Mahnbescheid im Auftrag der KSP Anwälte

22. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
LarsO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid im Auftrag der KSP Anwälte

Hallo, ich habe seit längerem Ärger mit oben genannter Kanzlei, die im Auftrag der Telekom, Freenet, 01019, 01024 und 01051 und sonstwem handelt.
Habe vor ca. 4 Wochen kam eine Zahlungsaufforderung über 130 euro erhalten, die SOFORT zu zahlen seien. dachte, das sei ein Witz, die Forderung bezog sich auf 2 01051-Rechnungen von 7/2002 und 3/2003. nun kam ein Mahnbescheid vom AG, in welchem ganz andere Rechungsnummern aufgeführt sind.(Beträge differieren, Datum stimmt.). Der Witz ist nur, daß ich seit 2/2003 bei einem anderen Anbieter bin (unabhängig von der Telekom oder sonstigen Anbietern), bei welchem man KEINE Billigvorwahlen wählen kann. Folglich müssten die Beträge, welche auch auf der Telekomrechnung stehen, falsch sein.
Muss ich in jedem Fall widersprechen? Der Bescheid ist am 15.4. datiert, ich habe ihm gestern (21.4.)erst erhalten. Der Zustelltag ist NICHT vom Postboten auf dem umschlag datiert worden. Was nun tun???
Grüsse, LarsO

-- Editiert von LarsO am 22.04.2004 12:11:21

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15 Antworten
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#1
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Du hast wahrscheinlich der Mahnung von KSP nicht widersprochen, deshalb jetzt der MB. Dem MB mußt Du auf jefden Fall Widerspruch einlegen (Achtung : Frist 14 Tage) und begründen und das auch KSP mitteilen

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#2
 Von 
LarsO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort!
In jedem Fall? also auch wenn ich nicht 100%ig weiss, ob die Zahlen korrekt sind? Ich möchte halt nur nicht noch blöder als eh schon dastehen...
Und wegen der Frist: die 14 Tage zählen doch ab dem Datum, welches auf dem MB angegeben ist, oder?
Danke für alle Hilfe!
Grüsse, Lars

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Frist seit Datum der Zustellung, steht auf dem Umschlag, hat der Postbote vermerkt, steht auch alles auf der Rückseite des MB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LarsO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ähh...Der Postbote HAT ES EBEN NICHT VERMERKT!!!...genau deswegen hab ich doch diese Frage gestellt, wenn Du oben meinen Beitrag gelesen hast wird du es ja entdeckt haben. Daß das sonst so wäre ist mir ja auch so klar;)
Nix für ungut...

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#5
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Das darf nicht sein, da hat der Postbote geschlampt, ein MB ist eine Urkunde, da kann man Dir keinen Vorwurf machen, wenn der Widerspruch zu spät eingeht

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

@LarsO:

Wenn du Widerspruch gegen die gesamte Forderung einlegst, brauchst du weder KSP darüber zu informieren (das erledigt das Gericht), noch eine Begründung anzugeben. Einfach ankreuzen, wegschicken, fertig.

Die Frage ist nur, ob und inwieweit die Forderung gerechtfertigt war. Das Gericht wird KSP mitteilen, dass du Widerspruch eingelegt hast. Das Verfahren ruht dann, bis KSP die Durchführung des streitigen Verfahrens einleitet (dann müssen die aber hieb & stichfest Grund und Höhe Forderung nachweisen können).
Vorher wirst du aber Post von KSP erhalten, mit der sich dich auffordern, den Widerspruch zurückzunehmen(weil die erstmal die Gerichtskosten für das streitige Verfahren vorstrecken müssten). Dann kannst du nochmal deine Einwände schildern und den Rückzug des Widerspruchs anbieten, falls sie die entsprechenden Nachweise erbringen können.

So würde ich zunächst vorgehen.

PS: Die Rechnung aus 3/03 kann sich natürlich auch auf Telefongebühren aus dem vorhergehenden Zeitraum beziehen. Als du noch Call by Call nutzen konntest. Lass dir doch Rechnungskopien zuschicken!

Du kannst natürlich KSP auch jetzt schon mitteilen, dass du Widerpsruch eingelegt hast und die Kopien anfordern.

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#7
 Von 
Jayspice
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.

Ich habe auch gerade mit KSP zu tun, ich bin (noch) Nutzer von Freenet.

Es geht bei mir um eine Rechnung im Januar 2003. Ich bin damals verzogen und bekam 2 Mahnungen der Telekom AG zu spät, musste Mahngebühren und den noch offenen Rechnungsbetrag der Telekom überweisen.

Jetzt, über ein Jahr später schreibt mir KSP das ein Betrag von 11 Euro ihres Mandanten 01019 (Freenet) noch offen sei, und drückt mir stolze 28 Euro Kosten und Gebühren drauf. Unverschämt finde ich, das ich weder von der Telekom AG noch von Freenet darauf hingewiesen wurde das dieser Rechnungsbetrag noch offen ist!

Unter der Zahlungsaufforderung wird auf folgendes (fettgedruckt) hingewiesen:

"Wenn Sie von der Deutschen Telekom AG eine Mahnung erhalten und darauf gezahlt haben, ist lediglich der Rechnungsanteil der DTAG ausgeglichen. Die Mahnung der DTAG beinhaltet nicht die Gebühren der 01019 Telefondienst GmbH; diese stehen weiterhin offen. Vergleichen Sie die Höhe des Rechnungsbetrages mit der Höhe des Mahnbetrages"


Frage:

Ist es denn rechtens, einen 15 Monate nicht auf den offenen Rechnungsbetrag aufmerksam zu machen, und dann direkt über die Anwaltskanzlei (inkl Gebühren) den Betrag einzufordern?

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#8
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Über ksp gibts genug Material im Internet, es geht darum, wenn eine Telekom-Rg. nicht bezahlt wird, kommt eine Mahnung der Telekom NUR über die Telekomgebühren, nicht aber über die Billiganbieter, diese Gespräche mahnt Telekom nicht an, wenn man dann die Telekom-Rg. bezahlt, bleibt die Zahlung der Billiganbieter offen, das wissen die meisten nicht,
*****
bzw. die Billiganbieter irgendwei den Überblick verloren haben

-----------------
" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Zensur

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#10
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

http://www.teltarif.de/forum/a-01051/119-2.html

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#11
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

http://www.dirk-hertfelder.de

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#12
 Von 
mr_copy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen

Alsooooo meine Freundin und ein Kollege von mir werden seit kurzem auch von solchen tollen Briefen der KSP-Anwälte heimgesucht. Bei meiner Freudin bin ich noch am abklären was da genau war, aber bei meinem Kumpel läuft nun folgendes.

Die KSP hatte seinem Vater eine ziemlich hohe Rechnung geschickt (er hätte sich über 19 Stunden an einem Tag über freenet eingewählt). Die Logfiles auf dem Server spuckten eine Zeit von 12 Minuten aus). Weder Freenet noch die KSP-Anwälte haben auf jegliche Schreiben von meinem Kumpel reagiert.........Nun hatte er sich noch einen Einzelverbindungsnachweis von der T-Com besorgt......dort geht nun auch hervor, dass in der Zeit gerade mal 12 Minuten gesörft wurde.......Intressiert die KSP und freenet immer noch nicht.

Letzten Freitag nun wurde Strafanzeige wegen Betruges gegen Freenet und KSP erstellt.....

Mal schaun was dabei rauskommt. Ich halte euch auf dem Laufenden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Soner Özen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo !

Vor drei Tagen haben wir auch einen netten Brief vom KSP erhalten. Der Grund, eine übersehene Rechnung in Höhe von 9,20 von der Telecall GmbH. Nun verlangen die Anwälte als Zinsen, Auslagenpauschale, vorgerichtliche Kosten und Anwaltsgebühren eine Summe von 38, 28 EUR. Ich muss also für einen vorgedruckten Brief der Anwälte ca. 30 EUR zahlen.

Ist das rechtens ???

Der nette Anwalt bei der Verbraucherzentrale hat mir vorgeschlagen, an die Telecall GmbH zu schreiben, sie daran zu erinnern, dass z. B. die großen Versand-Unternehmen wie Quelle oder Otto, - dazu gehören auch alle Call-by-Call unternehmen- auch als Inkassobüro tätig sein müssen und somit unbezahlte Rechnungen nicht gleich an ein Inkassobüro oder an eine Anwaltkanzlei weiterleiten dürfen. Allerdings konnte er mir nicht garantieren, dass ich im Falle eines Prozesses unbedigt Recht behalte.

Wer kann mir helfen? Hat jemand eine Idee, wie ich vorgehen soll.

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Soner Özen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo !

Vor drei Tagen haben wir auch einen netten Brief vom KSP erhalten. Der Grund, eine übersehene Rechnung in Höhe von 9,20 von der Telecall GmbH. Nun verlangen die Anwälte als Zinsen, Auslagenpauschale, vorgerichtliche Kosten und Anwaltsgebühren eine Summe von 38, 28 EUR. Ich muss also für einen vorgedruckten Brief der Anwälte ca. 30 EUR zahlen.

Ist das rechtens ???

Der nette Anwalt bei der Verbraucherzentrale hat mir vorgeschlagen, an die Telecall GmbH zu schreiben, sie daran zu erinnern, dass z. B. die großen Versand-Unternehmen wie Quelle oder Otto, - dazu gehören auch alle Call-by-Call unternehmen- auch als Inkassobüro tätig sein müssen und somit unbezahlte Rechnungen nicht gleich an ein Inkassobüro oder an eine Anwaltkanzlei weiterleiten dürfen. Allerdings konnte er mir nicht garantieren, dass ich im Falle eines Prozesses unbedigt Recht behalte.

Wer kann mir helfen? Hat jemand eine Idee, wie ich vorgehen soll.



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"apullunas"

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ya296387-40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich hatte vor ein paar Jahren auch einmal Ärger mit der KSP, wegen einer Forderung von 5,- Euro mangels angeblicher Deckung meines Paypal-Kontos bei einem Ebay-Kauf.

Ich habe damals folgendes geschrieben und danach war Ruhe, vielleicht hilft es hier dem ein oder anderen, sich zur Wehr zu setzen;-)

Sehr geehrte Frau Rxxx

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx teile ich Ihnen mit, das ich den von Ihnen geforderten Betrag nicht bezahlen werde.
Zum Zeitpunkt meiner Überweisung an Paypal befand ich mich keinesfalls im Zahlungsverzug wie Sie behaupten, da weder eine Mahnung an mich versandt wurde, geschweige denn eine Zahlungsfrist gesetzt wurde.
Selbst Ihre Behauptung meine Zahlung wäre er nach Ihrer Beauftragung erfolgt ist nicht zutreffend.

Bitte unverzüglich um entsprechende schriftliche Nachweise Ihrer o.g Behauptungen.

Sollten Sie über andere Informationen verfügen, so bitte ich um unverzügliche Übersendung der Unterlagen in Kopie an meine Postadresse und nicht per Email.
Des Weiteren bitte ich um Übersendung der Legitimierung seitens Paypal.

Weiterhin möchte ich Sie bitten, Ihre Schreiben an mich mit einem klaren Betreff zu versehen, damit ich zuordnen kann, ob es ich um ein rein informatives Schreiben oder womöglich eine Mahnung handelt.
Leider geht das aus Ihrem Schreiben nicht hervor.

Mit freundlichem Gruß

4x Hilfreiche Antwort

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