht das man bei PayPal auch die Versandadresse hinterlegen kann und die dann automatisch an den Verkäufer übermittelt wird, aber da hatte ich etwas verwechselt. Sorry.
Aber nichts desto trotz ist meine aktuelle Adresse auch bei PayPal eingetragen. Das wurde auch von dem Service Mitarbeiter während des Telefonates am 5.7.2017 bestätigt.

Zitat (von arnonym117):
Um beurteilen zu können, was aus unserer Sicht zulässig ist und was nicht, würden wir eine (anonymisierte) Kopie der Auflistung und des Vollstreckungsbescheids benötigen. Die kann man bei einem Bilderhoster hochladen und dann hier verlinken. Die EMA kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt sein.


Ich versuche die Bilder später noch nachzureichen. Zur EMA wundert es mich nur, egal wann sie ausgeführt wurde, laut der KSP am 18.01.2017, warum hat man mir nicht spätestens dann einen Brief an meinen Hauptwohnsitz geschickt???


Zitat (von arnonym117):
Eine Zustellung an den Zweitwohnsitz ist unter Umständen durchaus wirksam möglich. Und in deinem Fall spricht für mich einiges dafür.


Meines Wissens nach ist eine Zustellung nur zulässig wenn sie an einem Ort an dem sich derjenige auch wirklich aufhält, ergeht.
Dies kann auch unter Umständen der Zweitwohnsitz oder ein Feriendomizil oder die Arbeitsstelle sein. Dies ist eigentlich unabhängig von der Meldesituation sondern abhängig ob derjenige dort auch anzutreffen ist (§177 ZPO ). Eine Zustellung an ein erwachsenes Familienmitglied in der Wohnung des Empfängers ist sicherlich gültig (§178 ZPO ) aber doch sicherlich nicht in der Wohnung des Familienmitgliedes oder in irgendeiner anderen Wohnung. Frei nach dem Motto: das Familienmitglied muss sich um die Zustellung nun selber kümmern. Und die Wohnung des Empfängers ist nun mal per Definition die Wohnung in der er Wohnt sich also die meiste Zeit aufhält und wo sein Lebensmittelpunkt ist. Und solange man keine genaueren Informationen vom Empfänger hat wo er zu erreichen sei, ist doch davon auszugehen, das er an seinem Hauptwohnsitz anzutreffen ist (§21 BMG ).

Zitat (von arnonym117):
Nein, denn laut deiner eigenen Aussage warst du sehr wohl für einen entsprechenden Zeitraum in Verzug:

Zitat:


Ich habe mich da wohl missverständlich ausgedrückt. Ich hatte drei Monate lang einen Minusbetrag auf meinem PayPal Konto. Da dies aber von PayPal niemals angemahnt wurde, bin ich nicht davon ausgegangen, das ich damit in irgendeinen Zahlungsverzug gerate. Ich hätte eigentlich wenigstens eine Rechnung oder eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung erwartet. Im BGB §286 ist ja genau beschrieben, das es einer Mahnung bedarf um in Verzug zu gelangen. Und bei Verbrauchergeschäften muss in dieser Mahnung auch auf die Folgen der nichteinhaltung der Frist hingewiesen werden.

Zitat (von arnonym117):
Zitat:
2. In dem Pfändungsantrag an meine Bank wird ein viel höherer Betrag gefordert als in dem Vollstreckungsbescheid Vermerkt ist (schon eingangs erwähnte Posten wie EMA und pauschale Mahngebühren sind dort mit dabei), ist das rechtens?
Sofern es sich um rechtmäßige Zusatzkosten handelt (siehe meine Erläuterungen nach dem zweiten Zitat), ist das durchaus möglich.


Aber doch sicherlich nur Kosten die nach dem Vollstreckungsbescheid dazu gekommen sind und keine die schon deutlich vor dem Vollstreckungsbescheid datiert sind und in diesem nicht auftauschen. Ausserdem kann ja dann der Gläubiger an einen einmal erstellten Vollstreckungsbescheid jede mögliche Fantasie Gebühr eintreiben die ihm noch so einfällt. das muss doch eine Rechtliche Basis haben. Der Vollstreckungsbescheid wird ja erlassen, wenn der schuldner durch fehlenden wiederspruch dem mahnbescheid recht gibt und damit die Vollstreckung legitimiert. Aber doch nur die Beträge die dann auch in dem Mahnbescheid standen plus die Gerichtskosten. oder sehe ich das Falsch?

Zitat (von arnonym117):
Zitat:
3. Ist es überhaupt rechtens ein Mahnverfahren einzuleiten, wenn doch eine Lastschriftermächtigung vorhanden ist und diese doch auch sonst zur Begleichung von Forderungen von PayPal genutzt wird.
Sofern das Konto zu jeder Zeit gedeckt war und es zu keiner Rücklastschrift kam, sollte das eigentlich nicht passieren. Wie kann es bei vorhandenen Lastschriftermächtigung aber sonst sein, dass ein Betrag über drei Monate offen war und dann erst von dir beglichen wurde:

Zitat:
Nach einigem hin und her, kam heraus, das es einen Fall unter meinem Namen und auch über den von PayPal erwähnten Betrag (in höhe von 75,69, welcher aber schon am 11.08.2016 beglichen wurde [ohne Kenntnis über die Mahnungen]) gibt
Zitat:
4. Ist es rechtens das die KSP im Namen von PayPal schulden eintreibt, die mir von PayPal auf meinem Online Kontostand gar nicht angezeigt werden?
So kann ich mir doch gar nicht eines Verzuges bewusst werden.
Die Schulden standen nach deiner eigenen Aussage zumindest mal für drei Monate auf deinen Konto. Du hattest daher ein viertel Jahr lang Zeit, dir über den Verzug bewusst zu werden. Falls es zudem zu einer Rücklastschrift kam, wurdest du normalerweise von deiner Bank ebenfalls darüber informiert.


Ja natürlich gab es zwei nicht eingelöste Lastschriften kurz hintereinander, daraufhin ist mein PayPal Konto in den negativen Zustand gekommen und ich habe eine E-Mail bekommen in der stand das mein PayPal Konto einen negativen Kontostand aufweist und ich es demnächst ausgleichen sollte. Zitat: "Wir möchten Sie erneut darauf hinweisen, dass Ihr PayPal-Konto im Minus ist. Bitte zahlen Sie möglichst bald Geld auf Ihr Konto ein." Ich bin davon ausgegangen das es die einzige Konsequenz ist, das ich das Konto nicht nutzen kann. Und als ich es wieder nutzen wollte, habe ich es ja dann auch wieder ausgeglichen. Ich hatte in dieser Zeit recht viel zu tun und war auch recht knapp bei Kasse, darum war ich ganz froh darüber das keine direkte Zahlungsaufforderung kam, das muss ich eingestehen.
Was ich jetzt aber komisch finde ist, das mir nachdem ich diese Hauptforderung wieder ausgeglichen habe keine weiteren Forderungen bei PayPal angezeigt werden. Und danach habe ich ja das Lastschriftmandat wieder in Kraft gesetzt und es wurde auch des öfteren für Online Transaktionen über PayPal genutzt. Wenn nun PayPal der Gläubiger ist, warum werden mir dann all diese Forderungen bei PayPal nirgends angezeigt. Warum ist sich PayPal keiner offenen Beträge bewusst? Und warum wird dann nicht das wieder eingesetzte Lastschriftmandat verwendet um die noch offenen Forderungen abzubuchen? Es gibt doch auch die Pflicht für den Gläubiger wenn er zwei Mittel zur verfügung hat, die zum gleichen Ziel führen das für den Schuldner günstigere zu wählen?


Zitat (von arnonym117):
Die unstrittigen Kosten abzüglich der nachweisbar beglichenen Hauptforderung sind tatsächlich zu bezahlen. Nach allem, was ich hier von dir gelesen habe, wirst du meiner Meinung nach darum nicht herumkommen.


Ich hoffe ja eigentlich noch sehr, das aufgrund der fehlenden Mahnung die gesamten Kosten strittig sind und wenn nicht, dann doch alle die nach dem fehlerhaft zugestellten Mahnbescheid entstanden sind. Da der Gläubiger verpflichtet ist die rechtswirksame Anschrift dem Mahngericht mitzuteilen. Und alle Kosten die durch Fehler in der Anschrift in Rechtsfolge selber tragen muss.

MfG

Moppat

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Moppat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

@vundaal76



Zitat (von vundaal76):
Das der Hinweis der Mutter mit der Nichtzustellung nicht ernst genommen wurde, ist auch der Hammer.


Das finde ich auch. Damit ist doch eindeutig geklärt, das der Brief nicht richtig zugestellt wurde. Die können doch dann nicht einfach: "doch, basta" schreien wie ein kleines Kind. Da muss es doch regeln geben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Moppat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

@mepeisen

Zitat (von mepeisen):
Ich spekuliere mal anhand des typischen Ablaufs: Das Mahngericht hat den Hinweis ernst genommen, hat dann den Gläubiger informiert und dieser hat mit ebend jenen Informationen des Meldeamtes, dass der TE weiterhin per Zweitwohnsitz gemeldet ist, für die Bewertung gesorgt, dass die Zustellung erfolgreich war.
Der TE ist hier in einer verzwickten Situation. Das Schreiben ist, und da kann er nichts einwenden, erst mal in seinen Machtbereich angekommen. Dass die Eltern nicht mit ihrem Kind sprechen und es einfach so hinnehmen, dass gerichtliche Post bei ihnen eintreffen, lässt zwar tief blicken, ist aber kein Grund für einen Zustellfehler.


Ich dachte eigentlich das diese Regelung mit dem Machtbereich zugestellt für die Wohnung gilt, also der Ort an dem man sich Hauptsächlich aufhält. Im §21 des BMG steht ja genau, das jede Wohnung die jemand in dem gesammten Bundesgebiet besitzt oder angemietet hat, automatisch eine Nebenwohnugn ist. Deshalb muss die Wohnung in der man wirklich anzutreffen ist speziell gekennzeichnet werden, und zwar als Hauptwohnung. Des Weiteren muss man die Änderung eigentlich auch mitteilen, wenn man den Sommer über im Garten wohnt. Alle Änderungen länger als zwei Wochen. Ansonsten müsste man ja von jedem Besitzer einer Ferienwohnung oder eines Bungalows erwarten das er dort regelmäßig nach Posteingängen schaut. Das kann so nicht im Sinne des Gesetzgebers Sein.

Zitat (von mepeisen):
TE wusste von der Forderung doch erst mal nichts. Wenn er aber nichts wusste, wer hat dann Paypal befriedigt? Von wo kam das Geld für PayPal?
Wieso einen Mahnbescheid, wenn doch bezahlt wurde? Oder anders: Von wann stammte denn der Mahnbescheid?


Diesen Sachverhalt habe ich schon in meiner Antwort an arnonym117 beschrieben. Ich habe gewusst das mein PayPal Konto negativ ist, daraufhin aber nie eine Mahnung oder Rechnung erhalten (und garantiert keine im Sinne von §286 BGB Abs.3 ) und habe das negativ wieder ausgeglichen weil ich selber das inaktive Konto wieder nutzten wollte.

Gruß

Moppat

-- Editiert von Moppat am 08.08.2017 00:05

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Moppat):
Aber nichts desto trotz ist meine aktuelle Adresse auch bei PayPal eingetragen. Das wurde auch von dem Service Mitarbeiter während des Telefonates am 5.7.2017 bestätigt.


Von wann ist eigentlich der Mahnbescheid? Die Adresse war also vor einem Jahr schon korrekt bei PayPal eingetragen? Kannst du das irgendwie beweisen? Das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, die wirksame Zustellung an deinen Zweitwohnsitz anzugreifen.

Zitat:
Meines Wissens nach ist eine Zustellung nur zulässig wenn sie an einem Ort an dem sich derjenige auch wirklich aufhält, ergeht. Dies kann auch unter Umständen der Zweitwohnsitz oder ein Feriendomizil oder die Arbeitsstelle sein. Dies ist eigentlich unabhängig von der Meldesituation sondern abhängig ob derjenige dort auch anzutreffen ist (§177 ZPO ). Eine Zustellung an ein erwachsenes Familienmitglied in der Wohnung des Empfängers ist sicherlich gültig (§178 ZPO ) aber doch sicherlich nicht in der Wohnung des Familienmitgliedes.


Hast du denn bei deinen Eltern eine eigene Wohnung? Hast du einen eigenen Briefkasten (§180 ZPO )?

Zitat:
Ausserdem kann ja dann der Gläubiger an einen einmal erstellten Vollstreckungsbescheid jede mögliche Fantasie Gebühr eintreiben die ihm noch so einfällt. das muss doch eine Rechtliche Basis haben. Der Vollstreckungsbescheid wird ja erlassen, wenn der schuldner durch fehlenden wiederspruch dem mahnbescheid recht gibt und damit die Vollstreckung legitimiert. Aber doch nur die Beträge die dann auch in dem Mahnbescheid standen plus die Gerichtskosten. oder sehe ich das Falsch?


Der Gerichtsvollzieher prüft bei einem Pfändungsantrag nicht genau alle Kosten. Und wenn das einschl. der "Fantasiegebühren" einigermaßen plausibel erscheint, werden auch diese Zusatzkosten mit gepfändet.

Zitat:
Ja natürlich gab es zwei nicht eingelöste Lastschriften kurz hintereinander, daraufhin ist mein PayPal Konto in den negativen Zustand gekommen


Durch die nicht eingelösten Lastschriften bist du automatisch in Verzug geraten. Einer Mahnung hätte es dabei gar nicht mehr bedurft.

Zitat:
und ich habe eine E-Mail bekommen in der stand das mein PayPal Konto einen negativen Kontostand aufweist und ich es demnächst ausgleichen sollte. Zitat: "Wir möchten Sie erneut darauf hinweisen, dass Ihr PayPal-Konto im Minus ist. Bitte zahlen Sie möglichst bald Geld auf Ihr Konto ein."


Sie haben dir sogar noch eine Zahlungserinnerung geschickt, auf die du trotzdem nicht reagiert hast.

Zitat:
Ich bin davon ausgegangen das es die einzige Konsequenz ist, das ich das Konto nicht nutzen kann.


Leider falsch gedacht. Mit den tatsächlichen Konsequenzen musst du dich jetzt auseinandersetzen.

Zitat:
Ich hoffe ja eigentlich noch sehr, das aufgrund der fehlenden Mahnung die gesamten Kosten strittig sind und wenn nicht, dann doch alle die nach dem fehlerhaft zugestellten Mahnbescheid entstanden sind. Da der Gläubiger verpflichtet ist die rechtswirksame Anschrift dem Mahngericht mitzuteilen. Und alle Kosten die durch Fehler in der Anschrift in Rechtsfolge selber tragen muss.


Wie ich dir bereits erläutert habe, bedurfte es keiner Mahnung, daher unterliegst du hier einem Irrglauben. Die Chancen, den Vollstreckungsbescheid erfolgreich anzugreifen, stehen meiner Meinung nach eher schlecht. Das würde ich wie mepeisen bereits empfohlen hat, nur mit Hilfe eines Anwaltes machen. Und die Zeit läuft aktuell gegen dich aufgrund der Fristen.

Zitat:
Ich versuche die Bilder später noch nachzureichen. Zur EMA wundert es mich nur, egal wann sie ausgeführt wurde, laut der KSP am 18.01.2017, warum hat man mir nicht spätestens dann einen Brief an meinen Hauptwohnsitz geschickt???


Mach das bitte baldmöglichst. Dann können wir dir sagen, was unserer Meinung nach Unsinn ist. Die Sache mit der EMA würde ich dann erst im gleichen Zuge mit einem etwaigen Widerspruch gegen etwaige Fantasiegebühren hinterfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das kann so nicht im Sinne des Gesetzgebers Sein.

Du verwechselst hier einiges. Zunächst einmal hinkt der Vergleich mit Ferienwohnungen, ausgebauten Gartenhäusern u.ä. gewaltig. Denn so oder so waren in der elterlichen Wohnung weiterhin die Eltern anzutreffen. So oder so war ein Briefkasten aufgestellt zum Empfang von Post.
Ob man hier vor Gericht mit deinem Argument landet, das wage ich nicht zu beurteilen. Da du bereits widersprochen hast, wäre nun vernünftig zu begründen.

Zitat:
Diesen Sachverhalt habe ich schon in meiner Antwort an arnonym117 beschrieben

Und die übrigen Fragen? Was für eine falsche Adresse war es nun? Von Anfang an die der Eltern? Wieso diese falsche Adresse? Wie war der Zeitablauf? Von wann war der Mahnbescheid? Nach Bezahlung oder vorher?

Weißt du, worum es bei dem Betrag inhaltlich geht? Hast du das wirklich bestellt? Ist es dir an die Adresse des Erstwohnsitzes zugestellt worden?

-- Editiert von mepeisen am 08.08.2017 08:27

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