Mahnbescheid trotz laufendem Vergleichsangebot

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Franzinnot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid trotz laufendem Vergleichsangebot

Hallo,
mein Problem ist wie im Betreff beschrieben ein heute eingegangener Mahnbescheid seitens eines Anwalts der ein Inkassounternehmen vertritt und das obwohl wir erst vor kurzem ein Vergleichsangebot unterbreitet hatten.

Das Problem dabei ist, die ursprüngliche Schuld vor dem Mahnbescheid belief sich auf ca. 123,- € wovon wir ca. 50% als Vergleich anbieten wollten und durch die zusätzlichen Kosten ist die geforderte Summe nun auf über 200,- € angestiegen.
Die Person um die es sich handelt ist aus gesundheitlichen Gründen seit langem arbeitsunfähig und wird das auch noch auf lange Sicht bleiben. Ich wollte ihr mit der Begleichung von ca. 50% helfen nicht in eine Schuldenfalle abzurutschen.

Gibt es denn keinen Schutz der diese Preistreiberei verhindert?

Vielen Dank
Gruß
Franz

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Franzinnot):
Gibt es denn keinen Schutz der diese Preistreiberei verhindert?


Sicher gibt es den.

Man bezahlt halt die berechtigte Forderung und gibt somit dem Gläubiger keinen Grund das Mahnverfahren weiter zu betreiben.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Franzinnot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Was für ein unsinniger Kommentar. Wenn sie die Forderung komplett begleichen könnte hätte sie das wohl getan.

Es soll tatsächlich Menschen geben die unverschuldet in solch eine Situation kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Franzinnot):
Gibt es denn keinen Schutz der diese Preistreiberei verhindert?

Gegen Preistreiberei gibt es diverse Mittel. Dazu sollte man mal schildern, woraus genau diese Preistreiberei besteht.



Zitat (von Franzinnot):
wovon wir ca. 50% als Vergleich anbieten wollten

Wollte man oder hat man?
Ist das Angebot überhaupt zugegangen (Zustellnachweis)?



Zitat (von Franzinnot):
Mahnbescheid trotz laufendem Vergleichsangebot

Sofern das Vergleichsangebot tatsächlich zugegangen ist und der Mahnbescheid im gewissenzeitlichen Abstand davon beantragt wurde, dann wäre der Mahnbescheid wohl als Ablehnung des Vergleichsangebotes zu interpretieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was für ein unsinniger Kommentar

Der Kommentar ist vielleicht bissig, aber unsinnig ist er nicht.

Niemand muss auf Vergleichsangebote reagieren. Niemand muss mit euch verhandeln. Ihr habt zu zahlen, Punkt. Zwar wäre es höflich, erst mal zu schreiben "Sie haben zu zahlen" statt sofort einen Mahnbescheid zu beantragen. Aber ihr könnt nichts dagegen tun.

Wie hoch war die Ursprungsforderung (vor Inkasso)? Wie hoch die Gebühren und was wurde an Gebühren im Einzelnen gefordert? Was steht alles an Posten und Gebühren auf dem Mahnbescheid?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

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