Mahnbescheid real Solution !€

3. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Patricia1902
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid real Solution !€

Guten Tag,
Ich habe im Oktober '16 ware bei conleys bestellt und zurückgesandt. Leider erhielt ich Tage später direkt Post durch ein Inkassounternehmen( real Solution) dass mir vorwarf 2 teile getragen zu haben. Dies bestritt ich mehrfach! In meinem letzten Brief an das Inkassounternehmen teilte ich sogar mit, dass ich auch eine eidesstattliche Erklärungen darüber abgeben würde, dass die Ware nicht getragen wurde und conleys hier in der beweispflicht wäre. Auch dass ich zeugen für meine Version hätte, teilte ich mit. Anstatt einer Antwort erhielt ich heute einen gerichtlichen Mahnbescheid über 480€. Ich weiß jetzt überhaupt nicht wie ich mich verhalten soll. Ich würde natürlich Einspruch einlegen habe aber Angst vor weiteren Kosten und einem Gerichtsverfahren. Ich bin zur Zeit seelisch sehr angeschlagen und möchte eigentlich jede Auseinandersetzung vermeiden. Hat jemand von euch Tipps wie ich mich verhalten soll?

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 03.03.2017 15:09

-- Thema wurde verschoben am 03.03.2017 15:09. Achso dazu muss man noch sagen, dass cobleys dir wäre einbehalten hat. Ich also für etwas bezahlen soll, dass ich nicht haben will oder getragen habe, es aber nicht mal in meinen Besitz übergegangen ist.

-- Editier von Patricia1902 am 03.03.2017 15:35

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Leider erhielt ich Tage später direkt Post durch ein Inkassounternehmen( real Solution) dass mir vorwarf 2 teile getragen zu haben.

Direkt Post von einem Inkasso? Keine Post vom Versandhändler dazwischen? Das ist reichlich merkwürdig.

Zitat:
Ich weiß jetzt überhaupt nicht wie ich mich verhalten soll

Ich persönlich würde dem Mahnbescheid vollständig widersprechen. Kreuzchen auf dem Widerspruchsformular unter Ziffer 2 und das per Einschreiben ans Gericht zurückschicken.

Zitat:
Ich würde natürlich Einspruch einlegen habe aber Angst vor weiteren Kosten und einem Gerichtsverfahren

Halte ich für unwahrscheinlich. Die müssen beweisen, dass du es getragen hast. Und zwar in einer Art und Weise, die jegliches Widerrufsrecht ausschließt. Denn zumindest ein Anprobieren muss der Anbieter immer erlauben.
Du hast Zeugen dafür, dass die Forderung Blödsinn ist. Ich wäre da wirklich tiefen entspannt.

Zitat:
und möchte eigentlich jede Auseinandersetzung vermeiden.

Dann schalte zu gegebener Zeit (Vorliegen einer Klagebegründung) einfach einen Anwalt ein. Das dürfte fast ein Selbstläufer sein.

Normale Reaktion ist: Du bekommst eins oder zwei Bettelbriefe mit Drohung, dass geklagt wird, wenn du den Widerspruch nicht zurück ziehst. Dann guckt ein Anwalt drüber, bevor geklagt wird und wird sagen "Ne, das bringt nichts, da kriegen wir nichts." Fertig aus. Dass es je zur Klage kommt, halte ich für extrem unwahrscheinlich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Hier geht es vermutlich um Wertersatz. Das Widerrufsrecht wird durch Tragen der Ware nicht ausgeschlossen. Ich schließe mich ansonsten an. Interessant wäre noch, wie sich die Forderung genau zusammensetzt. Womöglich wäre dort ein weiterer Angriffspunkt , mit dem man dem Inkasso Schwierigkeiten bereiten kann

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#3
 Von 
Patricia1902
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Also,

Zitat (von fm89):
Hier geht es vermutlich um Wertersatz. Das Widerrufsrecht wird durch Tragen der Ware nicht ausgeschlossen. Ich schließe mich ansonsten an. Interessant wäre noch, wie sich die Forderung genau zusammensetzt. Womöglich wäre dort ein weiterer Angriffspunkt , mit dem man dem Inkasso Schwierigkeiten bereiten kann


Also die Hauptforderung liegt bei 269€, 200€ für eine Hose und 69€ für ein t-****. Dazu kamen Inkasso kosten von 90€ und jetzt 120€ für den mahnbescheid und das einschalten des RA.

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#4
 Von 
Patricia1902
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Die müssen beweisen, dass du es getragen hast. Und zwar in einer Art und Weise, die jegliches Widerrufsrecht ausschließt. Denn zumindest ein Anprobieren muss der Anbieter immer erlauben.
Du hast Zeugen dafür, dass die Forderung Blödsinn ist. Ich wäre da wirklich tiefen entspannt.

Mir wird vorgeworfen dass ich Etiketten entfernt und auf der Hose ein Fleck ist. mor wurde die Ware erst wieder zurück geschickt. Ich habe sie dann auch auf eigene Kosten wieder retourniert. Als ich die Ware hier hatte, fehlten die Etiketten, flecken habe ich aber nicht gesehen. Wie soll ich beweisen, dass ich die Etiketten nicht entfernt habe.

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Das brauchst du nicht beweisen. Wie schon gesagt, liegt die volle Beweislast bei der Gegenseite. Darüber hinaus wäre die Forderung auch absurd, sollte die Behauptung stimmen. Für ein entferntes Etikett kann niemals 100% Wertersatz verlangt werden. Tendenziell eher 0%, da dies den Wert des Teiles nicht mindert und es auch im stationären Handel beim normalen Anprobieren ständig vorkommt.

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Patricia1902):
Mir wird vorgeworfen dass ich Etiketten entfernt und auf der Hose ein Fleck ist. mor wurde die Ware erst wieder zurück geschickt. Ich habe sie dann auch auf eigene Kosten wieder retourniert. Als ich die Ware hier hatte, fehlten die Etiketten, flecken habe ich aber nicht gesehen. Wie soll ich beweisen, dass ich die Etiketten nicht entfernt habe.


Von was für Etiketten reden wir eigentlich? Den Preis- oder Labeletiketten, wie sie auch im Handel angehängt sind, oder den eingenähten?

In Falle von letzterem wird es komplizierter, dann wären wir bei Sachbeschädigung. Konntest du feststellen, dass die Etiketten rausgeschnitten waren? Hast du zufällig auch Fotos von der fleckenfreien Hose gemacht?

Zitat:
Also die Hauptforderung liegt bei 269€.


Sind die 269€ der Preis, den du auch bezahlen müsstest, wenn du die Teile behalten hättest? Also 100%?

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#7
 Von 
Patricia1902
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)



Von was für Etiketten reden wir eigentlich? Den Preis- oder Labeletiketten, wie sie auch im Handel angehängt sind, oder den eingenähten?

In Falle von letzterem wird es komplizierter, dann wären wir bei Sachbeschädigung. Konntest du feststellen, dass die Etiketten rausgeschnitten waren? Hast du zufällig auch Fotos von der fleckenfreien Hose gemacht?

Nein, nichts eingenähtes, nur ganz normale Preisschilder. Fotos habe ich leider nicht gemacht .

Zitat:
Also die Hauptforderung liegt bei 269€.


Sind die 269€ der Preis, den du auch bezahlen müsstest, wenn du die Teile behalten hättest? Also 100%?[/. Ja, die Hose sollte 199€ kosten und das Oberteil 70€

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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Nein, nichts eingenähtes, nur ganz normale Preisschilder. Fotos habe ich leider nicht gemacht .


Das mindert den Wert nicht, wenn überhaupt dann wäre der Preis des Etiketts zu ersetzen (vielleicht 50cent?). Aber auch das wäre absolut unüblich.

Du solltest, falls noch nicht geschehen, unbedingt mit dem beiliegenden dem Mahnbescheid widersprechen und das ganze fristgerecht zurück ans Gericht senden (per Einschreiben)!

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#9
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Mahnbescheid vollumfänglich fristgem.widersprechen und den Widerspruch nicht begründen

Widerspruchsformular ans zuständige Mahngericht.

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