Ich stelle die Frage für eine Bekannte.
Sie hatte einen Mahnbescheid und hier den Inkassokosten (nebenforderung) und einem teilbetrag der Hauptforderung (zurückgesendete Retourenware mit retourenschein nachweisbar) widersprochen. jetzt kam der Vollstreckungsbescheid. Hier sind alle Posten wie auch im Mahnbescheid aufgeführt mit der gleichen Gesamtsumme. Nur unten ist vermerkt, dass sie gegen einen teil der Hauptforderung sowie die nebenforderung Widerspruch eingelegt hat und aufgrund dessen jetzt der VB ergeht.
Was sagt das jetzt? wurde der widerspruch nicht anerkannt? muss sie jetzt den gesamten betrag an das Inkassounternehmen überweisen oder zieht sie jetzt die von ihr widersprochenen Beträge ab (was unten im VB ja auch drinnen steht)?
Danke
Mahnbescheid tw widersprochen, im Vollstreckungsbescheid stehen aber alle posten
17. März 2017
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Frage vom 17. März 2017 | 12:53
Von
Status: Schüler (286 Beiträge, 111x hilfreich)
Mahnbescheid tw widersprochen, im Vollstreckungsbescheid stehen aber alle posten
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 17. März 2017 | 14:28
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Es gibt keine inhaltliche Prüfungen bei Widersprüchen. Das Gericht erkennt den (wenn er formal verständlich war) immer an.
Vollstreckungsbescheide sind immer im gesamten Wortlaut. Wenn da steht "150€, Widerspruch bei 50€" dann hat der Gläubiger nur einen Titel über 100€, mehr nicht. Dann muss man auch kurz oder lang diese 100€ plus ggf. Zinsen plus ggf. weitere Vollstreckungskosten bezahlen. Danach den Titel verlangen.
Wenn der Gläubiger die widersprochenen 50€ ebenfalls haben will, muss er diese einklagen. (und dabei dann vernünftig begründen).
#2
Antwort vom 18. März 2017 | 01:53
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
ZitatWas sagt das jetzt? :
Der Antragssteller hat nach Ablauf der Widerrufsfrist den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragt und das Mahngericht hat diesen zu erlassen, da nur Teil-Widerspruch eingelegt worden ist. Letztlich steht auch da: "Soweit der Antragsgegner dem Anspruch nicht widersprochen hat,..."
Zitat:wurde der widerspruch nicht anerkannt?
Im Mahnverfahren findet keine Prüfung statt, solange aus der Widerspruch formgerecht erfolgt und der Wille des Antragsgegners eindeutig zu erkennen ist.
Zitat:muss sie jetzt den gesamten betrag an das Inkassounternehmen überweisen oder zieht sie jetzt die von ihr widersprochenen Beträge ab (was unten im VB ja auch drinnen steht)?
Sie sollte umgehend die Gesamtsumme (ggf. zzgl. noch auszurechnender Zinsen*) abzüglich der widersprochenen Beträge an die im Vollstreckungsbescheid genannte Bankverbindung des Antragstellers unter Angabe dessen Aktenzeichen überweisen. Zusätzlich die Zahlung dem Antragsteller (oder dessem Prozessbevollmächtigtem) mitteilen, damit weitere Kosten wegen etwaiger Zwangsmaßnahmen vermieden werden.
* Zinsrechner: http://www.mahngerichte.de/scripts/zinssatz.php (Zinsen auf die Nr. II Kosten nicht vergessen, siehe letzte Zeile im Vollstreckungsbescheid.)
-- Editiert von Xipolis am 18.03.2017 01:56
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