Ich habe gerade einen interessanten Artikel gelesen, dass gegen die Bahn ein Mahnbescheid über 22 Millionen Euro erlassen wurde.
Geht so was überhaupt?
http://www.presseportal.de/pm/66306/2394599/westfalen-blatt-streit-um-zu-teure-trassengebuehren-das-amtsgericht-mayen-rheinland-pfalz-hat-den
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Mahnbescheid über 22 Millionen Euro
11. Januar 2013
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Frage vom 11. Januar 2013 | 07:51
Von
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)
Mahnbescheid über 22 Millionen Euro
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#1
Antwort vom 11. Januar 2013 | 07:59
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von Steffen Meier am 11.01.2013 07:51
Geht so was überhaupt?
Aufgrundlage des Artikels anscheinend JA!
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 11. Januar 2013 | 09:10
Von
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)
Der Mahnbescheid wurde wohl nur beantragt, um ein halbes Jahr Zeit für die Klagebegründung zu gewinnen, da die Ansprueche aus 2009 sonst verjähren.
Wie hoch wären die Gebühren?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 11. Januar 2013 | 10:41
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
Ist aber nicht so ein Fall wie mit dem Rentner, der einen Steuerbescheid über 1 Milliarde bekommen hat und der RA hat dann ein paar Hunderttausend (oder waren es Millionen) EUR Anwaltsgebühren kassiert?
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#6
Antwort vom 11. Januar 2013 | 12:22
Von
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)
Bei Großunternehmen kenne ich das aber so, dass solche Fälle entweder die eigene Rechtsabteilung übernimmt ODER eine Vergütungsvereinbarung mit einem RA getroffen wird (z.B. Stundensatz EUR 750).
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